<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki.indigud.de/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=Guenter</id>
	<title>InDiGuD-Wiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki.indigud.de/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=Guenter"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Spezial:Beitr%C3%A4ge/Guenter"/>
	<updated>2026-05-01T02:07:11Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.0</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=878</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=878"/>
		<updated>2026-04-06T17:34:25Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Einleitung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Unsere Wiki soll Informationen rund ums energetische Sanieren liefern. Im Gegensatz zu den Informationsseiten kann nach Themen gesucht werden. Auch ist es für uns einfacher den Datenbestand aktuell zu halten. Die Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert aber ohne Gewähr. Sollten Sie fehlerhafte Angaben finden, Informationen zu vermissen oder sich weitere Themen wünschen, lassen Sie uns bitte eine kurze Nachricht über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular] zukommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir haben uns bewusst gegen eine KI-gestützte Lösung entschieden, da gerade im Bereich Förderung die KI oft veraltete oder falsche Lösungen anzeigt. Die Ernüchterung im KI-Bereich findet bereits statt. Eine KI kann für bestimmte Aufgaben hilfreich sein, aber oft werden ungeeignete Antworten geliefert die ein Laie nicht erkennen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beachten Sie auch, dass auch in den soziale Medien oft Videos und Anleitungen nicht korrekt sein könnten, da hier jeder ohne Prüfung etwas präsentieren kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle mit [[Bild:Externe Link Zeichen.png|30px]] gekennzeichneten Verweise führen zu externe Angebote. Sollten diese Verweise nicht mehr funktionsfähig sein, dann informieren Sie uns bitte über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular]. Insbesondere die öffentlichen Informationen von Bundesanzeiger, Ministerien und Fördergeber wechseln oft ihren Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bilder die mit Bildquelle &amp;quot;InDiGuD&amp;quot; gekennzeichnet sind dürfen, bei Quellenangabe, frei verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angaben zur Förderung und zur Förderhöhe sind ohne Gewähr. Wegen der ständigen Änderung der Förderprogramme sind die Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrags zu verstehen und in jedem konkreten Einzelfall bei den jeweiligen Fördergebern nachzufragen. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Inzwischen gibt es auch weitere Wissens-Wiki wie z.B. [https://wissenwiki.de/Hauptseite das von MOLL bauökologische Produkte GmbH geförderte Gemeinschaftsprojekt].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Themen&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Anlagentechnik|Anlagentechnik (außer Heizung)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Baustoffe|Baustoffe]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Bauteile|Bauteile]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Förderung|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#1B9A29&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Förderung&#039;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudeenergiegesetz|Gebäudeenergiegesetz (GEG)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudehülle|Gebäudehülle]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Heizung|Heizung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Lüftung|Lüftung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Qualitätssicherung|Qualitätssicherung z.B. Luftdichtheitsmessung, Thermografie …]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Smart-Home|Smart-Home]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Sonstiges|Sonstige Themen]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;In den letzten 7 Tagen aktualisiert&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Special:RecentChanges/days=7,limit=10,hidebots,hideminor}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauseinf%C3%BChrung_W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=877</id>
		<title>Hauseinführung Wärmepumpe</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauseinf%C3%BChrung_W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=877"/>
		<updated>2026-03-05T15:19:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Wärmepumpen-Zuleitungen&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Besonders bei [[Monoblock-Wärmepumpe|Monoblock]] Wärmepumpen stellt sich die Frage, wie das warme Wasser aus der Wärmepumpe und die elektrischen Zuleitungen zur Bedienstation im Haus gelangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Anschlussleitungen für Vor- und Rücklauf warmes Wasser führen müssen diese Leitungen ausreichend gedämmt werden. Die Rohrleitungen müssen nach Anlage 8 zu §69 GEG bei Verwenden einer Rohrdämmung mit WLS 035 einen doppelt so dicken Durchmesser wie der Innendurchmesser der Rohre besitzen (200%-Regel). Bei oberirdischer Anbindeleitung (möglichst nur für kurze Strecken verwenden - Frostgefahr) muss ein Dämmmaterial mit einer hohen Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse und UV-Strahlung verwendet werden. Geeignete Dämmstoffe sind Kautschuk- bzw. Elastomere-Dämmstoffe, Polyethylen- und PU-Hartschaum-Isolierungen. Es ist sinnvoll, die Dämmung zusätzlich mit einer Schutzfolie oder UV-esistentem Ummantelungsmaterial zu versehen um die Langlebigkeit der Dämmung zu erhöhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei längeren Leitungen im Außenbereich sollten diese unterhalb der Frostgrenze (zwischen 60 und 120 cm im Erdreich) verlegt werden. Hie muss die Dämmung zusätzlich vor Feuchtigkeit und mechanischen Einflüssen geschützt werden. Häufig werden dafür KG-Rohre aus PVC aLs Schutz verwendet, diese können zur Fixierung der Leitungen ausgeschäumt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Durchdringung der Hauswand muss mit einer regelkonformen Abdichtung erfolgen. Bei erdberührten Durchdringungen müssen diese gas- und wasserdicht verschlossen werden. Zur Einführung der Rohre und Kabel werden häufig KG-Rohre verwendet. Dieses entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen, da eine Abdichtung nicht oder nicht dauerhaft gegeben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt viele zugelassene Durchführungen auf dem Markt wie z.B. [https://www.doyma.de Doyma].&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauseinf%C3%BChrung_W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=876</id>
		<title>Hauseinführung Wärmepumpe</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauseinf%C3%BChrung_W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=876"/>
		<updated>2026-03-05T15:18:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: Die Seite wurde neu angelegt: „&amp;lt;h1&amp;gt;Wärmepumpen-Zuleitungen&amp;lt;/h1&amp;gt; Besonders bei [Monoblock-Wärmepumpe|Monoblock] Wärmepumpen stellt sich die Frage, wie das warme Wasser aus der Wärmepumpe und die elektrischen Zuleitungen zur Bedienstation im Haus gelangen.  Da die Anschlussleitungen für Vor- und Rücklauf warmes Wasser führen müssen diese Leitungen ausreichend gedämmt werden. Die Rohrleitungen müssen nach Anlage 8 zu §69 GEG bei Verwenden einer Rohrdämmung mit WLS 035 einen do…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Wärmepumpen-Zuleitungen&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Besonders bei [Monoblock-Wärmepumpe|Monoblock] Wärmepumpen stellt sich die Frage, wie das warme Wasser aus der Wärmepumpe und die elektrischen Zuleitungen zur Bedienstation im Haus gelangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Anschlussleitungen für Vor- und Rücklauf warmes Wasser führen müssen diese Leitungen ausreichend gedämmt werden. Die Rohrleitungen müssen nach Anlage 8 zu §69 GEG bei Verwenden einer Rohrdämmung mit WLS 035 einen doppelt so dicken Durchmesser wie der Innendurchmesser der Rohre besitzen (200%-Regel). Bei oberirdischer Anbindeleitung (möglichst nur für kurze Strecken verwenden - Frostgefahr) muss ein Dämmmaterial mit einer hohen Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse und UV-Strahlung verwendet werden. Geeignete Dämmstoffe sind Kautschuk- bzw. Elastomere-Dämmstoffe, Polyethylen- und PU-Hartschaum-Isolierungen. Es ist sinnvoll, die Dämmung zusätzlich mit einer Schutzfolie oder UV-esistentem Ummantelungsmaterial zu versehen um die Langlebigkeit der Dämmung zu erhöhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei längeren Leitungen im Außenbereich sollten diese unterhalb der Frostgrenze (zwischen 60 und 120 cm im Erdreich) verlegt werden. Hie muss die Dämmung zusätzlich vor Feuchtigkeit und mechanischen Einflüssen geschützt werden. Häufig werden dafür KG-Rohre aus PVC aLs Schutz verwendet, diese können zur Fixierung der Leitungen ausgeschäumt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Durchdringung der Hauswand muss mit einer regelkonformen Abdichtung erfolgen. Bei erdberührten Durchdringungen müssen diese gas- und wasserdicht verschlossen werden. Zur Einführung der Rohre und Kabel werden häufig KG-Rohre verwendet. Dieses entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen, da eine Abdichtung nicht oder nicht dauerhaft gegeben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt viele zugelassene Durchführungen auf dem Markt wie z.B. [https://www.doyma.de Doyma].&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Brunnenschaum&amp;diff=875</id>
		<title>Brunnenschaum</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Brunnenschaum&amp;diff=875"/>
		<updated>2026-03-05T14:55:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: Die Seite wurde neu angelegt: „&amp;lt;h1&amp;gt;Brunnenschaum&amp;lt;/h1&amp;gt;  Brunnensschaum wird typischerweise eingesetzt für: * Abdichtung von Zisternen, Kanalschächten und Hauskläranlagen * Rohrdurchführungen im Bereich Wasser und Abwasser * Abdichtungen gegen Schmutz- und Oberflächenwasser  Brunnenschaum ist auf Dauer belastbar und verrottungssicher und haftet auf vielen Materialien wie Beton, Putz, Mauerwerk, Ziegel, Holz und vielen Kunststoffen. Nicht geeignet ist er für PE, PP, Teflon (PTFE) un…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Brunnenschaum&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brunnensschaum wird typischerweise eingesetzt für:&lt;br /&gt;
* Abdichtung von Zisternen, Kanalschächten und Hauskläranlagen&lt;br /&gt;
* Rohrdurchführungen im Bereich Wasser und Abwasser&lt;br /&gt;
* Abdichtungen gegen Schmutz- und Oberflächenwasser&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brunnenschaum ist auf Dauer belastbar und verrottungssicher und haftet auf vielen Materialien wie Beton, Putz, Mauerwerk, Ziegel, Holz und vielen Kunststoffen. Nicht geeignet ist er für PE, PP, Teflon (PTFE) und stak ölige Untergründe. Der Schaum ist wasserfest aber nicht 100% wasserdicht. Die Wasserdichtheit entsteht erst durch mechanischen Druck wie er zwischen Schachtringen entsteht. Brunnenschaum ist, wie jeder andere PU-Schaum, nicht UV-beständig und vergilbt unter Sonnenlicht, wird spröde und zersetzt sich mit der Zeit. Er muss vor UV-Strahlung geschützt werden. Wie beispielsweise durch&lt;br /&gt;
* Überstreichen mit wetterfesten Farben&lt;br /&gt;
* Abdecken mit Abdichtmasse&lt;br /&gt;
* Einsatz von Ummantelungen oder Abdeckleisten&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Heizfl%C3%A4chen&amp;diff=874</id>
		<title>Heizflächen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Heizfl%C3%A4chen&amp;diff=874"/>
		<updated>2026-03-04T19:45:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: Die Seite wurde neu angelegt: „Hier entsteht noch Inhalt.“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier entsteht noch Inhalt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Heizung&amp;diff=873</id>
		<title>Heizung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Heizung&amp;diff=873"/>
		<updated>2026-03-04T19:45:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Heizungstausch|GEG Vorgaben zum Heizungstausch, Fahrplan]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Heizkurve]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Solarthermie]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Wärmepumpe]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Heizflächen]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=872</id>
		<title>Wärmepumpe</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=872"/>
		<updated>2025-09-22T17:29:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Allgemeines&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Energieeinsatz Wärmepumpe.png|800px|mini|links|alternativtext=Energieeinsatz verschiedener Heizsysteme|Energieeinsatz verschiedener Heizsysteme]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt verschiedene Arten der Energiequellen die mittels einer Wärmepumpe erschlossen werden können.&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Erdwärme&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Außenluft&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wasser&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wärmetauscher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Kenndaten der Wärmepumpe&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Leider hat man sich auf der Herstellerseite nicht auf einheitliche Angaben in den Datenblättern geeinigt, so daß es schwer ist verschiedene Modelle zu vergleichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizkreisgrenztemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gemäß VDI 4650 wird für die Heizkreisgrenztemperatur für bestehende Gebäude 15°C empfohlen. Die Heizkreisgrenztemperatur ist die Temperatur, ab der die Heizung abschaltet. Für kernsanierte Effizienzhäuser wird 12° empfohlen, für Häuser nach Passivhaustandard 10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Normaußentemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur kennzeichnet die kleinste anzunehmende Außentemperatur. Sie wird anhand der Klimazonen in Deutschland festgelegt. Für unsere Region (Flörsheim am Main) gilt eine Normaußentemperatur von -10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Bivalenzpunkt&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bivalenzpunkt ist die Temperatur ab der die Wärmepumpe alleine zur Deckung des Heizwärmebedarfs genügt. Unterhalb dieses Punkts wird entweder der zweite Wärmeerzeuger (z.B. Heizstab) zugeschaltet (bivalent-parallel ) oder auf den zweiten Wärmeerzeuger (z.B. Gas-Brennwertkessel) umgeschaltet (bivalent-alternativ).&lt;br /&gt;
Es ist nicht sinnvoll, die Wärmepumpe so auszulegen dass diese alleinig die Wärmeversorgung bis zur Normaußentemperatur übernimmt. In diesem Fall wird die Wärmepumpe dann bei den am meisten vorherrschenden Temperaturbedingungen vermutlich den Regelbereich verlassen und &amp;quot;takten&amp;quot;, d.h. Ein- und Ausschalten. Auch wäre die Wärmepumpe unnötig groß und teuer nur um an wenigen Tage mit Normaußentemperatur die Wärmeversorgung alleinig zu meistern. Eine gute Wahl für den Bivalenzpunkt sind -7°C bis -3°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Wp-grafische-auslegung-45.png|mini|500px|links|grafische Auslegung, Quelle: Wolf CHA-16 für 45°C Vorlauftemperatur]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Berechnung Bivalenzpunkt.jpg|mini|500px|links|grafische Auslegung, Quelle: Roth ThermoAura FR5 für 48°C Vorlauftemperatur]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur wird auf der horizontalen Achse (1) gesucht und mit einer senkrechten Linie markiert (4). In waagrechter Richtung wird der Schnittpunkt mit der roten Linie der maximalen Kompressordrehzahl (3) zur linken Achse (2) gezeichnet (8). Das ist die maximale Leistung der Wärmepumpe bei dieser Normaußentemperatur. Ausgehend von der Heizkreisgrenztemperatur (hier: 15°C) wird eine Linie zur notwendigen Spitzenleistung der Wärmepumpe (5) gezogen. Im Beispiel sind es 17 kW. Diese Linie kennzeichnet den Wärmebedarf des Gebäudes (6). Der Schnittpunkt mit der roten Linie (3) ergibt den Punkt bei dem die Wärmepumpe allein den Wärmebedarf des Gebäudes deckt. Dies ist der Bivalenzpunkt (7) der an der horizontalen Achse (1) abgelesen werden kann. Zwischen Bivalenzpunkt und Normaußentemperatur muss der zweite Wärmeerzeuger unterstützend eingreifen. Im Falle eines Heizstabes ist die Differenz zwischen der benötigten Leistung (5) und der Spitzenleistung der Wärmepumpe (8) die erforderliche Leistung des Heizstabes (9). Der schraffierte Anteil wird dann mit dem zweiten Wärmeerzeuger geleistet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die graphische Auswertung ist lediglich eine grobe Schätzung, da die Punkte interpoliert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[SCOP|berechnete Jahresarbeitszahl (SCOP)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) wird aus den Leistungszahlen [[COP]] unter Festlegung standardisierter Randbedingungen berechnet. Es gibt unterschiedliche Verfahren (z.B. VDI 4650 Blatt 1 oder DIN EN 14825).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;SCOP = \frac{( COP_{-7} * 24 ) + ( COP_{2} * 320 ) + ( COP_{7} * 326) + ( COP_{12} * 169 ) }{839}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1 für Luft-Wasser Wärmepumpe (Normaußentemperatur = -12&amp;amp;deg;C):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div id=&amp;quot;scop-wrapper&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Berechnung erfolgt nur näherungsweise und ersetzt nicht eine genaue Berechnung. Ein weiterer Rechner findet sich auch beim [https://www.waermepumpe.de/jazrechner/ Bundesverband Wärmepumpen e.V.]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die [[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]] kann aus der berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) berechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s (s steht für &amp;quot;seasonal&amp;quot;) läßt sich aus dem SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) errechnen.&lt;br /&gt;
Der [[SCOP]] wird dazu einfach mit 40 multipliziert. Die 40 steht für einen Wirkungsgrad zur Stromerzeugung in der EU von 40 %.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine Förderung gilt beispielsweise für eine [[Luft-Wasser Wärmepumpe]] ein ETA_s bei 35°C Vorlauftemperatur von mindestens 145% und ein ETA_s bei 55°C von mindestens 125%. Dies entspricht einem SCOP (35°C) von mindestens 3,625 bzw. einem SCOP (55°C) von 3,125.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,0 betragen, wenn die Wärmepumpe gefördert werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Anlagentechnik&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Pufferspeicher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Betrieb einer Wärmepumpe ohne Pufferspeicher ist zwar möglich, aber aus vielen Gründen störanfällig und nicht zu empfehlen. Die Größe des Pufferspeichers mindestens 20l/kW Leistung im Auslegungspunkt betragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist mit einer Reduzierung der Leistung bzw. Sperrdauer zu rechnen, sind je kW Wärmepumpenleistung und je Stunde Sperrdauer 30l bis 40l Speichervolumen erforderlich.&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für eine Wärmepumpe mit 5 kW Leistung sind somit mindestens 100l Speichervolumen zu empfehlen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei einer mit Wärmepumpe betriebenen Heizkörperheizung ist, wenn nicht aus anderen Gründen ohnehin erforderlich, ein Pufferspeicher sinnvoll}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=871</id>
		<title>Wärmepumpe</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=871"/>
		<updated>2025-09-22T17:28:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Allgemeines&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Energieeinsatz Wärmepumpe.png|600px|mini|links|alternativtext=Energieeinsatz verschiedener Heizsysteme|Energieeinsatz verschiedener Heizsysteme]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt verschiedene Arten der Energiequellen die mittels einer Wärmepumpe erschlossen werden können.&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Erdwärme&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Außenluft&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wasser&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wärmetauscher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Kenndaten der Wärmepumpe&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Leider hat man sich auf der Herstellerseite nicht auf einheitliche Angaben in den Datenblättern geeinigt, so daß es schwer ist verschiedene Modelle zu vergleichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizkreisgrenztemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gemäß VDI 4650 wird für die Heizkreisgrenztemperatur für bestehende Gebäude 15°C empfohlen. Die Heizkreisgrenztemperatur ist die Temperatur, ab der die Heizung abschaltet. Für kernsanierte Effizienzhäuser wird 12° empfohlen, für Häuser nach Passivhaustandard 10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Normaußentemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur kennzeichnet die kleinste anzunehmende Außentemperatur. Sie wird anhand der Klimazonen in Deutschland festgelegt. Für unsere Region (Flörsheim am Main) gilt eine Normaußentemperatur von -10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Bivalenzpunkt&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bivalenzpunkt ist die Temperatur ab der die Wärmepumpe alleine zur Deckung des Heizwärmebedarfs genügt. Unterhalb dieses Punkts wird entweder der zweite Wärmeerzeuger (z.B. Heizstab) zugeschaltet (bivalent-parallel ) oder auf den zweiten Wärmeerzeuger (z.B. Gas-Brennwertkessel) umgeschaltet (bivalent-alternativ).&lt;br /&gt;
Es ist nicht sinnvoll, die Wärmepumpe so auszulegen dass diese alleinig die Wärmeversorgung bis zur Normaußentemperatur übernimmt. In diesem Fall wird die Wärmepumpe dann bei den am meisten vorherrschenden Temperaturbedingungen vermutlich den Regelbereich verlassen und &amp;quot;takten&amp;quot;, d.h. Ein- und Ausschalten. Auch wäre die Wärmepumpe unnötig groß und teuer nur um an wenigen Tage mit Normaußentemperatur die Wärmeversorgung alleinig zu meistern. Eine gute Wahl für den Bivalenzpunkt sind -7°C bis -3°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Wp-grafische-auslegung-45.png|mini|500px|links|grafische Auslegung, Quelle: Wolf CHA-16 für 45°C Vorlauftemperatur]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Berechnung Bivalenzpunkt.jpg|mini|500px|links|grafische Auslegung, Quelle: Roth ThermoAura FR5 für 48°C Vorlauftemperatur]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur wird auf der horizontalen Achse (1) gesucht und mit einer senkrechten Linie markiert (4). In waagrechter Richtung wird der Schnittpunkt mit der roten Linie der maximalen Kompressordrehzahl (3) zur linken Achse (2) gezeichnet (8). Das ist die maximale Leistung der Wärmepumpe bei dieser Normaußentemperatur. Ausgehend von der Heizkreisgrenztemperatur (hier: 15°C) wird eine Linie zur notwendigen Spitzenleistung der Wärmepumpe (5) gezogen. Im Beispiel sind es 17 kW. Diese Linie kennzeichnet den Wärmebedarf des Gebäudes (6). Der Schnittpunkt mit der roten Linie (3) ergibt den Punkt bei dem die Wärmepumpe allein den Wärmebedarf des Gebäudes deckt. Dies ist der Bivalenzpunkt (7) der an der horizontalen Achse (1) abgelesen werden kann. Zwischen Bivalenzpunkt und Normaußentemperatur muss der zweite Wärmeerzeuger unterstützend eingreifen. Im Falle eines Heizstabes ist die Differenz zwischen der benötigten Leistung (5) und der Spitzenleistung der Wärmepumpe (8) die erforderliche Leistung des Heizstabes (9). Der schraffierte Anteil wird dann mit dem zweiten Wärmeerzeuger geleistet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die graphische Auswertung ist lediglich eine grobe Schätzung, da die Punkte interpoliert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[SCOP|berechnete Jahresarbeitszahl (SCOP)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) wird aus den Leistungszahlen [[COP]] unter Festlegung standardisierter Randbedingungen berechnet. Es gibt unterschiedliche Verfahren (z.B. VDI 4650 Blatt 1 oder DIN EN 14825).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;SCOP = \frac{( COP_{-7} * 24 ) + ( COP_{2} * 320 ) + ( COP_{7} * 326) + ( COP_{12} * 169 ) }{839}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1 für Luft-Wasser Wärmepumpe (Normaußentemperatur = -12&amp;amp;deg;C):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div id=&amp;quot;scop-wrapper&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Berechnung erfolgt nur näherungsweise und ersetzt nicht eine genaue Berechnung. Ein weiterer Rechner findet sich auch beim [https://www.waermepumpe.de/jazrechner/ Bundesverband Wärmepumpen e.V.]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die [[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]] kann aus der berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) berechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s (s steht für &amp;quot;seasonal&amp;quot;) läßt sich aus dem SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) errechnen.&lt;br /&gt;
Der [[SCOP]] wird dazu einfach mit 40 multipliziert. Die 40 steht für einen Wirkungsgrad zur Stromerzeugung in der EU von 40 %.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine Förderung gilt beispielsweise für eine [[Luft-Wasser Wärmepumpe]] ein ETA_s bei 35°C Vorlauftemperatur von mindestens 145% und ein ETA_s bei 55°C von mindestens 125%. Dies entspricht einem SCOP (35°C) von mindestens 3,625 bzw. einem SCOP (55°C) von 3,125.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,0 betragen, wenn die Wärmepumpe gefördert werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Anlagentechnik&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Pufferspeicher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Betrieb einer Wärmepumpe ohne Pufferspeicher ist zwar möglich, aber aus vielen Gründen störanfällig und nicht zu empfehlen. Die Größe des Pufferspeichers mindestens 20l/kW Leistung im Auslegungspunkt betragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist mit einer Reduzierung der Leistung bzw. Sperrdauer zu rechnen, sind je kW Wärmepumpenleistung und je Stunde Sperrdauer 30l bis 40l Speichervolumen erforderlich.&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für eine Wärmepumpe mit 5 kW Leistung sind somit mindestens 100l Speichervolumen zu empfehlen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei einer mit Wärmepumpe betriebenen Heizkörperheizung ist, wenn nicht aus anderen Gründen ohnehin erforderlich, ein Pufferspeicher sinnvoll}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Datei:Energieeinsatz_W%C3%A4rmepumpe.png&amp;diff=870</id>
		<title>Datei:Energieeinsatz Wärmepumpe.png</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Datei:Energieeinsatz_W%C3%A4rmepumpe.png&amp;diff=870"/>
		<updated>2025-09-22T17:27:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Energieeinsatz verschiedener Heizsysteme.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=869</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=869"/>
		<updated>2025-09-08T16:45:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Einleitung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Unsere Wiki soll Informationen rund ums energetische Sanieren liefern. Im Gegensatz zu den Informationsseiten kann nach Themen gesucht werden. Auch ist es für uns einfacher den Datenbestand aktuell zu halten. Die Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert aber ohne Gewähr. Sollten Sie fehlerhafte Angaben finden, Informationen zu vermissen oder sich weitere Themen wünschen, lassen Sie uns bitte eine kurze Nachricht über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular] zukommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle mit [[Bild:Externe Link Zeichen.png|30px]] gekennzeichneten Verweise führen zu externe Angebote. Sollten diese Verweise nicht mehr funktionsfähig sein, dann informieren Sie uns bitte über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular]. Insbesondere die öffentlichen Informationen von Bundesanzeiger, Ministerien und Fördergeber wechseln oft ihren Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bilder die mit Bildquelle &amp;quot;InDiGuD&amp;quot; gekennzeichnet sind dürfen, bei Quellenangabe, frei verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angaben zur Förderung und zur Förderhöhe sind ohne Gewähr. Wegen der ständigen Änderung der Förderprogramme sind die Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrags zu verstehen und in jedem konkreten Einzelfall bei den jeweiligen Fördergebern nachzufragen. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Inzwischen gibt es auch weitere Wissens-Wiki wie z.B. [https://wissenwiki.de/Hauptseite das von MOLL bauökologische Produkte GmbH geförderte Gemeinschaftsprojekt].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Themen&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Anlagentechnik|Anlagentechnik (außer Heizung)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Baustoffe|Baustoffe]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Bauteile|Bauteile]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Förderung|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#1B9A29&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Förderung&#039;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudeenergiegesetz|Gebäudeenergiegesetz (GEG)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudehülle|Gebäudehülle]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Heizung|Heizung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Lüftung|Lüftung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Qualitätssicherung|Qualitätssicherung z.B. Luftdichtheitsmessung, Thermografie …]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Smart-Home|Smart-Home]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Sonstiges|Sonstige Themen]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;In den letzten 7 Tagen aktualisiert&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Special:RecentChanges/days=7,limit=10,hidebots,hideminor}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:BEG_WG&amp;diff=868</id>
		<title>Förderprogramme:BEG WG</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:BEG_WG&amp;diff=868"/>
		<updated>2025-08-29T10:35:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Förderung|zurück zu den Förderprogrammen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Sanierung zum [[Effizienzhaus|Effizienzhaus]] einschl. weiterer Förderung für eine qualifizierte Baubegleitung.&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dieses Programm wird von der [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/ KfW] betreut.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Voraussetzungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für geförderte Maßnahmen gib es [[BEG EM:Technische Mindestanforderung|Technische Mindestanforderungen]] die einzuhalten sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Voraussetzung ist, daß der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurück liegt. &lt;br /&gt;
Die Fördersätze und Konditionen sind Stand 8/2025 und ohne Gewähr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;gtable&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Effizienzhaus (EH)&lt;br /&gt;
! Tilgunszuschuss je Wohneinheit&lt;br /&gt;
! geförderte Investitionssumme je Wohneinheit höchstens&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Denkmal&lt;br /&gt;
| 5%&lt;br /&gt;
| 120.000€&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 85&lt;br /&gt;
| 5%&lt;br /&gt;
| 120.000€&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 85 EE&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt; oder NH&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 10%&lt;br /&gt;
| 150.000€&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 70&lt;br /&gt;
| 10%&lt;br /&gt;
| 120.000€&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 70 EE&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt; oder NH&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 15%&lt;br /&gt;
| 150.000€&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 55&lt;br /&gt;
| 15%&lt;br /&gt;
| 120.000€&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 55 EE&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt; oder NH&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 20%&lt;br /&gt;
| 150.000€&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 40&lt;br /&gt;
| 20%&lt;br /&gt;
| 120.000€&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 40 EE&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt; oder NH&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 25%&lt;br /&gt;
| 150.000€&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Förderung für ein Effizienzhaus Denkmal kann nur für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gewährt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude-Wohngebäude-Kredit-(261-262)/ Worst Performin Building (WPB)] erfüllen steigt der Tilgungszuschuss um 10%. Dazu muss das Gebäude 1957 oder früher gebaut worden sein und mindestens 75% der Außenwände sind nicht energetisch saniert oder der Energieausweis für das Gebäude weist die Effizienzklasse &amp;quot;H&amp;quot; aus. Um den Bonus zu bekommen muss das Haus mindestens zu folgenden Effizienzhaus-Stufen saniert werden: &lt;br /&gt;
* EH 70 EE&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt; WPB&lt;br /&gt;
* EH 55 EE&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt; WPB&lt;br /&gt;
* EH 55 WPB&lt;br /&gt;
* EH 40 WPB&lt;br /&gt;
* EH 40 EE&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt; WPB&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt wird.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist in der EE-Klasse verpflichtend&#039;&#039;&#039;. Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise für das Gebäude sicher zu stellen. Die Lüftungsanlage muss einreguliert werden. Für die EE-Klasse muss die Luftdichtheit der Gebäudehülle messtechnisch bestimmt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohn­gebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. Eine Kumulierung von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine „serielle Sanierung“ liegt vor, wenn die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw.&lt;br /&gt;
Dachelemente sowie deren Montage an bestehenden Gebäuden durchgeführt wird. Die abseits der Baustelle vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert. Die Boni für „Worst Performing Building“ und die Serielle Sanierung sind kumulierbar, werden jedoch auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Eigenleistungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei Eigenleistungen von Privatpersonen sind die mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Der Energieeffizienz-Experte bestätigt mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) die fachgerechte Durchführung und die Materialkosten. &#039;&#039;Anmerkung:&#039;&#039; Der Energieberater ist für eine &#039;&#039;&#039;energetische Beurteilung&#039;&#039;&#039; fachkundig. Für die technisch fachgerechte Durchführung ist i.d.R. immer eine zusätzliche Bestätigung erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Energietische Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gefördert werden die nicht-investiven Maßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung zu Effizienzhäusern.&lt;br /&gt;
* für ein Effizienzhaus mit NH-Klasse: Nachhaltigkeitszertifizierungen und die damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen einer geförderten&lt;br /&gt;
Maßnahme, sofern diese von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sind. Das Zertifikat bestätigt die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude&amp;quot; (QNG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fachplanung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgunszuschuss gefördert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;gtable&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Immobilie !! max. Kreditbetrag !! Tilgungszuschuss&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Ein- und Zweifamilienhaus, Doppel­haus­hälfte und Reihenhaus || 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz­haus-Stufe erreicht wird || 50 %, bis zu 5.000 Euro&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Eigentumswohnung (nur für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten || 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz­haus-Stufe erreicht wird || 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten || 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz­haus-Stufe erreicht wird || 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nachhaltigkeitszertifizierung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag gefördert, es gelten die gleichen Höchstbeträge und Tilgungszuschusse wir bei der Baubegleitung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der max. Kreditbetrag ist begrenzt auf 10.000€ pro Vorhaben für Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälften und Reihenhaus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Vorausetzungen Effizienzhaus&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Technischen FAQ werden die Technischen Mindestanforderungen der „Bundesförderung effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“, der „Bundesförderung effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)“, der „Bundesförderung effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) sowie Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der GEG-Normen und sonstiger Regelwerke erläutert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004865_Infoblatt_BEG_TFAQ_Effizienzhaus.pdf Bundesförderung für effiziente Gebäude - Liste der technischen FAQ - Effizienzhäuser / Effizienzgebäude / Klimafreundliche Gebäude]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;gtable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Effizienzhausklassen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | Effizienzhausklasse !! style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | WPB-Bonus möglich !!  style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | serielle Sanierung !!&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Denkmal&#039;&#039;&#039; || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Denkmal EE oder NH&#039;&#039;&#039; || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;85&#039;&#039;&#039; || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;85 EE oder NH&#039;&#039;&#039; || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;70&#039;&#039;&#039; || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;70 EE&#039;&#039;&#039; || style=&amp;quot;text-align:center; color: green;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;X&#039;&#039;&#039; || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;70 NH&#039;&#039;&#039; || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - || style=&amp;quot;text-align:center; color: red;&amp;quot; | - ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;55&#039;&#039;&#039; || style=&amp;quot;text-align:center; color: green;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;X&#039;&#039;&#039; ||  style=&amp;quot;text-align:center; color: green;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;X&#039;&#039;&#039; ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;55 EE oder NH&#039;&#039;&#039; ||  style=&amp;quot;text-align:center; color: green;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;X&#039;&#039;&#039; ||  style=&amp;quot;text-align:center; color: green;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;X&#039;&#039;&#039; ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;40&#039;&#039;&#039; ||  style=&amp;quot;text-align:center; color: green;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;X&#039;&#039;&#039; ||  style=&amp;quot;text-align:center; color: green;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;X&#039;&#039;&#039; ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|  style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;40 EE oder NH&#039;&#039;&#039; ||  style=&amp;quot;text-align:center; color: green;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;X&#039;&#039;&#039; ||  style=&amp;quot;text-align:center; color: green;&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;X&#039;&#039;&#039; ||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Boni für „Worst Performing Building“ und die Serielle Sanierung sind kumulierbar, werden jedoch auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für alle Effizienzhäuser der EE-Klasse ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung &#039;&#039;&#039;Pflicht&#039;&#039;&#039;. Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in DIN 1946-6&lt;br /&gt;
genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise für das Gebäude sicher zu stellen. Die Lüftungsanlage muss einreguliert werden. Für die EE-Klasse muss die &#039;&#039;&#039;Luftdichtheit&#039;&#039;&#039; der Gebäudehülle &#039;&#039;&#039;messtechnisch bestimmt werden&#039;&#039;&#039;, auch wenn in der Bilanzierung zum Nachweis des Effizienzhauses/-gebäudes kein Dichtheitstest angesetzt und die Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage für die EE-Klasse nicht berücksichtigt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einhaltung der Mindestanforderungen an den &#039;&#039;&#039;sommerlichen Wärmeschutz&#039;&#039;&#039; ist bei Effizienzhäusern/-gebäuden im Neubau und in der Sanierung nach DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8 nachzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Effizienzhäuser/-gebäude sind so zu realisieren, dass sie Niedertemperatur-Ready (NT-Ready) sind, d. h. eine Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55 °C im Auslegungsfall und Betrieb nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
Die Einhaltung der NT-Ready Anforderung ist über eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (für Sanierungen zum Effizienzhaus in Anlehnung an DIN EN 12831) und eine entsprechende Auslegung der Heizflächen bzw. der Wärmeübergabesysteme nachzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf Förderfähige Maßnahmen Effiziezhaus]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;weitere Hinweise&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf Bundesförderung für effiziente Gebäude: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=867</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=867"/>
		<updated>2025-08-27T15:17:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Einleitung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Unsere Wiki soll Informationen rund ums energetische Sanieren liefern. Im Gegensatz zu den Informationsseiten kann nach Themen gesucht werden. Auch ist es für uns einfacher den Datenbestand aktuell zu halten. Die Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert aber ohne Gewähr. Sollten Sie fehlerhafte Angaben finden, Informationen zu vermissen oder sich weitere Themen wünschen, lassen Sie uns bitte eine kurze Nachricht über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular] zukommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle mit [[Bild:Externe Link Zeichen.png|30px]] gekennzeichneten Verweise führen zu externe Angebote. Sollten diese Verweise nicht mehr funktionsfähig sein, dann informieren Sie uns bitte über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular]. Insbesondere die öffentlichen Informationen von Bundesanzeiger, Ministerien und Fördergeber wechseln oft ihren Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bilder die mit Bildquelle &amp;quot;InDiGuD&amp;quot; gekennzeichnet sind dürfen, bei Quellenangabe, frei verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angaben zur Förderung und zur Förderhöhe sind ohne Gewähr. Wegen der ständigen Änderung der Förderprogramme sind die Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrags zu verstehen und in jedem konkreten Einzelfall bei den jeweiligen Fördergebern nachzufragen. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Themen&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Anlagentechnik|Anlagentechnik (außer Heizung)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Baustoffe|Baustoffe]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Bauteile|Bauteile]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Förderung|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#1B9A29&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Förderung&#039;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudeenergiegesetz|Gebäudeenergiegesetz (GEG)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudehülle|Gebäudehülle]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Heizung|Heizung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Lüftung|Lüftung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Qualitätssicherung|Qualitätssicherung z.B. Luftdichtheitsmessung, Thermografie …]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Smart-Home|Smart-Home]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Sonstiges|Sonstige Themen]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;In den letzten 7 Tagen aktualisiert&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Special:RecentChanges/days=7,limit=10,hidebots,hideminor}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=866</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=866"/>
		<updated>2025-08-27T15:15:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Einleitung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Unsere Wiki soll Informationen rund ums energetische Sanieren liefern. Im Gegensatz zu den Informationsseiten kann nach Themen gesucht werden. Auch ist es für uns einfacher den Datenbestand aktuell zu halten. Die Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert aber ohne Gewähr. Sollten Sie fehlerhafte Angaben finden, Informationen zu vermissen oder sich weitere Themen wünschen, lassen Sie uns bitte eine kurze Nachricht über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular] zukommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle mit [[Bild:Externe Link Zeichen.png|30px]] gekennzeichneten Verweise führen zu externe Angebote. Sollten diese Verweise nicht mehr funktionsfähig sein, dann informieren Sie uns bitte über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular]. Insbesondere die öffentlichen Informationen von Bundesanzeiger, Ministerien und Fördergeber wechseln oft ihren Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bilder die mit Bildquelle &amp;quot;InDiGuD&amp;quot; gekennzeichnet sind dürfen, bei Quellenangabe, frei verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angaben zur Förderung und zur Förderhöhe sind ohne Gewähr. Wegen der ständigen Änderung der Förderprogramme sind die Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrags zu verstehen und in jedem konkreten Einzelfall bei den jeweiligen Fördergebern nachzufragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Themen&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Anlagentechnik|Anlagentechnik (außer Heizung)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Baustoffe|Baustoffe]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Bauteile|Bauteile]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Förderung|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#1B9A29&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Förderung&#039;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudeenergiegesetz|Gebäudeenergiegesetz (GEG)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudehülle|Gebäudehülle]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Heizung|Heizung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Lüftung|Lüftung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Qualitätssicherung|Qualitätssicherung z.B. Luftdichtheitsmessung, Thermografie …]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Smart-Home|Smart-Home]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Sonstiges|Sonstige Themen]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;In den letzten 7 Tagen aktualisiert&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Special:RecentChanges/days=7,limit=10,hidebots,hideminor}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=865</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 458</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=865"/>
		<updated>2025-07-18T17:26:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Förderprogramme:Heizungsförderung|zurück zur Heizungsförderung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heizungsförderung für Privatpersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ solarthermische Anlagen&lt;br /&gt;
 ✓ Wärmepumpen&lt;br /&gt;
 ✓ Biomasseheizung&lt;br /&gt;
 👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Voraussetzung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Antragsberechtigt sind&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden)&lt;br /&gt;
 ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Zuschusshöhe&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Ablauf&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen (EEE-Liste oder Fachunternehmen)&lt;br /&gt;
# Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Experte beantrag eine BzA-Nummer. Diese benötigen Sie für die Antragstellung.&lt;br /&gt;
# Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.&amp;lt;br /&amp;gt;Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).&lt;br /&gt;
# Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).&lt;br /&gt;
# Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/# Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_459&amp;diff=864</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 459</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_459&amp;diff=864"/>
		<updated>2025-07-18T17:25:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Förderprogramme:Heizungsförderung|zurück zur Heizungsförderung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 459&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Unternehmen-Wohngebäude-(459)/ Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=863</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 458</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=863"/>
		<updated>2025-07-18T17:25:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Förderprogramme:Heizungsförderung|zurück zur Heizungsförderung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heizungsförderung für Privatpersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ solarthermische Anlagen&lt;br /&gt;
 ✓ Wärmepumpen&lt;br /&gt;
 ✓ Biomasseheizung&lt;br /&gt;
 👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Voraussetzung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Antragsberechtigt sind&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden)&lt;br /&gt;
 ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Zuschusshöhe&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Ablauf&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen (EEE-Liste oder Fachunternehmen)&lt;br /&gt;
# Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Experte beantrag eine BzA-Nummer. Diese benötigen Sie für die Antragstellung.&lt;br /&gt;
# Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.&amp;lt;br /&amp;gt;Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).&lt;br /&gt;
# Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).&lt;br /&gt;
# Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/# Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:Heizungsf%C3%B6rderung&amp;diff=862</id>
		<title>Förderprogramme:Heizungsförderung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:Heizungsf%C3%B6rderung&amp;diff=862"/>
		<updated>2025-07-18T17:24:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Förderung|zurück zu den Förderprogrammen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
** [[Ablaufplan_BEGEM_458|Übersicht Ablauf Privatpersonen]]&lt;br /&gt;
** [[Ablaufplan_BEGEM_459|Übersicht Ablauf Unternehmen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Heizungsförderung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Programm wird seit 1.1.2024 von der [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/ KfW]] betreut.&lt;br /&gt;
Die Förderung startete stufenweise im Jahr 2024. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Förderung kann nur vom Eigentümer der Immobilie (eingetragen im Grundbuch oder Auflassungsvormerkung) beantragt werden. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Antragsberechtigt sind (seit 27.2.2024):&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer eines selbstbewohnten Einfamilienhauses&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit selbstbewohnter Wohnung&lt;br /&gt;
* Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden&lt;br /&gt;
seit August 2024:&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer von nicht selbstgenutzen Ein- oder Mehrfamilienhäuser&lt;br /&gt;
* Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Förderung für Unternehmen - Wohngebäude (KfW-Programm 459) (seit Ende August 2024)}}&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Förderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (KfW-Programm 522) (seit Ende August 2024)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 1.2.2024 kann sich im Kundenportal &amp;quot;Meine KfW&amp;quot; registriert werden. Der Zuschuss wird im Kunden­portal „Meine KfW“ beantragt. Bei Antrag­stellung muss ein [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrag]] ab­geschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antrag­stellung hoch­geladen werden. Der [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- und Leistungsvertrag]] muss eine Rücktrittsklausel enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Bitte beachten Sie, dass die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung nicht zulässig ist.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heizungstausch konnte bereits seit 1.1.2024 beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. Hinweis: Die Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energie­effizienz oder einer Fach­unter­nehmerin oder eines Fach­unter­nehmers für den Heizungs­tausch sowie der Abschluss eines [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrages]] mit einer auf­schiebenden oder auf­lösenden Bedingung sind Voraus­setzung dafür, dass Sie einen Antrag stellen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie hierzu auch die [https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline Bekanntmachung im Bundesanzeiger].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördergegenstand&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gefördert wird:&lt;br /&gt;
* der Kauf und die Installation von&lt;br /&gt;
** solarthermischen Anlagen&lt;br /&gt;
** elektrisch angetriebenen Wärmepumpen&lt;br /&gt;
** Biomasseheizungen&lt;br /&gt;
** Brennstoffzellenheizungen&lt;br /&gt;
** [[wasserstofffähigen Heizungen]]&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
** innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien&lt;br /&gt;
* der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz&lt;br /&gt;
* Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt&lt;br /&gt;
* die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz&lt;br /&gt;
* die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;[[wasserstofffähige Heizungen]] werden nur in bestimmten Fällen gefördert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei wasserstofffähigen Heizungen sind nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben förderfähig, da es sich im Übrigen um konventionelle Brennwertkesseltechnologie handelt, die nicht förderfähig ist. Fossile Heizungen werden grundsätzlich nicht mehr gefördert.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Die Wasserstoff-Versorgung von Privathaushalten halten Fachleute für wenig wahrscheinlich. Weiterführende Informationen: [https://www.zdf.de/show/mai-think-x-die-show/maithink-x---die-show-158.html Die größten Mythen der Energiewende, Maithink X (ZDF)] }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Stromdirektheizungen sind nicht förderfähig. Bei Hybridheizungen (z.B. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für die Errichtung von Biomasse-Heizungen (Förderung bei KfW) ist zusätzlich zur Grundförderung der Klimageschwindigkeits-Bonus nur dann erhältlich, wenn die Biomasse-Heizung mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert wird (neue oder bestehende Anlage).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist für die Errichtung von neuen Biomasseheizungen ein Emissionsminderungs-Zuschlag verfügbar, wenn die Heizung nachweislich einen strengen Emissionsgrenzwert für Staub von max. 2,5 mg/m³ erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zuschlag beträgt pauschal 2.500 Euro und wird für Biomasseheizungen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt. Dieser pauschale Zuschlag kann bei den förderfähigen Ausgaben nicht erneut angesetzt werden (Ausschluss der Doppelförderung). Dafür wird der Zuschlag von den gesamten förderfähigen Kosten (vor deren Begrenzung durch den Förderhöchstbetrag) abgezogen.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördervoraussetzungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Das Wohngebäude besteht schon mindestens 5 Jahre&lt;br /&gt;
* Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil an erneuerbarer Energien am [[Endenergieverbrauch]] des Gebäudes&lt;br /&gt;
* Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilersystems einschl. [[Hydraulischer Abgleich|hydraulischem Abgleich]] verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderempfänger&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Ab dem 27.02.2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden und selbstbe­wohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn­sitz) Einfamilien­häusern in Deutschland sind.&lt;br /&gt;
* Ab Mai 2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind sowie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
* Ab August 2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von vermieteten Einfamilien­häusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderfähige Leistungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Am 16. Februar 2024 erreicht uns eine weitere Hiobsbotschaft: Für den Heizungstausch bei der KfW sind die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich. Das bedeutet, dass von dem Förderhöchstsatz von 30 T€ für die erste Wohneinheit noch die Kosten für Heizlastberechnung und hydr. Abgleich geleistet werden müssen.&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf Infoblatt förderfähige Maßnahmen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze für Anlagen zur Wärmeerzeugung kann nur einmalig beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Höchstgrenze bei Wohngebäuden&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Zuschussförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
In der Zuschussförderung beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung 30.000€ für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000€ und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000€. Die Zuschusshöhe ist auf maximal 70% der Kosten begrenzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Höchstgrenze bei Nichtwohngebäuden (NWG)&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben ist die Nettogrundfläche nach Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Flächen.&lt;br /&gt;
Für Maßnahmen, die sich nicht auf das gesamte Gebäude beziehen, ist für die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben nur der Teil der Nettogrundfläche maßgebend, der von der Umsetzung der Maßnahme betroffen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Zuschussförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt 30 000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche. Für Gebäude größer 150 Quadratmeter Nettogrundfläche gilt folgende gestaffelte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:&lt;br /&gt;
* bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche 200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche;&lt;br /&gt;
* für größer als 400 bis 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 120 Euro pro Quadratmeter Nettogrund- fläche;&lt;br /&gt;
* ab größer als 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 80 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.&lt;br /&gt;
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht die gesamte Gebäudefläche (beispielsweise Teilheizung), so wird als Höchstgrenze der Anteil angesetzt, der dem Anteil der betroffenen Nettogrundfläche an der gesamten Nettogrundfläche entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Kreditförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen in der Kreditförderung beträgt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch insgesamt 5 000 000 Euro pro Vorhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördersätze&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;leftmargin:0&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Fördersätze der von der KfW betreuten Programme&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Einzelmaßnahmen !! Zuschuss !! iSFP-Bonus !! Effizienz-Bonus !! Klimageschwindigkeits-Bonus !! Einkommensbonus &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Solarthermische Anlagen || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Biomasseheizungen || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wärmepumpen || 30 % || - || 5 % || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Brennstoffzellenheizung|| 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Innovative Heizungstechnik || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Gebäudenetzanschluss || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung || 50 % || - || - ||- || -&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Effizienz-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Klimageschwindigkeits-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten, für den Bonus berechtigten Heizung.&lt;br /&gt;
Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/ oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Die Bilanzierung orientiert sich an den Standardwerten der DIN V 18599.&lt;br /&gt;
Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen.&lt;br /&gt;
Es gelten die folgenden Bonussätze:&lt;br /&gt;
* bis 31. Dezember 2028: 20 Prozentpunkte&lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozentpunkte&lt;br /&gt;
Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit wird der Bonus nur anteilig für die gesamten geförderten Ausgaben gewährt. Der anzusetzende Anteil entspricht dem Anteil der in dem Gebäude durch verschiedene Eigentümer nachweislich selbstgenutzten Wohneinheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für den Erhalt des Klimageschwindigkeits-Bonus sind Meldebescheinigung / Meldebestätigung und Grundbuchauszug zum Nachweis der Selbstnutzung vorzulegen.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Einkommens-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bonus von 30 Prozentpunkten wird selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Als Nachweis benötigen Sie Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung aller Personen die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Emissionsminderungs-Zuschlag&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für Feuerungsanlagen für feste Biomasse wird, vorbehaltlich der diesbezüglichen Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026, bei Errichtung ein Zuschlag gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 (bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 Prozent im Normzustand [273 K, 1013 hPa]) einhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zuschlag wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und beträgt 2 500 Euro.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Fördersatz Fachplanung und Baubegleitung&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für den Heizungstausch bei der KfW sind aktuell die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich. Das bedeutet, dass von dem Förderhöchstsatz von 30 T€ für die erste Wohneinheit noch die Kosten für Heizlastberechnung und hydr. Abgleich geleistet werden müssen.&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf Infoblatt förderfähige Maßnahmen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Für die Auslegung der Wärmepumpe wird dringend angeraten, die Wärmpumpe anhand einer Heizlastberechnung nach DIN 12831 auszulegen. Diese Berechnung ist Bestandteil unserer Leistungen. Eine Wärmepumpe darf niemals größer als der berechnete Wärmebedarf sein. Da viele Hersteller eine sehr übersichtliche Zahl an Wärmepumpen im Programm haben, ist gegebenenfalls auf einen Hersteller zurückzugreifen, der für diese Anwendung die passende Größe anbietet. Ein hydraulischer Abgleich muss zwingend durchgeführt werden.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Komplexe Berechnung der Förderung bei MFH / WEG&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Beispiel für eine WEG:&lt;br /&gt;
Bei einer WEG wird ein Antrag für die Basisförderung gestellt (-&amp;gt; Basisantrag). Dieser beträgt 30% Grundförderung zzgl. 5% Effizienzbonus wenn die Wärmepumpe als Wärmequelle Erdreich nutzt oder mit einem natürlichen Kältemittel (z.B.) R290 (Propan) betrieben wird. Es ist also ein Fördersatz von 35% des Förderhöchstbetrags möglich.&lt;br /&gt;
Die selbstnutzenden Wohnungseigentümer können einen Zusatzantrag stellen, mit dem der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus beantragt werden kann. Dazu werden die anteiligen förderfähigen Kosten des Basisantrags anhand des Miteigentumsanteils ausgerechnet. Beispiele und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite der KfW: http:www.kfw.de/458}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderablauf&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen&amp;lt;br /&amp;gt;Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.&amp;lt;br /&amp;gt;Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.&lt;br /&gt;
# [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Liefer- oder Leistungsvertrag]] abschließen&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrag]] vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.&amp;lt;br /&amp;gt;Ausnahme: Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. In diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungs­vertrag nicht verpflichtend.&amp;lt;br /&amp;gt;Bitte beachten Sie: Die Änderung von [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Lieferungs- und Leistungs­verträgen]] durch die nach­trägliche Auf­nahme einer auf­schiebenden bzw. auf­lösenden Bedingung ist nicht zulässig.&amp;lt;br /&amp;gt;Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen hat die KfW eine unverbindliche [[Musterformulierung Liefer- oder Leistungsvertrag|Muster­formulierung]] zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei Lieferungs- oder Leistungsverträgen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage gilt der bedingte Vertragsschluss nicht als Vorhabenbeginn, da der Vertrag erst rechtskräftig wird, nachdem eine Förderzusage vorliegt. In diesem Falle gilt der Zeitpunkt der Förderzusage als Vorhabenbeginn. Unabhängig von der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung – stellt der tatsächliche Beginn von Baumaßnahmen oder die Leistung von (Abschlags-)Zahlungen einen Vorhabenbeginn dar.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Registrieren und Zuschuss beantragen&amp;lt;br /&amp;gt;Wenn Sie noch keinen Account im [https://meine.kfw.de/ Kundenportal „Meine KfW“] haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Dies ist ab sofort möglich. Ihren bestehenden Account für das KfW-Zuschussportal können Sie für das Kunden­portal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte registrieren Sie sich neu.&lt;br /&gt;
# Vorhaben umsetzen&amp;lt;br /&amp;gt;Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vor­haben vollständig abge­schlossen haben. Abschließend bestätigt Ihr Energieberater bzw. Ihr Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine &amp;quot;Bestätigung nach Durchführung&amp;quot; (BnD).&lt;br /&gt;
# Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ab September 2024 weisen Sie Ihre Identität nach - entweder per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sie benötigen die &amp;quot;Bestätigung nach Durchführung&amp;quot; (BnD) von Ihrem Experten. Im Portal laden Sie dann alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten und, wenn notwendig, weitere Nachweise hoch. Den Nachweis müssen Sie spätestens 36 Monate nach Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung erbringen. Nachdem alle Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft sind, wird der Zuschuss auf das angegebene Konto ausgezahlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie hierzu auch in den Dokumenten der KfW nach:&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude]&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/Richtlinie_-BEG_Einzelmaßnahmen.pdf Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)]&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Meine-KfW/Online-Antrag-Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude/ Informationen zum Zuschussportal &amp;quot;Meine KfW&amp;quot;]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_459&amp;diff=861</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 459</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_459&amp;diff=861"/>
		<updated>2025-07-18T17:22:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: Die Seite wurde neu angelegt: „&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 459&amp;lt;/h2&amp;gt;  [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Unternehmen-Wohngebäude-(459)/ Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude]“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 459&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Unternehmen-Wohngebäude-(459)/ Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=860</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 458</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=860"/>
		<updated>2025-07-18T17:22:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heizungsförderung für Privatpersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ solarthermische Anlagen&lt;br /&gt;
 ✓ Wärmepumpen&lt;br /&gt;
 ✓ Biomasseheizung&lt;br /&gt;
 👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Voraussetzung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Antragsberechtigt sind&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden)&lt;br /&gt;
 ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Zuschusshöhe&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Ablauf&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen (EEE-Liste oder Fachunternehmen)&lt;br /&gt;
# Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Experte beantrag eine BzA-Nummer. Diese benötigen Sie für die Antragstellung.&lt;br /&gt;
# Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.&amp;lt;br /&amp;gt;Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).&lt;br /&gt;
# Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).&lt;br /&gt;
# Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/# Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderung&amp;diff=859</id>
		<title>Förderung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderung&amp;diff=859"/>
		<updated>2025-07-18T17:22:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Förderprogramme&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Übersicht der Förderprogramme&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [[Förderprogramme:BEG|Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)]]&lt;br /&gt;
** [[Förderprogramme:BEG WG|BEG für Wohngebäude BEG-WG]]&lt;br /&gt;
** [[Förderprogramme:BEG NWG|BEG für Nichtwohngebäude (NWG)]]&lt;br /&gt;
* [[Förderprogramme:BEG EM|Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM)]]&lt;br /&gt;
* [[Förderpgramme:Heizungsförderung|Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz]]&lt;br /&gt;
** [[Ablaufplan_BEGEM_458|Übersicht Ablauf Privatpersonen]]&lt;br /&gt;
** [[Ablaufplan_BEGEM_459|Übersicht Ablauf Unternehmen]]&lt;br /&gt;
* [[Förderprogramme:EBW|Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)]]&lt;br /&gt;
* [[Förderprogramme:Zusatzprogramme|Zusatzprogramme]]&lt;br /&gt;
** [[Förderprogramme:Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude|Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude (KfW Programm 358, 359)]]&lt;br /&gt;
* [[Förderprogramme:Steuer|Steuerbonus nach § 35c EStG]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:Heizungsf%C3%B6rderung&amp;diff=858</id>
		<title>Förderprogramme:Heizungsförderung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:Heizungsf%C3%B6rderung&amp;diff=858"/>
		<updated>2025-07-18T17:20:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Förderung|zurück zu den Förderprogrammen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Heizungsförderung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Programm wird seit 1.1.2024 von der [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/ KfW]] betreut.&lt;br /&gt;
Die Förderung startete stufenweise im Jahr 2024. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Förderung kann nur vom Eigentümer der Immobilie (eingetragen im Grundbuch oder Auflassungsvormerkung) beantragt werden. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Antragsberechtigt sind (seit 27.2.2024):&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer eines selbstbewohnten Einfamilienhauses&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit selbstbewohnter Wohnung&lt;br /&gt;
* Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden&lt;br /&gt;
seit August 2024:&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer von nicht selbstgenutzen Ein- oder Mehrfamilienhäuser&lt;br /&gt;
* Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Förderung für Unternehmen - Wohngebäude (KfW-Programm 459) (seit Ende August 2024)}}&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Förderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (KfW-Programm 522) (seit Ende August 2024)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 1.2.2024 kann sich im Kundenportal &amp;quot;Meine KfW&amp;quot; registriert werden. Der Zuschuss wird im Kunden­portal „Meine KfW“ beantragt. Bei Antrag­stellung muss ein [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrag]] ab­geschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antrag­stellung hoch­geladen werden. Der [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- und Leistungsvertrag]] muss eine Rücktrittsklausel enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Bitte beachten Sie, dass die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung nicht zulässig ist.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heizungstausch konnte bereits seit 1.1.2024 beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. Hinweis: Die Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energie­effizienz oder einer Fach­unter­nehmerin oder eines Fach­unter­nehmers für den Heizungs­tausch sowie der Abschluss eines [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrages]] mit einer auf­schiebenden oder auf­lösenden Bedingung sind Voraus­setzung dafür, dass Sie einen Antrag stellen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie hierzu auch die [https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline Bekanntmachung im Bundesanzeiger].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördergegenstand&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gefördert wird:&lt;br /&gt;
* der Kauf und die Installation von&lt;br /&gt;
** solarthermischen Anlagen&lt;br /&gt;
** elektrisch angetriebenen Wärmepumpen&lt;br /&gt;
** Biomasseheizungen&lt;br /&gt;
** Brennstoffzellenheizungen&lt;br /&gt;
** [[wasserstofffähigen Heizungen]]&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
** innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien&lt;br /&gt;
* der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz&lt;br /&gt;
* Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt&lt;br /&gt;
* die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz&lt;br /&gt;
* die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;[[wasserstofffähige Heizungen]] werden nur in bestimmten Fällen gefördert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei wasserstofffähigen Heizungen sind nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben förderfähig, da es sich im Übrigen um konventionelle Brennwertkesseltechnologie handelt, die nicht förderfähig ist. Fossile Heizungen werden grundsätzlich nicht mehr gefördert.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Die Wasserstoff-Versorgung von Privathaushalten halten Fachleute für wenig wahrscheinlich. Weiterführende Informationen: [https://www.zdf.de/show/mai-think-x-die-show/maithink-x---die-show-158.html Die größten Mythen der Energiewende, Maithink X (ZDF)] }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Stromdirektheizungen sind nicht förderfähig. Bei Hybridheizungen (z.B. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für die Errichtung von Biomasse-Heizungen (Förderung bei KfW) ist zusätzlich zur Grundförderung der Klimageschwindigkeits-Bonus nur dann erhältlich, wenn die Biomasse-Heizung mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert wird (neue oder bestehende Anlage).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist für die Errichtung von neuen Biomasseheizungen ein Emissionsminderungs-Zuschlag verfügbar, wenn die Heizung nachweislich einen strengen Emissionsgrenzwert für Staub von max. 2,5 mg/m³ erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zuschlag beträgt pauschal 2.500 Euro und wird für Biomasseheizungen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt. Dieser pauschale Zuschlag kann bei den förderfähigen Ausgaben nicht erneut angesetzt werden (Ausschluss der Doppelförderung). Dafür wird der Zuschlag von den gesamten förderfähigen Kosten (vor deren Begrenzung durch den Förderhöchstbetrag) abgezogen.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördervoraussetzungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Das Wohngebäude besteht schon mindestens 5 Jahre&lt;br /&gt;
* Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil an erneuerbarer Energien am [[Endenergieverbrauch]] des Gebäudes&lt;br /&gt;
* Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilersystems einschl. [[Hydraulischer Abgleich|hydraulischem Abgleich]] verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderempfänger&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Ab dem 27.02.2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden und selbstbe­wohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn­sitz) Einfamilien­häusern in Deutschland sind.&lt;br /&gt;
* Ab Mai 2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind sowie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
* Ab August 2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von vermieteten Einfamilien­häusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderfähige Leistungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Am 16. Februar 2024 erreicht uns eine weitere Hiobsbotschaft: Für den Heizungstausch bei der KfW sind die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich. Das bedeutet, dass von dem Förderhöchstsatz von 30 T€ für die erste Wohneinheit noch die Kosten für Heizlastberechnung und hydr. Abgleich geleistet werden müssen.&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf Infoblatt förderfähige Maßnahmen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze für Anlagen zur Wärmeerzeugung kann nur einmalig beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Höchstgrenze bei Wohngebäuden&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Zuschussförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
In der Zuschussförderung beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung 30.000€ für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000€ und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000€. Die Zuschusshöhe ist auf maximal 70% der Kosten begrenzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Höchstgrenze bei Nichtwohngebäuden (NWG)&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben ist die Nettogrundfläche nach Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Flächen.&lt;br /&gt;
Für Maßnahmen, die sich nicht auf das gesamte Gebäude beziehen, ist für die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben nur der Teil der Nettogrundfläche maßgebend, der von der Umsetzung der Maßnahme betroffen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Zuschussförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt 30 000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche. Für Gebäude größer 150 Quadratmeter Nettogrundfläche gilt folgende gestaffelte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:&lt;br /&gt;
* bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche 200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche;&lt;br /&gt;
* für größer als 400 bis 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 120 Euro pro Quadratmeter Nettogrund- fläche;&lt;br /&gt;
* ab größer als 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 80 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.&lt;br /&gt;
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht die gesamte Gebäudefläche (beispielsweise Teilheizung), so wird als Höchstgrenze der Anteil angesetzt, der dem Anteil der betroffenen Nettogrundfläche an der gesamten Nettogrundfläche entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Kreditförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen in der Kreditförderung beträgt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch insgesamt 5 000 000 Euro pro Vorhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördersätze&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;leftmargin:0&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Fördersätze der von der KfW betreuten Programme&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Einzelmaßnahmen !! Zuschuss !! iSFP-Bonus !! Effizienz-Bonus !! Klimageschwindigkeits-Bonus !! Einkommensbonus &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Solarthermische Anlagen || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Biomasseheizungen || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wärmepumpen || 30 % || - || 5 % || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Brennstoffzellenheizung|| 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Innovative Heizungstechnik || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Gebäudenetzanschluss || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung || 50 % || - || - ||- || -&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Effizienz-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Klimageschwindigkeits-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten, für den Bonus berechtigten Heizung.&lt;br /&gt;
Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/ oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Die Bilanzierung orientiert sich an den Standardwerten der DIN V 18599.&lt;br /&gt;
Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen.&lt;br /&gt;
Es gelten die folgenden Bonussätze:&lt;br /&gt;
* bis 31. Dezember 2028: 20 Prozentpunkte&lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozentpunkte&lt;br /&gt;
Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit wird der Bonus nur anteilig für die gesamten geförderten Ausgaben gewährt. Der anzusetzende Anteil entspricht dem Anteil der in dem Gebäude durch verschiedene Eigentümer nachweislich selbstgenutzten Wohneinheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für den Erhalt des Klimageschwindigkeits-Bonus sind Meldebescheinigung / Meldebestätigung und Grundbuchauszug zum Nachweis der Selbstnutzung vorzulegen.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Einkommens-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bonus von 30 Prozentpunkten wird selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Als Nachweis benötigen Sie Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung aller Personen die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Emissionsminderungs-Zuschlag&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für Feuerungsanlagen für feste Biomasse wird, vorbehaltlich der diesbezüglichen Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026, bei Errichtung ein Zuschlag gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 (bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 Prozent im Normzustand [273 K, 1013 hPa]) einhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zuschlag wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und beträgt 2 500 Euro.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Fördersatz Fachplanung und Baubegleitung&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für den Heizungstausch bei der KfW sind aktuell die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich. Das bedeutet, dass von dem Förderhöchstsatz von 30 T€ für die erste Wohneinheit noch die Kosten für Heizlastberechnung und hydr. Abgleich geleistet werden müssen.&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf Infoblatt förderfähige Maßnahmen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Für die Auslegung der Wärmepumpe wird dringend angeraten, die Wärmpumpe anhand einer Heizlastberechnung nach DIN 12831 auszulegen. Diese Berechnung ist Bestandteil unserer Leistungen. Eine Wärmepumpe darf niemals größer als der berechnete Wärmebedarf sein. Da viele Hersteller eine sehr übersichtliche Zahl an Wärmepumpen im Programm haben, ist gegebenenfalls auf einen Hersteller zurückzugreifen, der für diese Anwendung die passende Größe anbietet. Ein hydraulischer Abgleich muss zwingend durchgeführt werden.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Komplexe Berechnung der Förderung bei MFH / WEG&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Beispiel für eine WEG:&lt;br /&gt;
Bei einer WEG wird ein Antrag für die Basisförderung gestellt (-&amp;gt; Basisantrag). Dieser beträgt 30% Grundförderung zzgl. 5% Effizienzbonus wenn die Wärmepumpe als Wärmequelle Erdreich nutzt oder mit einem natürlichen Kältemittel (z.B.) R290 (Propan) betrieben wird. Es ist also ein Fördersatz von 35% des Förderhöchstbetrags möglich.&lt;br /&gt;
Die selbstnutzenden Wohnungseigentümer können einen Zusatzantrag stellen, mit dem der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus beantragt werden kann. Dazu werden die anteiligen förderfähigen Kosten des Basisantrags anhand des Miteigentumsanteils ausgerechnet. Beispiele und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite der KfW: http:www.kfw.de/458}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderablauf&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen&amp;lt;br /&amp;gt;Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.&amp;lt;br /&amp;gt;Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.&lt;br /&gt;
# [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Liefer- oder Leistungsvertrag]] abschließen&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrag]] vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.&amp;lt;br /&amp;gt;Ausnahme: Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. In diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungs­vertrag nicht verpflichtend.&amp;lt;br /&amp;gt;Bitte beachten Sie: Die Änderung von [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Lieferungs- und Leistungs­verträgen]] durch die nach­trägliche Auf­nahme einer auf­schiebenden bzw. auf­lösenden Bedingung ist nicht zulässig.&amp;lt;br /&amp;gt;Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen hat die KfW eine unverbindliche [[Musterformulierung Liefer- oder Leistungsvertrag|Muster­formulierung]] zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei Lieferungs- oder Leistungsverträgen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage gilt der bedingte Vertragsschluss nicht als Vorhabenbeginn, da der Vertrag erst rechtskräftig wird, nachdem eine Förderzusage vorliegt. In diesem Falle gilt der Zeitpunkt der Förderzusage als Vorhabenbeginn. Unabhängig von der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung – stellt der tatsächliche Beginn von Baumaßnahmen oder die Leistung von (Abschlags-)Zahlungen einen Vorhabenbeginn dar.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Registrieren und Zuschuss beantragen&amp;lt;br /&amp;gt;Wenn Sie noch keinen Account im [https://meine.kfw.de/ Kundenportal „Meine KfW“] haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Dies ist ab sofort möglich. Ihren bestehenden Account für das KfW-Zuschussportal können Sie für das Kunden­portal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte registrieren Sie sich neu.&lt;br /&gt;
# Vorhaben umsetzen&amp;lt;br /&amp;gt;Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vor­haben vollständig abge­schlossen haben. Abschließend bestätigt Ihr Energieberater bzw. Ihr Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine &amp;quot;Bestätigung nach Durchführung&amp;quot; (BnD).&lt;br /&gt;
# Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ab September 2024 weisen Sie Ihre Identität nach - entweder per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sie benötigen die &amp;quot;Bestätigung nach Durchführung&amp;quot; (BnD) von Ihrem Experten. Im Portal laden Sie dann alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten und, wenn notwendig, weitere Nachweise hoch. Den Nachweis müssen Sie spätestens 36 Monate nach Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung erbringen. Nachdem alle Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft sind, wird der Zuschuss auf das angegebene Konto ausgezahlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie hierzu auch in den Dokumenten der KfW nach:&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude]&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/Richtlinie_-BEG_Einzelmaßnahmen.pdf Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)]&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Meine-KfW/Online-Antrag-Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude/ Informationen zum Zuschussportal &amp;quot;Meine KfW&amp;quot;]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:Heizungsf%C3%B6rderung&amp;diff=857</id>
		<title>Förderprogramme:Heizungsförderung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:Heizungsf%C3%B6rderung&amp;diff=857"/>
		<updated>2025-07-18T17:19:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Förderung|zurück zu den Förderprogrammen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Heizungsförderung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Ablaufplan_BEGEM_458|Übersicht Ablauf]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Programm wird seit 1.1.2024 von der [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/ KfW]] betreut.&lt;br /&gt;
Die Förderung startete stufenweise im Jahr 2024. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Förderung kann nur vom Eigentümer der Immobilie (eingetragen im Grundbuch oder Auflassungsvormerkung) beantragt werden. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Antragsberechtigt sind (seit 27.2.2024):&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer eines selbstbewohnten Einfamilienhauses&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit selbstbewohnter Wohnung&lt;br /&gt;
* Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden&lt;br /&gt;
seit August 2024:&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer von nicht selbstgenutzen Ein- oder Mehrfamilienhäuser&lt;br /&gt;
* Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Förderung für Unternehmen - Wohngebäude (KfW-Programm 459) (seit Ende August 2024)}}&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Förderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (KfW-Programm 522) (seit Ende August 2024)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 1.2.2024 kann sich im Kundenportal &amp;quot;Meine KfW&amp;quot; registriert werden. Der Zuschuss wird im Kunden­portal „Meine KfW“ beantragt. Bei Antrag­stellung muss ein [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrag]] ab­geschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antrag­stellung hoch­geladen werden. Der [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- und Leistungsvertrag]] muss eine Rücktrittsklausel enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Bitte beachten Sie, dass die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung nicht zulässig ist.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heizungstausch konnte bereits seit 1.1.2024 beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. Hinweis: Die Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energie­effizienz oder einer Fach­unter­nehmerin oder eines Fach­unter­nehmers für den Heizungs­tausch sowie der Abschluss eines [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrages]] mit einer auf­schiebenden oder auf­lösenden Bedingung sind Voraus­setzung dafür, dass Sie einen Antrag stellen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie hierzu auch die [https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline Bekanntmachung im Bundesanzeiger].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördergegenstand&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gefördert wird:&lt;br /&gt;
* der Kauf und die Installation von&lt;br /&gt;
** solarthermischen Anlagen&lt;br /&gt;
** elektrisch angetriebenen Wärmepumpen&lt;br /&gt;
** Biomasseheizungen&lt;br /&gt;
** Brennstoffzellenheizungen&lt;br /&gt;
** [[wasserstofffähigen Heizungen]]&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
** innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien&lt;br /&gt;
* der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz&lt;br /&gt;
* Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt&lt;br /&gt;
* die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz&lt;br /&gt;
* die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;[[wasserstofffähige Heizungen]] werden nur in bestimmten Fällen gefördert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei wasserstofffähigen Heizungen sind nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben förderfähig, da es sich im Übrigen um konventionelle Brennwertkesseltechnologie handelt, die nicht förderfähig ist. Fossile Heizungen werden grundsätzlich nicht mehr gefördert.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Die Wasserstoff-Versorgung von Privathaushalten halten Fachleute für wenig wahrscheinlich. Weiterführende Informationen: [https://www.zdf.de/show/mai-think-x-die-show/maithink-x---die-show-158.html Die größten Mythen der Energiewende, Maithink X (ZDF)] }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Stromdirektheizungen sind nicht förderfähig. Bei Hybridheizungen (z.B. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für die Errichtung von Biomasse-Heizungen (Förderung bei KfW) ist zusätzlich zur Grundförderung der Klimageschwindigkeits-Bonus nur dann erhältlich, wenn die Biomasse-Heizung mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert wird (neue oder bestehende Anlage).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist für die Errichtung von neuen Biomasseheizungen ein Emissionsminderungs-Zuschlag verfügbar, wenn die Heizung nachweislich einen strengen Emissionsgrenzwert für Staub von max. 2,5 mg/m³ erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zuschlag beträgt pauschal 2.500 Euro und wird für Biomasseheizungen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt. Dieser pauschale Zuschlag kann bei den förderfähigen Ausgaben nicht erneut angesetzt werden (Ausschluss der Doppelförderung). Dafür wird der Zuschlag von den gesamten förderfähigen Kosten (vor deren Begrenzung durch den Förderhöchstbetrag) abgezogen.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördervoraussetzungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Das Wohngebäude besteht schon mindestens 5 Jahre&lt;br /&gt;
* Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil an erneuerbarer Energien am [[Endenergieverbrauch]] des Gebäudes&lt;br /&gt;
* Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilersystems einschl. [[Hydraulischer Abgleich|hydraulischem Abgleich]] verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderempfänger&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Ab dem 27.02.2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden und selbstbe­wohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn­sitz) Einfamilien­häusern in Deutschland sind.&lt;br /&gt;
* Ab Mai 2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind sowie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
* Ab August 2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von vermieteten Einfamilien­häusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderfähige Leistungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Am 16. Februar 2024 erreicht uns eine weitere Hiobsbotschaft: Für den Heizungstausch bei der KfW sind die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich. Das bedeutet, dass von dem Förderhöchstsatz von 30 T€ für die erste Wohneinheit noch die Kosten für Heizlastberechnung und hydr. Abgleich geleistet werden müssen.&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf Infoblatt förderfähige Maßnahmen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze für Anlagen zur Wärmeerzeugung kann nur einmalig beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Höchstgrenze bei Wohngebäuden&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Zuschussförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
In der Zuschussförderung beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung 30.000€ für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000€ und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000€. Die Zuschusshöhe ist auf maximal 70% der Kosten begrenzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Höchstgrenze bei Nichtwohngebäuden (NWG)&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben ist die Nettogrundfläche nach Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Flächen.&lt;br /&gt;
Für Maßnahmen, die sich nicht auf das gesamte Gebäude beziehen, ist für die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben nur der Teil der Nettogrundfläche maßgebend, der von der Umsetzung der Maßnahme betroffen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Zuschussförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt 30 000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche. Für Gebäude größer 150 Quadratmeter Nettogrundfläche gilt folgende gestaffelte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:&lt;br /&gt;
* bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche 200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche;&lt;br /&gt;
* für größer als 400 bis 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 120 Euro pro Quadratmeter Nettogrund- fläche;&lt;br /&gt;
* ab größer als 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 80 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.&lt;br /&gt;
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht die gesamte Gebäudefläche (beispielsweise Teilheizung), so wird als Höchstgrenze der Anteil angesetzt, der dem Anteil der betroffenen Nettogrundfläche an der gesamten Nettogrundfläche entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Kreditförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen in der Kreditförderung beträgt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch insgesamt 5 000 000 Euro pro Vorhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördersätze&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;leftmargin:0&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Fördersätze der von der KfW betreuten Programme&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Einzelmaßnahmen !! Zuschuss !! iSFP-Bonus !! Effizienz-Bonus !! Klimageschwindigkeits-Bonus !! Einkommensbonus &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Solarthermische Anlagen || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Biomasseheizungen || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wärmepumpen || 30 % || - || 5 % || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Brennstoffzellenheizung|| 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Innovative Heizungstechnik || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Gebäudenetzanschluss || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung || 50 % || - || - ||- || -&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Effizienz-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Klimageschwindigkeits-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten, für den Bonus berechtigten Heizung.&lt;br /&gt;
Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/ oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Die Bilanzierung orientiert sich an den Standardwerten der DIN V 18599.&lt;br /&gt;
Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen.&lt;br /&gt;
Es gelten die folgenden Bonussätze:&lt;br /&gt;
* bis 31. Dezember 2028: 20 Prozentpunkte&lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozentpunkte&lt;br /&gt;
Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit wird der Bonus nur anteilig für die gesamten geförderten Ausgaben gewährt. Der anzusetzende Anteil entspricht dem Anteil der in dem Gebäude durch verschiedene Eigentümer nachweislich selbstgenutzten Wohneinheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für den Erhalt des Klimageschwindigkeits-Bonus sind Meldebescheinigung / Meldebestätigung und Grundbuchauszug zum Nachweis der Selbstnutzung vorzulegen.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Einkommens-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bonus von 30 Prozentpunkten wird selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Als Nachweis benötigen Sie Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung aller Personen die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Emissionsminderungs-Zuschlag&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für Feuerungsanlagen für feste Biomasse wird, vorbehaltlich der diesbezüglichen Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026, bei Errichtung ein Zuschlag gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 (bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 Prozent im Normzustand [273 K, 1013 hPa]) einhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zuschlag wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und beträgt 2 500 Euro.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Fördersatz Fachplanung und Baubegleitung&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für den Heizungstausch bei der KfW sind aktuell die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich. Das bedeutet, dass von dem Förderhöchstsatz von 30 T€ für die erste Wohneinheit noch die Kosten für Heizlastberechnung und hydr. Abgleich geleistet werden müssen.&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf Infoblatt förderfähige Maßnahmen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Für die Auslegung der Wärmepumpe wird dringend angeraten, die Wärmpumpe anhand einer Heizlastberechnung nach DIN 12831 auszulegen. Diese Berechnung ist Bestandteil unserer Leistungen. Eine Wärmepumpe darf niemals größer als der berechnete Wärmebedarf sein. Da viele Hersteller eine sehr übersichtliche Zahl an Wärmepumpen im Programm haben, ist gegebenenfalls auf einen Hersteller zurückzugreifen, der für diese Anwendung die passende Größe anbietet. Ein hydraulischer Abgleich muss zwingend durchgeführt werden.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Komplexe Berechnung der Förderung bei MFH / WEG&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Beispiel für eine WEG:&lt;br /&gt;
Bei einer WEG wird ein Antrag für die Basisförderung gestellt (-&amp;gt; Basisantrag). Dieser beträgt 30% Grundförderung zzgl. 5% Effizienzbonus wenn die Wärmepumpe als Wärmequelle Erdreich nutzt oder mit einem natürlichen Kältemittel (z.B.) R290 (Propan) betrieben wird. Es ist also ein Fördersatz von 35% des Förderhöchstbetrags möglich.&lt;br /&gt;
Die selbstnutzenden Wohnungseigentümer können einen Zusatzantrag stellen, mit dem der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus beantragt werden kann. Dazu werden die anteiligen förderfähigen Kosten des Basisantrags anhand des Miteigentumsanteils ausgerechnet. Beispiele und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite der KfW: http:www.kfw.de/458}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderablauf&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen&amp;lt;br /&amp;gt;Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.&amp;lt;br /&amp;gt;Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.&lt;br /&gt;
# [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Liefer- oder Leistungsvertrag]] abschließen&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrag]] vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.&amp;lt;br /&amp;gt;Ausnahme: Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. In diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungs­vertrag nicht verpflichtend.&amp;lt;br /&amp;gt;Bitte beachten Sie: Die Änderung von [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Lieferungs- und Leistungs­verträgen]] durch die nach­trägliche Auf­nahme einer auf­schiebenden bzw. auf­lösenden Bedingung ist nicht zulässig.&amp;lt;br /&amp;gt;Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen hat die KfW eine unverbindliche [[Musterformulierung Liefer- oder Leistungsvertrag|Muster­formulierung]] zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei Lieferungs- oder Leistungsverträgen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage gilt der bedingte Vertragsschluss nicht als Vorhabenbeginn, da der Vertrag erst rechtskräftig wird, nachdem eine Förderzusage vorliegt. In diesem Falle gilt der Zeitpunkt der Förderzusage als Vorhabenbeginn. Unabhängig von der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung – stellt der tatsächliche Beginn von Baumaßnahmen oder die Leistung von (Abschlags-)Zahlungen einen Vorhabenbeginn dar.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Registrieren und Zuschuss beantragen&amp;lt;br /&amp;gt;Wenn Sie noch keinen Account im [https://meine.kfw.de/ Kundenportal „Meine KfW“] haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Dies ist ab sofort möglich. Ihren bestehenden Account für das KfW-Zuschussportal können Sie für das Kunden­portal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte registrieren Sie sich neu.&lt;br /&gt;
# Vorhaben umsetzen&amp;lt;br /&amp;gt;Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vor­haben vollständig abge­schlossen haben. Abschließend bestätigt Ihr Energieberater bzw. Ihr Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine &amp;quot;Bestätigung nach Durchführung&amp;quot; (BnD).&lt;br /&gt;
# Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ab September 2024 weisen Sie Ihre Identität nach - entweder per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sie benötigen die &amp;quot;Bestätigung nach Durchführung&amp;quot; (BnD) von Ihrem Experten. Im Portal laden Sie dann alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten und, wenn notwendig, weitere Nachweise hoch. Den Nachweis müssen Sie spätestens 36 Monate nach Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung erbringen. Nachdem alle Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft sind, wird der Zuschuss auf das angegebene Konto ausgezahlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie hierzu auch in den Dokumenten der KfW nach:&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude]&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/Richtlinie_-BEG_Einzelmaßnahmen.pdf Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)]&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Meine-KfW/Online-Antrag-Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude/ Informationen zum Zuschussportal &amp;quot;Meine KfW&amp;quot;]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=856</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 458</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=856"/>
		<updated>2025-07-18T17:17:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heizungsförderung für Privatpersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ solarthermische Anlagen&lt;br /&gt;
 ✓ Wärmepumpen&lt;br /&gt;
 ✓ Biomasseheizung&lt;br /&gt;
 👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Voraussetzung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Antragsberechtigt sind&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden)&lt;br /&gt;
 ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Zuschusshöhe&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Ablauf&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen (EEE-Liste oder Fachunternehmen)&lt;br /&gt;
# Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Experte beantrag eine BzA-Nummer. Diese benötigen Sie für die Antragstellung.&lt;br /&gt;
# Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.&amp;lt;br /&amp;gt;Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).&lt;br /&gt;
# Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).&lt;br /&gt;
# Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/# Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 459&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Unternehmen-Wohngebäude-(459)/ Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=855</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 458</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=855"/>
		<updated>2025-07-18T17:16:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heizungsförderung für Privatpersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ solarthermische Anlagen&lt;br /&gt;
 ✓ Wärmepumpen&lt;br /&gt;
 ✓ Biomasseheizung&lt;br /&gt;
 👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Voraussetzung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Antragsberechtigt sind&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden)&lt;br /&gt;
 ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Zuschusshöhe&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Ablauf&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen (EEE-Liste oder Fachunternehmen)&lt;br /&gt;
# Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Experte beantrag eine BzA-Nummer. Diese benötigen Sie für die Antragstellung.&lt;br /&gt;
# Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.&amp;lt;br /&amp;gt;Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).&lt;br /&gt;
# Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).&lt;br /&gt;
# Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/# Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=854</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 458</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=854"/>
		<updated>2025-07-18T17:15:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heizungsförderung für Privatpersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ solarthermische Anlagen&lt;br /&gt;
 ✓ Wärmepumpen&lt;br /&gt;
 ✓ Biomasseheizung&lt;br /&gt;
 👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Voraussetzung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Antragsberechtigt sind&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden)&lt;br /&gt;
 ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Zuschusshöhe&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Ablauf&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen (EEE-Liste oder Fachunternehmen)&lt;br /&gt;
# Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Experte beantrag eine BzA-Nummer. Diese benötigen Sie für die Antragstellung.&lt;br /&gt;
# Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.&amp;lt;br /&amp;gt;Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).&lt;br /&gt;
# Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).&lt;br /&gt;
# Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/# Checkliste]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=853</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 458</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=853"/>
		<updated>2025-07-18T17:14:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heizungsförderung für Privatpersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ solarthermische Anlagen&lt;br /&gt;
 ✓ Wärmepumpen&lt;br /&gt;
 ✓ Biomasseheizung&lt;br /&gt;
 👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Voraussetzung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Antragsberechtigt sind&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden)&lt;br /&gt;
 ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Zuschusshöhe&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Ablauf&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen (EEE-Liste oder Fachunternehmen)&lt;br /&gt;
# Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Experte beantrag eine BzA-Nummer. Diese benötigen Sie für die Antragstellung.&lt;br /&gt;
# Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.&amp;lt;br /&amp;gt;Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).&lt;br /&gt;
# Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).&lt;br /&gt;
# Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/#]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=852</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 458</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=852"/>
		<updated>2025-07-18T17:13:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heizungsförderung für Privatpersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ solarthermische Anlagen&lt;br /&gt;
 ✓ Wärmepumpen&lt;br /&gt;
 ✓ Biomasseheizung&lt;br /&gt;
 👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Voraussetzung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Antragsberechtigt sind&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werdem)&lt;br /&gt;
 ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Zuschusshöhe&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Ablauf&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen (EEE-Liste oder Fachunternehmen)&lt;br /&gt;
# Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Experte beantrag eine BzA-Nummer. Diese benötigen Sie für die Antragstellung.&lt;br /&gt;
# Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.&amp;lt;br /&amp;gt;Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).&lt;br /&gt;
# Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).&lt;br /&gt;
# Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/#]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=851</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 458</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=851"/>
		<updated>2025-07-18T17:09:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heizungsförderung für Privatpersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ solarthermische Anlagen&lt;br /&gt;
 ✓ Wärmepumpen&lt;br /&gt;
 ✓ Biomasseheizung&lt;br /&gt;
 👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Voraussetzung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Antragsberechtigt sind&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werdem)&lt;br /&gt;
 ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Zuschusshöhe&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste&lt;br /&gt;
Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit&lt;br /&gt;
zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.&lt;br /&gt;
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe,&lt;br /&gt;
zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und&lt;br /&gt;
Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.&lt;br /&gt;
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich&lt;br /&gt;
oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.&lt;br /&gt;
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige&lt;br /&gt;
Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre&lt;br /&gt;
Stand: 19.02.2025&lt;br /&gt;
alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt&lt;br /&gt;
wird.&lt;br /&gt;
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens&lt;br /&gt;
40.000€ betragen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=850</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 458</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=850"/>
		<updated>2025-07-18T17:07:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heizungsförderung für Privatpersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ solarthermische Anlagen&lt;br /&gt;
 ✓ Wärmepumpen&lt;br /&gt;
 ✓ Biomasseheizung&lt;br /&gt;
 👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Voraussetzung&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;Antragsberechtigt sind&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind&lt;br /&gt;
 ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werdem)&lt;br /&gt;
 ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=849</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 458</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=849"/>
		<updated>2025-07-18T17:01:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heizungsförderung für Privatpersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#0000ff&amp;quot;&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=848</id>
		<title>Ablaufplan BEGEM 458</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Ablaufplan_BEGEM_458&amp;diff=848"/>
		<updated>2025-07-18T16:59:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: Die Seite wurde neu angelegt: „&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt; &amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;  Heizungsförderung für Privatpersonen  &amp;lt;blau&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/blau&amp;gt;“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Ablaufplan BEG-EM&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizungsförderung (KfW) - Programm 458&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heizungsförderung für Privatpersonen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blau&amp;gt;geförderte Maßnahmen&amp;lt;/blau&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:Heizungsf%C3%B6rderung&amp;diff=847</id>
		<title>Förderprogramme:Heizungsförderung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:Heizungsf%C3%B6rderung&amp;diff=847"/>
		<updated>2025-07-18T16:57:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Förderung|zurück zu den Förderprogrammen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Heizungsförderung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Ablaufplan_BEGEM_458|Übersicht Ablauf]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Programm wird seit 1.1.2024 von der [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/ KfW]] betreut.&lt;br /&gt;
Die Förderung startete stufenweise im Jahr 2024. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Förderung kann nur vom Eigentümer der Immobilie (eingetragen im Grundbuch oder Auflassungsvormerkung) beantragt werden. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Antragsberechtigt sind (seit 27.2.2024):&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer eines selbstbewohnten Einfamilienhauses&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit selbstbewohnter Wohnung&lt;br /&gt;
* Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden&lt;br /&gt;
seit August 2024:&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer von nicht selbstgenutzen Ein- oder Mehrfamilienhäuser&lt;br /&gt;
* Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Förderung für Unternehmen - Wohngebäude (KfW-Programm 459) (startete Ende August 2024)}}&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Förderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (KfW-Programm 522) (startete Ende August 2024)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 1.2.2024 kann sich im Kundenportal &amp;quot;Meine KfW&amp;quot; registriert werden. Der Zuschuss wird im Kunden­portal „Meine KfW“ beantragt. Bei Antrag­stellung muss ein [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrag]] ab­geschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antrag­stellung hoch­geladen werden. Der [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- und Leistungsvertrag]] muss eine Rücktrittsklausel enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Bitte beachten Sie, dass die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung nicht zulässig ist.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heizungstausch konnte bereits seit 1.1.2024 beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. Hinweis: Die Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energie­effizienz oder einer Fach­unter­nehmerin oder eines Fach­unter­nehmers für den Heizungs­tausch sowie der Abschluss eines [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrages]] mit einer auf­schiebenden oder auf­lösenden Bedingung sind Voraus­setzung dafür, dass Sie einen Antrag stellen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie hierzu auch die [https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline Bekanntmachung im Bundesanzeiger].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördergegenstand&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gefördert wird:&lt;br /&gt;
* der Kauf und die Installation von&lt;br /&gt;
** solarthermischen Anlagen&lt;br /&gt;
** elektrisch angetriebenen Wärmepumpen&lt;br /&gt;
** Biomasseheizungen&lt;br /&gt;
** Brennstoffzellenheizungen&lt;br /&gt;
** [[wasserstofffähigen Heizungen]]&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
** innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien&lt;br /&gt;
* der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz&lt;br /&gt;
* Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt&lt;br /&gt;
* die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz&lt;br /&gt;
* die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;[[wasserstofffähige Heizungen]] werden nur in bestimmten Fällen gefördert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei wasserstofffähigen Heizungen sind nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben förderfähig, da es sich im Übrigen um konventionelle Brennwertkesseltechnologie handelt, die nicht förderfähig ist. Fossile Heizungen werden grundsätzlich nicht mehr gefördert.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Die Wasserstoff-Versorgung von Privathaushalten halten Fachleute für wenig wahrscheinlich. Weiterführende Informationen: [https://www.zdf.de/show/mai-think-x-die-show/maithink-x---die-show-158.html Die größten Mythen der Energiewende, Maithink X (ZDF)] }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Stromdirektheizungen sind nicht förderfähig. Bei Hybridheizungen (z.B. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für die Errichtung von Biomasse-Heizungen (Förderung bei KfW) ist zusätzlich zur Grundförderung der Klimageschwindigkeits-Bonus nur dann erhältlich, wenn die Biomasse-Heizung mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert wird (neue oder bestehende Anlage).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist für die Errichtung von neuen Biomasseheizungen ein Emissionsminderungs-Zuschlag verfügbar, wenn die Heizung nachweislich einen strengen Emissionsgrenzwert für Staub von max. 2,5 mg/m³ erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zuschlag beträgt pauschal 2.500 Euro und wird für Biomasseheizungen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt. Dieser pauschale Zuschlag kann bei den förderfähigen Ausgaben nicht erneut angesetzt werden (Ausschluss der Doppelförderung). Dafür wird der Zuschlag von den gesamten förderfähigen Kosten (vor deren Begrenzung durch den Förderhöchstbetrag) abgezogen.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördervoraussetzungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Das Wohngebäude besteht schon mindestens 5 Jahre&lt;br /&gt;
* Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil an erneuerbarer Energien am [[Endenergieverbrauch]] des Gebäudes&lt;br /&gt;
* Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilersystems einschl. [[Hydraulischer Abgleich|hydraulischem Abgleich]] verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderempfänger&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Ab dem 27.02.2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden und selbstbe­wohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn­sitz) Einfamilien­häusern in Deutschland sind.&lt;br /&gt;
* Ab Mai 2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind sowie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
* Ab August 2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von vermieteten Einfamilien­häusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderfähige Leistungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Am 16. Februar 2024 erreicht uns eine weitere Hiobsbotschaft: Für den Heizungstausch bei der KfW sind die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich. Das bedeutet, dass von dem Förderhöchstsatz von 30 T€ für die erste Wohneinheit noch die Kosten für Heizlastberechnung und hydr. Abgleich geleistet werden müssen.&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf Infoblatt förderfähige Maßnahmen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze für Anlagen zur Wärmeerzeugung kann nur einmalig beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Höchstgrenze bei Wohngebäuden&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Zuschussförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
In der Zuschussförderung beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung 30.000€ für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000€ und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000€. Die Zuschusshöhe ist auf maximal 70% der Kosten begrenzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Höchstgrenze bei Nichtwohngebäuden (NWG)&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben ist die Nettogrundfläche nach Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Flächen.&lt;br /&gt;
Für Maßnahmen, die sich nicht auf das gesamte Gebäude beziehen, ist für die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben nur der Teil der Nettogrundfläche maßgebend, der von der Umsetzung der Maßnahme betroffen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Zuschussförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt 30 000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche. Für Gebäude größer 150 Quadratmeter Nettogrundfläche gilt folgende gestaffelte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:&lt;br /&gt;
* bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche 200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche;&lt;br /&gt;
* für größer als 400 bis 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 120 Euro pro Quadratmeter Nettogrund- fläche;&lt;br /&gt;
* ab größer als 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 80 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.&lt;br /&gt;
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht die gesamte Gebäudefläche (beispielsweise Teilheizung), so wird als Höchstgrenze der Anteil angesetzt, der dem Anteil der betroffenen Nettogrundfläche an der gesamten Nettogrundfläche entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Kreditförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen in der Kreditförderung beträgt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch insgesamt 5 000 000 Euro pro Vorhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördersätze&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;leftmargin:0&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Fördersätze der von der KfW betreuten Programme&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Einzelmaßnahmen !! Zuschuss !! iSFP-Bonus !! Effizienz-Bonus !! Klimageschwindigkeits-Bonus !! Einkommensbonus &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Solarthermische Anlagen || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Biomasseheizungen || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wärmepumpen || 30 % || - || 5 % || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Brennstoffzellenheizung|| 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Innovative Heizungstechnik || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Gebäudenetzanschluss || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung || 50 % || - || - ||- || -&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Effizienz-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Klimageschwindigkeits-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten, für den Bonus berechtigten Heizung.&lt;br /&gt;
Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/ oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Die Bilanzierung orientiert sich an den Standardwerten der DIN V 18599.&lt;br /&gt;
Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen.&lt;br /&gt;
Es gelten die folgenden Bonussätze:&lt;br /&gt;
* bis 31. Dezember 2028: 20 Prozentpunkte&lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozentpunkte&lt;br /&gt;
Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit wird der Bonus nur anteilig für die gesamten geförderten Ausgaben gewährt. Der anzusetzende Anteil entspricht dem Anteil der in dem Gebäude durch verschiedene Eigentümer nachweislich selbstgenutzten Wohneinheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für den Erhalt des Klimageschwindigkeits-Bonus sind Meldebescheinigung / Meldebestätigung und Grundbuchauszug zum Nachweis der Selbstnutzung vorzulegen.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Einkommens-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bonus von 30 Prozentpunkten wird selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Als Nachweis benötigen Sie Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung aller Personen die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Emissionsminderungs-Zuschlag&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für Feuerungsanlagen für feste Biomasse wird, vorbehaltlich der diesbezüglichen Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026, bei Errichtung ein Zuschlag gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 (bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 Prozent im Normzustand [273 K, 1013 hPa]) einhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zuschlag wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und beträgt 2 500 Euro.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Fördersatz Fachplanung und Baubegleitung&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für den Heizungstausch bei der KfW sind aktuell die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich. Das bedeutet, dass von dem Förderhöchstsatz von 30 T€ für die erste Wohneinheit noch die Kosten für Heizlastberechnung und hydr. Abgleich geleistet werden müssen.&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf Infoblatt förderfähige Maßnahmen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Für die Auslegung der Wärmepumpe wird dringend angeraten, die Wärmpumpe anhand einer Heizlastberechnung nach DIN 12831 auszulegen. Diese Berechnung ist Bestandteil unserer Leistungen. Eine Wärmepumpe darf niemals größer als der berechnete Wärmebedarf sein. Da viele Hersteller eine sehr übersichtliche Zahl an Wärmepumpen im Programm haben, ist gegebenenfalls auf einen Hersteller zurückzugreifen, der für diese Anwendung die passende Größe anbietet. Ein hydraulischer Abgleich muss zwingend durchgeführt werden.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Komplexe Berechnung der Förderung bei MFH / WEG&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Beispiel für eine WEG:&lt;br /&gt;
Bei einer WEG wird ein Antrag für die Basisförderung gestellt (-&amp;gt; Basisantrag). Dieser beträgt 30% Grundförderung zzgl. 5% Effizienzbonus wenn die Wärmepumpe als Wärmequelle Erdreich nutzt oder mit einem natürlichen Kältemittel (z.B.) R290 (Propan) betrieben wird. Es ist also ein Fördersatz von 35% des Förderhöchstbetrags möglich.&lt;br /&gt;
Die selbstnutzenden Wohnungseigentümer können einen Zusatzantrag stellen, mit dem der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus beantragt werden kann. Dazu werden die anteiligen förderfähigen Kosten des Basisantrags anhand des Miteigentumsanteils ausgerechnet. Beispiele und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite der KfW: http:www.kfw.de/458}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderablauf&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen&amp;lt;br /&amp;gt;Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.&amp;lt;br /&amp;gt;Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.&lt;br /&gt;
# [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Liefer- oder Leistungsvertrag]] abschließen&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrag]] vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.&amp;lt;br /&amp;gt;Ausnahme: Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. In diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungs­vertrag nicht verpflichtend.&amp;lt;br /&amp;gt;Bitte beachten Sie: Die Änderung von [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Lieferungs- und Leistungs­verträgen]] durch die nach­trägliche Auf­nahme einer auf­schiebenden bzw. auf­lösenden Bedingung ist nicht zulässig.&amp;lt;br /&amp;gt;Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen hat die KfW eine unverbindliche [[Musterformulierung Liefer- oder Leistungsvertrag|Muster­formulierung]] zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei Lieferungs- oder Leistungsverträgen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage gilt der bedingte Vertragsschluss nicht als Vorhabenbeginn, da der Vertrag erst rechtskräftig wird, nachdem eine Förderzusage vorliegt. In diesem Falle gilt der Zeitpunkt der Förderzusage als Vorhabenbeginn. Unabhängig von der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung – stellt der tatsächliche Beginn von Baumaßnahmen oder die Leistung von (Abschlags-)Zahlungen einen Vorhabenbeginn dar.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Registrieren und Zuschuss beantragen&amp;lt;br /&amp;gt;Wenn Sie noch keinen Account im [https://meine.kfw.de/ Kundenportal „Meine KfW“] haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Dies ist ab sofort möglich. Ihren bestehenden Account für das KfW-Zuschussportal können Sie für das Kunden­portal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte registrieren Sie sich neu.&lt;br /&gt;
# Vorhaben umsetzen&amp;lt;br /&amp;gt;Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vor­haben vollständig abge­schlossen haben. Abschließend bestätigt Ihr Energieberater bzw. Ihr Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine &amp;quot;Bestätigung nach Durchführung&amp;quot; (BnD).&lt;br /&gt;
# Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ab September 2024 weisen Sie Ihre Identität nach - entweder per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sie benötigen die &amp;quot;Bestätigung nach Durchführung&amp;quot; (BnD) von Ihrem Experten. Im Portal laden Sie dann alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten und, wenn notwendig, weitere Nachweise hoch. Den Nachweis müssen Sie spätestens 36 Monate nach Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung erbringen. Nachdem alle Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft sind, wird der Zuschuss auf das angegebene Konto ausgezahlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie hierzu auch in den Dokumenten der KfW nach:&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude]&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/Richtlinie_-BEG_Einzelmaßnahmen.pdf Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)]&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Meine-KfW/Online-Antrag-Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude/ Informationen zum Zuschussportal &amp;quot;Meine KfW&amp;quot;]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:Heizungsf%C3%B6rderung&amp;diff=846</id>
		<title>Förderprogramme:Heizungsförderung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:Heizungsf%C3%B6rderung&amp;diff=846"/>
		<updated>2025-07-18T16:56:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Förderung|zurück zu den Förderprogrammen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Heizungsförderung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Ablaufplan_BEGEM_458|Übersicht Ablauf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Programm wird seit 1.1.2024 von der [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/ KfW]] betreut.&lt;br /&gt;
Die Förderung startete stufenweise im Jahr 2024. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Förderung kann nur vom Eigentümer der Immobilie (eingetragen im Grundbuch oder Auflassungsvormerkung) beantragt werden. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Antragsberechtigt sind (seit 27.2.2024):&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer eines selbstbewohnten Einfamilienhauses&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit selbstbewohnter Wohnung&lt;br /&gt;
* Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden&lt;br /&gt;
seit August 2024:&lt;br /&gt;
* Privatpersonen als Eigentümer von nicht selbstgenutzen Ein- oder Mehrfamilienhäuser&lt;br /&gt;
* Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Förderung für Unternehmen - Wohngebäude (KfW-Programm 459) (startete Ende August 2024)}}&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Förderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (KfW-Programm 522) (startete Ende August 2024)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 1.2.2024 kann sich im Kundenportal &amp;quot;Meine KfW&amp;quot; registriert werden. Der Zuschuss wird im Kunden­portal „Meine KfW“ beantragt. Bei Antrag­stellung muss ein [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrag]] ab­geschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antrag­stellung hoch­geladen werden. Der [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- und Leistungsvertrag]] muss eine Rücktrittsklausel enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Bitte beachten Sie, dass die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung nicht zulässig ist.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heizungstausch konnte bereits seit 1.1.2024 beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. Hinweis: Die Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energie­effizienz oder einer Fach­unter­nehmerin oder eines Fach­unter­nehmers für den Heizungs­tausch sowie der Abschluss eines [[Förderung:Lieferungs-_oder_Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrages]] mit einer auf­schiebenden oder auf­lösenden Bedingung sind Voraus­setzung dafür, dass Sie einen Antrag stellen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie hierzu auch die [https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline Bekanntmachung im Bundesanzeiger].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördergegenstand&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gefördert wird:&lt;br /&gt;
* der Kauf und die Installation von&lt;br /&gt;
** solarthermischen Anlagen&lt;br /&gt;
** elektrisch angetriebenen Wärmepumpen&lt;br /&gt;
** Biomasseheizungen&lt;br /&gt;
** Brennstoffzellenheizungen&lt;br /&gt;
** [[wasserstofffähigen Heizungen]]&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
** innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien&lt;br /&gt;
* der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz&lt;br /&gt;
* Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt&lt;br /&gt;
* die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz&lt;br /&gt;
* die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;sup&amp;gt;1&amp;lt;/sup&amp;gt;[[wasserstofffähige Heizungen]] werden nur in bestimmten Fällen gefördert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei wasserstofffähigen Heizungen sind nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben förderfähig, da es sich im Übrigen um konventionelle Brennwertkesseltechnologie handelt, die nicht förderfähig ist. Fossile Heizungen werden grundsätzlich nicht mehr gefördert.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Die Wasserstoff-Versorgung von Privathaushalten halten Fachleute für wenig wahrscheinlich. Weiterführende Informationen: [https://www.zdf.de/show/mai-think-x-die-show/maithink-x---die-show-158.html Die größten Mythen der Energiewende, Maithink X (ZDF)] }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Stromdirektheizungen sind nicht förderfähig. Bei Hybridheizungen (z.B. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für die Errichtung von Biomasse-Heizungen (Förderung bei KfW) ist zusätzlich zur Grundförderung der Klimageschwindigkeits-Bonus nur dann erhältlich, wenn die Biomasse-Heizung mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert wird (neue oder bestehende Anlage).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist für die Errichtung von neuen Biomasseheizungen ein Emissionsminderungs-Zuschlag verfügbar, wenn die Heizung nachweislich einen strengen Emissionsgrenzwert für Staub von max. 2,5 mg/m³ erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zuschlag beträgt pauschal 2.500 Euro und wird für Biomasseheizungen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt. Dieser pauschale Zuschlag kann bei den förderfähigen Ausgaben nicht erneut angesetzt werden (Ausschluss der Doppelförderung). Dafür wird der Zuschlag von den gesamten förderfähigen Kosten (vor deren Begrenzung durch den Förderhöchstbetrag) abgezogen.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördervoraussetzungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Das Wohngebäude besteht schon mindestens 5 Jahre&lt;br /&gt;
* Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil an erneuerbarer Energien am [[Endenergieverbrauch]] des Gebäudes&lt;br /&gt;
* Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilersystems einschl. [[Hydraulischer Abgleich|hydraulischem Abgleich]] verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderempfänger&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Ab dem 27.02.2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden und selbstbe­wohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn­sitz) Einfamilien­häusern in Deutschland sind.&lt;br /&gt;
* Ab Mai 2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind sowie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
* Ab August 2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von vermieteten Einfamilien­häusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderfähige Leistungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Am 16. Februar 2024 erreicht uns eine weitere Hiobsbotschaft: Für den Heizungstausch bei der KfW sind die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich. Das bedeutet, dass von dem Förderhöchstsatz von 30 T€ für die erste Wohneinheit noch die Kosten für Heizlastberechnung und hydr. Abgleich geleistet werden müssen.&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf Infoblatt förderfähige Maßnahmen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze für Anlagen zur Wärmeerzeugung kann nur einmalig beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Höchstgrenze bei Wohngebäuden&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Zuschussförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
In der Zuschussförderung beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung 30.000€ für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000€ und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000€. Die Zuschusshöhe ist auf maximal 70% der Kosten begrenzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Höchstgrenze bei Nichtwohngebäuden (NWG)&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben ist die Nettogrundfläche nach Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Flächen.&lt;br /&gt;
Für Maßnahmen, die sich nicht auf das gesamte Gebäude beziehen, ist für die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben nur der Teil der Nettogrundfläche maßgebend, der von der Umsetzung der Maßnahme betroffen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Zuschussförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt 30 000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche. Für Gebäude größer 150 Quadratmeter Nettogrundfläche gilt folgende gestaffelte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:&lt;br /&gt;
* bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche 200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche;&lt;br /&gt;
* für größer als 400 bis 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 120 Euro pro Quadratmeter Nettogrund- fläche;&lt;br /&gt;
* ab größer als 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 80 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.&lt;br /&gt;
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht die gesamte Gebäudefläche (beispielsweise Teilheizung), so wird als Höchstgrenze der Anteil angesetzt, der dem Anteil der betroffenen Nettogrundfläche an der gesamten Nettogrundfläche entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h4&amp;gt;Kreditförderung&amp;lt;/h4&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen in der Kreditförderung beträgt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch insgesamt 5 000 000 Euro pro Vorhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördersätze&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;leftmargin:0&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Fördersätze der von der KfW betreuten Programme&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Einzelmaßnahmen !! Zuschuss !! iSFP-Bonus !! Effizienz-Bonus !! Klimageschwindigkeits-Bonus !! Einkommensbonus &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Solarthermische Anlagen || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Biomasseheizungen || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wärmepumpen || 30 % || - || 5 % || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Brennstoffzellenheizung|| 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Innovative Heizungstechnik || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Gebäudenetzanschluss || 30 % || - || - || max. 20 % || 30 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung || 50 % || - || - ||- || -&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Effizienz-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Klimageschwindigkeits-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten, für den Bonus berechtigten Heizung.&lt;br /&gt;
Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/ oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Die Bilanzierung orientiert sich an den Standardwerten der DIN V 18599.&lt;br /&gt;
Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen.&lt;br /&gt;
Es gelten die folgenden Bonussätze:&lt;br /&gt;
* bis 31. Dezember 2028: 20 Prozentpunkte&lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozentpunkte &lt;br /&gt;
* ab 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozentpunkte&lt;br /&gt;
Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit wird der Bonus nur anteilig für die gesamten geförderten Ausgaben gewährt. Der anzusetzende Anteil entspricht dem Anteil der in dem Gebäude durch verschiedene Eigentümer nachweislich selbstgenutzten Wohneinheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für den Erhalt des Klimageschwindigkeits-Bonus sind Meldebescheinigung / Meldebestätigung und Grundbuchauszug zum Nachweis der Selbstnutzung vorzulegen.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Einkommens-Bonus&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bonus von 30 Prozentpunkten wird selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Als Nachweis benötigen Sie Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung aller Personen die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Emissionsminderungs-Zuschlag&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für Feuerungsanlagen für feste Biomasse wird, vorbehaltlich der diesbezüglichen Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026, bei Errichtung ein Zuschlag gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 (bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 Prozent im Normzustand [273 K, 1013 hPa]) einhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zuschlag wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und beträgt 2 500 Euro.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Fördersatz Fachplanung und Baubegleitung&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für den Heizungstausch bei der KfW sind aktuell die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich. Das bedeutet, dass von dem Förderhöchstsatz von 30 T€ für die erste Wohneinheit noch die Kosten für Heizlastberechnung und hydr. Abgleich geleistet werden müssen.&lt;br /&gt;
[https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf Infoblatt förderfähige Maßnahmen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Für die Auslegung der Wärmepumpe wird dringend angeraten, die Wärmpumpe anhand einer Heizlastberechnung nach DIN 12831 auszulegen. Diese Berechnung ist Bestandteil unserer Leistungen. Eine Wärmepumpe darf niemals größer als der berechnete Wärmebedarf sein. Da viele Hersteller eine sehr übersichtliche Zahl an Wärmepumpen im Programm haben, ist gegebenenfalls auf einen Hersteller zurückzugreifen, der für diese Anwendung die passende Größe anbietet. Ein hydraulischer Abgleich muss zwingend durchgeführt werden.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Komplexe Berechnung der Förderung bei MFH / WEG&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Beispiel für eine WEG:&lt;br /&gt;
Bei einer WEG wird ein Antrag für die Basisförderung gestellt (-&amp;gt; Basisantrag). Dieser beträgt 30% Grundförderung zzgl. 5% Effizienzbonus wenn die Wärmepumpe als Wärmequelle Erdreich nutzt oder mit einem natürlichen Kältemittel (z.B.) R290 (Propan) betrieben wird. Es ist also ein Fördersatz von 35% des Förderhöchstbetrags möglich.&lt;br /&gt;
Die selbstnutzenden Wohnungseigentümer können einen Zusatzantrag stellen, mit dem der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus beantragt werden kann. Dazu werden die anteiligen förderfähigen Kosten des Basisantrags anhand des Miteigentumsanteils ausgerechnet. Beispiele und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite der KfW: http:www.kfw.de/458}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Förderablauf&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
# Experten beauftragen&amp;lt;br /&amp;gt;Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.&amp;lt;br /&amp;gt;Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.&lt;br /&gt;
# [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Liefer- oder Leistungsvertrag]] abschließen&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungs­vertrag]] vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.&amp;lt;br /&amp;gt;Ausnahme: Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. In diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungs­vertrag nicht verpflichtend.&amp;lt;br /&amp;gt;Bitte beachten Sie: Die Änderung von [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Lieferungs- und Leistungs­verträgen]] durch die nach­trägliche Auf­nahme einer auf­schiebenden bzw. auf­lösenden Bedingung ist nicht zulässig.&amp;lt;br /&amp;gt;Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen hat die KfW eine unverbindliche [[Musterformulierung Liefer- oder Leistungsvertrag|Muster­formulierung]] zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei Lieferungs- oder Leistungsverträgen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage gilt der bedingte Vertragsschluss nicht als Vorhabenbeginn, da der Vertrag erst rechtskräftig wird, nachdem eine Förderzusage vorliegt. In diesem Falle gilt der Zeitpunkt der Förderzusage als Vorhabenbeginn. Unabhängig von der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung – stellt der tatsächliche Beginn von Baumaßnahmen oder die Leistung von (Abschlags-)Zahlungen einen Vorhabenbeginn dar.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Registrieren und Zuschuss beantragen&amp;lt;br /&amp;gt;Wenn Sie noch keinen Account im [https://meine.kfw.de/ Kundenportal „Meine KfW“] haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Dies ist ab sofort möglich. Ihren bestehenden Account für das KfW-Zuschussportal können Sie für das Kunden­portal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte registrieren Sie sich neu.&lt;br /&gt;
# Vorhaben umsetzen&amp;lt;br /&amp;gt;Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vor­haben vollständig abge­schlossen haben. Abschließend bestätigt Ihr Energieberater bzw. Ihr Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine &amp;quot;Bestätigung nach Durchführung&amp;quot; (BnD).&lt;br /&gt;
# Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ab September 2024 weisen Sie Ihre Identität nach - entweder per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sie benötigen die &amp;quot;Bestätigung nach Durchführung&amp;quot; (BnD) von Ihrem Experten. Im Portal laden Sie dann alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten und, wenn notwendig, weitere Nachweise hoch. Den Nachweis müssen Sie spätestens 36 Monate nach Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung erbringen. Nachdem alle Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft sind, wird der Zuschuss auf das angegebene Konto ausgezahlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie hierzu auch in den Dokumenten der KfW nach:&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude]&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/Richtlinie_-BEG_Einzelmaßnahmen.pdf Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)]&lt;br /&gt;
* [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Meine-KfW/Online-Antrag-Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude/ Informationen zum Zuschussportal &amp;quot;Meine KfW&amp;quot;]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Datei:Berechnung_Bivalenzpunkt.jpg&amp;diff=845</id>
		<title>Datei:Berechnung Bivalenzpunkt.jpg</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Datei:Berechnung_Bivalenzpunkt.jpg&amp;diff=845"/>
		<updated>2025-07-15T16:39:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: Guenter lud eine neue Version von Datei:Berechnung Bivalenzpunkt.jpg hoch&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Berechnung Bivalenzpunkt&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=844</id>
		<title>Wärmepumpe</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=844"/>
		<updated>2025-07-15T16:36:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Allgemeines&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es gibt verschiedene Arten der Energiequellen die mittels einer Wärmepumpe erschlossen werden können.&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Erdwärme&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Außenluft&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wasser&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wärmetauscher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Kenndaten der Wärmepumpe&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Leider hat man sich auf der Herstellerseite nicht auf einheitliche Angaben in den Datenblättern geeinigt, so daß es schwer ist verschiedene Modelle zu vergleichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizkreisgrenztemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gemäß VDI 4650 wird für die Heizkreisgrenztemperatur für bestehende Gebäude 15°C empfohlen. Die Heizkreisgrenztemperatur ist die Temperatur, ab der die Heizung abschaltet. Für kernsanierte Effizienzhäuser wird 12° empfohlen, für Häuser nach Passivhaustandard 10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Normaußentemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur kennzeichnet die kleinste anzunehmende Außentemperatur. Sie wird anhand der Klimazonen in Deutschland festgelegt. Für unsere Region (Flörsheim am Main) gilt eine Normaußentemperatur von -10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Bivalenzpunkt&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bivalenzpunkt ist die Temperatur ab der die Wärmepumpe alleine zur Deckung des Heizwärmebedarfs genügt. Unterhalb dieses Punkts wird entweder der zweite Wärmeerzeuger (z.B. Heizstab) zugeschaltet (bivalent-parallel ) oder auf den zweiten Wärmeerzeuger (z.B. Gas-Brennwertkessel) umgeschaltet (bivalent-alternativ).&lt;br /&gt;
Es ist nicht sinnvoll, die Wärmepumpe so auszulegen dass diese alleinig die Wärmeversorgung bis zur Normaußentemperatur übernimmt. In diesem Fall wird die Wärmepumpe dann bei den am meisten vorherrschenden Temperaturbedingungen vermutlich den Regelbereich verlassen und &amp;quot;takten&amp;quot;, d.h. Ein- und Ausschalten. Auch wäre die Wärmepumpe unnötig groß und teuer nur um an wenigen Tage mit Normaußentemperatur die Wärmeversorgung alleinig zu meistern. Eine gute Wahl für den Bivalenzpunkt sind -7°C bis -3°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Wp-grafische-auslegung-45.png|mini|500px|links|grafische Auslegung, Quelle: Wolf CHA-16 für 45°C Vorlauftemperatur]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Berechnung Bivalenzpunkt.jpg|mini|500px|links|grafische Auslegung, Quelle: Roth ThermoAura FR5 für 48°C Vorlauftemperatur]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur wird auf der horizontalen Achse (1) gesucht und mit einer senkrechten Linie markiert (4). In waagrechter Richtung wird der Schnittpunkt mit der roten Linie der maximalen Kompressordrehzahl (3) zur linken Achse (2) gezeichnet (8). Das ist die maximale Leistung der Wärmepumpe bei dieser Normaußentemperatur. Ausgehend von der Heizkreisgrenztemperatur (hier: 15°C) wird eine Linie zur notwendigen Spitzenleistung der Wärmepumpe (5) gezogen. Im Beispiel sind es 17 kW. Diese Linie kennzeichnet den Wärmebedarf des Gebäudes (6). Der Schnittpunkt mit der roten Linie (3) ergibt den Punkt bei dem die Wärmepumpe allein den Wärmebedarf des Gebäudes deckt. Dies ist der Bivalenzpunkt (7) der an der horizontalen Achse (1) abgelesen werden kann. Zwischen Bivalenzpunkt und Normaußentemperatur muss der zweite Wärmeerzeuger unterstützend eingreifen. Im Falle eines Heizstabes ist die Differenz zwischen der benötigten Leistung (5) und der Spitzenleistung der Wärmepumpe (8) die erforderliche Leistung des Heizstabes (9). Der schraffierte Anteil wird dann mit dem zweiten Wärmeerzeuger geleistet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die graphische Auswertung ist lediglich eine grobe Schätzung, da die Punkte interpoliert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[SCOP|berechnete Jahresarbeitszahl (SCOP)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) wird aus den Leistungszahlen [[COP]] unter Festlegung standardisierter Randbedingungen berechnet. Es gibt unterschiedliche Verfahren (z.B. VDI 4650 Blatt 1 oder DIN EN 14825).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;SCOP = \frac{( COP_{-7} * 24 ) + ( COP_{2} * 320 ) + ( COP_{7} * 326) + ( COP_{12} * 169 ) }{839}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1 für Luft-Wasser Wärmepumpe (Normaußentemperatur = -12&amp;amp;deg;C):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div id=&amp;quot;scop-wrapper&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Berechnung erfolgt nur näherungsweise und ersetzt nicht eine genaue Berechnung. Ein weiterer Rechner findet sich auch beim [https://www.waermepumpe.de/jazrechner/ Bundesverband Wärmepumpen e.V.]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die [[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]] kann aus der berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) berechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s (s steht für &amp;quot;seasonal&amp;quot;) läßt sich aus dem SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) errechnen.&lt;br /&gt;
Der [[SCOP]] wird dazu einfach mit 40 multipliziert. Die 40 steht für einen Wirkungsgrad zur Stromerzeugung in der EU von 40 %.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine Förderung gilt beispielsweise für eine [[Luft-Wasser Wärmepumpe]] ein ETA_s bei 35°C Vorlauftemperatur von mindestens 145% und ein ETA_s bei 55°C von mindestens 125%. Dies entspricht einem SCOP (35°C) von mindestens 3,625 bzw. einem SCOP (55°C) von 3,125.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,0 betragen, wenn die Wärmepumpe gefördert werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Anlagentechnik&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Pufferspeicher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Betrieb einer Wärmepumpe ohne Pufferspeicher ist zwar möglich, aber aus vielen Gründen störanfällig und nicht zu empfehlen. Die Größe des Pufferspeichers mindestens 20l/kW Leistung im Auslegungspunkt betragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist mit einer Reduzierung der Leistung bzw. Sperrdauer zu rechnen, sind je kW Wärmepumpenleistung und je Stunde Sperrdauer 30l bis 40l Speichervolumen erforderlich.&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für eine Wärmepumpe mit 5 kW Leistung sind somit mindestens 100l Speichervolumen zu empfehlen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei einer mit Wärmepumpe betriebenen Heizkörperheizung ist, wenn nicht aus anderen Gründen ohnehin erforderlich, ein Pufferspeicher sinnvoll}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=843</id>
		<title>Wärmepumpe</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=843"/>
		<updated>2025-07-15T16:15:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Allgemeines&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es gibt verschiedene Arten der Energiequellen die mittels einer Wärmepumpe erschlossen werden können.&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Erdwärme&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Außenluft&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wasser&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wärmetauscher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Kenndaten der Wärmepumpe&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Leider hat man sich auf der Herstellerseite nicht auf einheitliche Angaben in den Datenblättern geeinigt, so daß es schwer ist verschiedene Modelle zu vergleichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizkreisgrenztemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gemäß VDI 4650 wird für die Heizkreisgrenztemperatur für bestehende Gebäude 15°C empfohlen. Die Heizkreisgrenztemperatur ist die Temperatur, ab der die Heizung abschaltet. Für kernsanierte Effizienzhäuser wird 12° empfohlen, für Häuser nach Passivhaustandard 10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Normaußentemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur kennzeichnet die kleinste anzunehmende Außentemperatur. Sie wird anhand der Klimazonen in Deutschland festgelegt. Für unsere Region (Flörsheim am Main) gilt eine Normaußentemperatur von -10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Bivalenzpunkt&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bivalenzpunkt ist die Temperatur ab der die Wärmepumpe alleine zur Deckung des Heizwärmebedarfs genügt. Unterhalb dieses Punkts wird entweder der zweite Wärmeerzeuger (z.B. Heizstab) zugeschaltet (bivalent-parallel ) oder auf den zweiten Wärmeerzeuger (z.B. Gas-Brennwertkessel) umgeschaltet (bivalent-alternativ).&lt;br /&gt;
Es ist nicht sinnvoll, die Wärmepumpe so auszulegen dass diese alleinig die Wärmeversorgung bis zur Normaußentemperatur übernimmt. In diesem Fall wird die Wärmepumpe dann bei den am meisten vorherrschenden Temperaturbedingungen vermutlich den Regelbereich verlassen und &amp;quot;takten&amp;quot;, d.h. Ein- und Ausschalten. Auch wäre die Wärmepumpe unnötig groß und teuer nur um an wenigen Tage mit Normaußentemperatur die Wärmeversorgung alleinig zu meistern. Eine gute Wahl für den Bivalenzpunkt sind -7°C bis -3°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Wp-grafische-auslegung-45.png|mini|500px|links|grafische Auslegung, Quelle: Wolf CHA-16 für 45°C Vorlauftemperatur]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Berechnung Bivalenzpunkt.jpg|mini|500px|rechts|grafische Auslegung, Quelle: Roth ThermoAura FR5 für 48°C Vorlauftemperatur]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur wird auf der horizontalen Achse (1) gesucht und mit einer senkrechten Linie markiert (4). In waagrechter Richtung wird der Schnittpunkt mit der roten Linie der maximalen Kompressordrehzahl (3) zur linken Achse (2) gezeichnet (8). Das ist die maximale Leistung der Wärmepumpe bei dieser Normaußentemperatur. Ausgehend von der Heizkreisgrenztemperatur (hier: 15°C) wird eine Linie zur notwendigen Spitzenleistung der Wärmepumpe (5) gezogen. Im Beispiel sind es 17 kW. Diese Linie kennzeichnet den Wärmebedarf des Gebäudes (6). Der Schnittpunkt mit der roten Linie (3) ergibt den Punkt bei dem die Wärmepumpe allein den Wärmebedarf des Gebäudes deckt. Dies ist der Bivalenzpunkt (7) der an der horizontalen Achse (1) abgelesen werden kann. Zwischen Bivalenzpunkt und Normaußentemperatur muss der zweite Wärmeerzeuger unterstützend eingreifen. Im Falle eines Heizstabes ist die Differenz zwischen der benötigten Leistung (5) und der Spitzenleistung der Wärmepumpe (8) die erforderliche Leistung des Heizstabes (9). Der schraffierte Anteil wird dann mit dem zweiten Wärmeerzeuger geleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[SCOP|berechnete Jahresarbeitszahl (SCOP)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) wird aus den Leistungszahlen [[COP]] unter Festlegung standardisierter Randbedingungen berechnet. Es gibt unterschiedliche Verfahren (z.B. VDI 4650 Blatt 1 oder DIN EN 14825).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;SCOP = \frac{( COP_{-7} * 24 ) + ( COP_{2} * 320 ) + ( COP_{7} * 326) + ( COP_{12} * 169 ) }{839}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1 für Luft-Wasser Wärmepumpe (Normaußentemperatur = -12&amp;amp;deg;C):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div id=&amp;quot;scop-wrapper&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Berechnung erfolgt nur näherungsweise und ersetzt nicht eine genaue Berechnung. Ein weiterer Rechner findet sich auch beim [https://www.waermepumpe.de/jazrechner/ Bundesverband Wärmepumpen e.V.]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die [[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]] kann aus der berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) berechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s (s steht für &amp;quot;seasonal&amp;quot;) läßt sich aus dem SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) errechnen.&lt;br /&gt;
Der [[SCOP]] wird dazu einfach mit 40 multipliziert. Die 40 steht für einen Wirkungsgrad zur Stromerzeugung in der EU von 40 %.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine Förderung gilt beispielsweise für eine [[Luft-Wasser Wärmepumpe]] ein ETA_s bei 35°C Vorlauftemperatur von mindestens 145% und ein ETA_s bei 55°C von mindestens 125%. Dies entspricht einem SCOP (35°C) von mindestens 3,625 bzw. einem SCOP (55°C) von 3,125.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,0 betragen, wenn die Wärmepumpe gefördert werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Anlagentechnik&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Pufferspeicher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Betrieb einer Wärmepumpe ohne Pufferspeicher ist zwar möglich, aber aus vielen Gründen störanfällig und nicht zu empfehlen. Die Größe des Pufferspeichers mindestens 20l/kW Leistung im Auslegungspunkt betragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist mit einer Reduzierung der Leistung bzw. Sperrdauer zu rechnen, sind je kW Wärmepumpenleistung und je Stunde Sperrdauer 30l bis 40l Speichervolumen erforderlich.&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für eine Wärmepumpe mit 5 kW Leistung sind somit mindestens 100l Speichervolumen zu empfehlen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei einer mit Wärmepumpe betriebenen Heizkörperheizung ist, wenn nicht aus anderen Gründen ohnehin erforderlich, ein Pufferspeicher sinnvoll}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Datei:Berechnung_Bivalenzpunkt.jpg&amp;diff=842</id>
		<title>Datei:Berechnung Bivalenzpunkt.jpg</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Datei:Berechnung_Bivalenzpunkt.jpg&amp;diff=842"/>
		<updated>2025-07-15T16:14:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Berechnung Bivalenzpunkt&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=814</id>
		<title>Wärmepumpe</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=814"/>
		<updated>2025-07-07T16:13:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Allgemeines&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es gibt verschiedene Arten der Energiequellen die mittels einer Wärmepumpe erschlossen werden können.&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Erdwärme&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Außenluft&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wasser&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wärmetauscher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Kenndaten der Wärmepumpe&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Leider hat man sich auf der Herstellerseite nicht auf einheitliche Angaben in den Datenblättern geeinigt, so daß es schwer ist verschiedene Modelle zu vergleichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizkreisgrenztemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gemäß VDI 4650 wird für die Heizkreisgrenztemperatur für bestehende Gebäude 15°C empfohlen. Die Heizkreisgrenztemperatur ist die Temperatur, ab der die Heizung abschaltet. Für kernsanierte Effizienzhäuser wird 12° empfohlen, für Häuser nach Passivhaustandard 10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Normaußentemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur kennzeichnet die kleinste anzunehmende Außentemperatur. Sie wird anhand der Klimazonen in Deutschland festgelegt. Für unsere Region (Flörsheim am Main) gilt eine Normaußentemperatur von -10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Bivalenzpunkt&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bivalenzpunkt ist die Temperatur ab der die Wärmepumpe alleine zur Deckung des Heizwärmebedarfs genügt. Unterhalb dieses Punkts wird entweder der zweite Wärmeerzeuger (z.B. Heizstab) zugeschaltet (bivalent-parallel ) oder auf den zweiten Wärmeerzeuger (z.B. Gas-Brennwertkessel) umgeschaltet (bivalent-alternativ).&lt;br /&gt;
Es ist nicht sinnvoll, die Wärmepumpe so auszulegen dass diese alleinig die Wärmeversorgung bis zur Normaußentemperatur übernimmt. In diesem Fall wird die Wärmepumpe dann bei den am meisten vorherrschenden Temperaturbedingungen vermutlich den Regelbereich verlassen und &amp;quot;takten&amp;quot;, d.h. Ein- und Ausschalten. Auch wäre die Wärmepumpe unnötig groß und teuer nur um an wenigen Tage mit Normaußentemperatur die Wärmeversorgung alleinig zu meistern. Eine gute Wahl für den Bivalenzpunkt sind -7°C bis -3°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Wp-grafische-auslegung-45.png|mini|500px|links|grafische Auslegung, Quelle: Wolf CHA-16 für 45°C Vorlauftemperatur]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur wird auf der horizontalen Achse (1) gesucht und mit einer senkrechten Linie markiert (4). In waagrechter Richtung wird der Schnittpunkt mit der roten Linie der maximalen Kompressordrehzahl (3) zur linken Achse (2) gezeichnet (8). Das ist die maximale Leistung der Wärmepumpe bei dieser Normaußentemperatur. Ausgehend von der Heizkreisgrenztemperatur (hier: 15°C) wird eine Linie zur notwendigen Spitzenleistung der Wärmepumpe (5) gezogen. Im Beispiel sind es 17 kW. Diese Linie kennzeichnet den Wärmebedarf des Gebäudes (6). Der Schnittpunkt mit der roten Linie (3) ergibt den Punkt bei dem die Wärmepumpe allein den Wärmebedarf des Gebäudes deckt. Dies ist der Bivalenzpunkt (7) der an der horizontalen Achse (1) abgelesen werden kann. Zwischen Bivalenzpunkt und Normaußentemperatur muss der zweite Wärmeerzeuger unterstützend eingreifen. Im Falle eines Heizstabes ist die Differenz zwischen der benötigten Leistung (5) und der Spitzenleistung der Wärmepumpe (8) die erforderliche Leistung des Heizstabes (9). Der schraffierte Anteil wird dann mit dem zweiten Wärmeerzeuger geleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[SCOP|berechnete Jahresarbeitszahl (SCOP)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) wird aus den Leistungszahlen [[COP]] unter Festlegung standardisierter Randbedingungen berechnet. Es gibt unterschiedliche Verfahren (z.B. VDI 4650 Blatt 1 oder DIN EN 14825).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;SCOP = \frac{( COP_{-7} * 24 ) + ( COP_{2} * 320 ) + ( COP_{7} * 326) + ( COP_{12} * 169 ) }{839}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1 für Luft-Wasser Wärmepumpe (Normaußentemperatur = -12&amp;amp;deg;C):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div id=&amp;quot;scop-wrapper&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div id=&amp;quot;scop-wrapper-neu&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Berechnung erfolgt nur näherungsweise und ersetzt nicht eine genaue Berechnung. Ein weiterer Rechner findet sich auch beim [https://www.waermepumpe.de/jazrechner/ Bundesverband Wärmepumpen e.V.]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die [[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]] kann aus der berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) berechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s (s steht für &amp;quot;seasonal&amp;quot;) läßt sich aus dem SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) errechnen.&lt;br /&gt;
Der [[SCOP]] wird dazu einfach mit 40 multipliziert. Die 40 steht für einen Wirkungsgrad zur Stromerzeugung in der EU von 40 %.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine Förderung gilt beispielsweise für eine [[Luft-Wasser Wärmepumpe]] ein ETA_s bei 35°C Vorlauftemperatur von mindestens 145% und ein ETA_s bei 55°C von mindestens 125%. Dies entspricht einem SCOP (35°C) von mindestens 3,625 bzw. einem SCOP (55°C) von 3,125.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,0 betragen, wenn die Wärmepumpe gefördert werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Anlagentechnik&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Pufferspeicher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Betrieb einer Wärmepumpe ohne Pufferspeicher ist zwar möglich, aber aus vielen Gründen störanfällig und nicht zu empfehlen. Die Größe des Pufferspeichers mindestens 20l/kW Leistung im Auslegungspunkt betragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist mit einer Reduzierung der Leistung bzw. Sperrdauer zu rechnen, sind je kW Wärmepumpenleistung und je Stunde Sperrdauer 30l bis 40l Speichervolumen erforderlich.&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für eine Wärmepumpe mit 5 kW Leistung sind somit mindestens 100l Speichervolumen zu empfehlen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei einer mit Wärmepumpe betriebenen Heizkörperheizung ist, wenn nicht aus anderen Gründen ohnehin erforderlich, ein Pufferspeicher sinnvoll}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=813</id>
		<title>Wärmepumpe</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=813"/>
		<updated>2025-07-07T16:12:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Allgemeines&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es gibt verschiedene Arten der Energiequellen die mittels einer Wärmepumpe erschlossen werden können.&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Erdwärme&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Außenluft&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wasser&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wärmetauscher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Kenndaten der Wärmepumpe&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Leider hat man sich auf der Herstellerseite nicht auf einheitliche Angaben in den Datenblättern geeinigt, so daß es schwer ist verschiedene Modelle zu vergleichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizkreisgrenztemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gemäß VDI 4650 wird für die Heizkreisgrenztemperatur für bestehende Gebäude 15°C empfohlen. Die Heizkreisgrenztemperatur ist die Temperatur, ab der die Heizung abschaltet. Für kernsanierte Effizienzhäuser wird 12° empfohlen, für Häuser nach Passivhaustandard 10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Normaußentemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur kennzeichnet die kleinste anzunehmende Außentemperatur. Sie wird anhand der Klimazonen in Deutschland festgelegt. Für unsere Region (Flörsheim am Main) gilt eine Normaußentemperatur von -10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Bivalenzpunkt&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bivalenzpunkt ist die Temperatur ab der die Wärmepumpe alleine zur Deckung des Heizwärmebedarfs genügt. Unterhalb dieses Punkts wird entweder der zweite Wärmeerzeuger (z.B. Heizstab) zugeschaltet (bivalent-parallel ) oder auf den zweiten Wärmeerzeuger (z.B. Gas-Brennwertkessel) umgeschaltet (bivalent-alternativ).&lt;br /&gt;
Es ist nicht sinnvoll, die Wärmepumpe so auszulegen dass diese alleinig die Wärmeversorgung bis zur Normaußentemperatur übernimmt. In diesem Fall wird die Wärmepumpe dann bei den am meisten vorherrschenden Temperaturbedingungen vermutlich den Regelbereich verlassen und &amp;quot;takten&amp;quot;, d.h. Ein- und Ausschalten. Auch wäre die Wärmepumpe unnötig groß und teuer nur um an wenigen Tage mit Normaußentemperatur die Wärmeversorgung alleinig zu meistern. Eine gute Wahl für den Bivalenzpunkt sind -7°C bis -3°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Wp-grafische-auslegung-45.png|mini|500px|links|grafische Auslegung, Quelle: Wolf CHA-16 für 45°C Vorlauftemperatur]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur wird auf der horizontalen Achse (1) gesucht und mit einer senkrechten Linie markiert (4). In waagrechter Richtung wird der Schnittpunkt mit der roten Linie der maximalen Kompressordrehzahl (3) zur linken Achse (2) gezeichnet (8). Das ist die maximale Leistung der Wärmepumpe bei dieser Normaußentemperatur. Ausgehend von der Heizkreisgrenztemperatur (hier: 15°C) wird eine Linie zur notwendigen Spitzenleistung der Wärmepumpe (5) gezogen. Im Beispiel sind es 17 kW. Diese Linie kennzeichnet den Wärmebedarf des Gebäudes (6). Der Schnittpunkt mit der roten Linie (3) ergibt den Punkt bei dem die Wärmepumpe allein den Wärmebedarf des Gebäudes deckt. Dies ist der Bivalenzpunkt (7) der an der horizontalen Achse (1) abgelesen werden kann. Zwischen Bivalenzpunkt und Normaußentemperatur muss der zweite Wärmeerzeuger unterstützend eingreifen. Im Falle eines Heizstabes ist die Differenz zwischen der benötigten Leistung (5) und der Spitzenleistung der Wärmepumpe (8) die erforderliche Leistung des Heizstabes (9). Der schraffierte Anteil wird dann mit dem zweiten Wärmeerzeuger geleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[SCOP|berechnete Jahresarbeitszahl (SCOP)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) wird aus den Leistungszahlen [[COP]] unter Festlegung standardisierter Randbedingungen berechnet. Es gibt unterschiedliche Verfahren (z.B. VDI 4650 Blatt 1 oder DIN EN 14825).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;SCOP = \frac{( COP_{-7} * 24 ) + ( COP_{2} * 320 ) + ( COP_{7} * 326) + ( COP_{12} * 169 ) }{839}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1 für Luft-Wasser Wärmepumpe (Normaußentemperatur = -12&amp;amp;deg;C):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div id=&amp;quot;scop-wrapper&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Berechnung erfolgt nur näherungsweise und ersetzt nicht eine genaue Berechnung. Ein weiterer Rechner findet sich auch beim [https://www.waermepumpe.de/jazrechner/ Bundesverband Wärmepumpen e.V.]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;html&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!DOCTYPE html&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;html lang=&amp;quot;de&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;head&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;meta charset=&amp;quot;UTF-8&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;title&amp;gt;SCOP-Rechner&amp;lt;/title&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;style&amp;gt;&lt;br /&gt;
    body {&lt;br /&gt;
      font-family: Arial, sans-serif;&lt;br /&gt;
      margin: 2rem;&lt;br /&gt;
    }&lt;br /&gt;
    table {&lt;br /&gt;
      border-collapse: collapse;&lt;br /&gt;
      margin-top: 1rem;&lt;br /&gt;
      width: 100%;&lt;br /&gt;
    }&lt;br /&gt;
    th, td {&lt;br /&gt;
      border: 1px solid #ccc;&lt;br /&gt;
      padding: 0.5rem;&lt;br /&gt;
      text-align: center;&lt;br /&gt;
    }&lt;br /&gt;
    input[type=&amp;quot;number&amp;quot;] {&lt;br /&gt;
      width: 5rem;&lt;br /&gt;
    }&lt;br /&gt;
    .result {&lt;br /&gt;
      margin-top: 1rem;&lt;br /&gt;
      font-weight: bold;&lt;br /&gt;
    }&lt;br /&gt;
  &amp;lt;/style&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/head&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;body&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;h1&amp;gt;SCOP-Rechner (mittlere Klimazone nach EN 14825)&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;p&amp;gt;Gib die COP-Werte deiner Wärmepumpe für die angegebenen Außentemperaturen ein:&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
  &amp;lt;form id=&amp;quot;scopForm&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
    &amp;lt;table&amp;gt;&lt;br /&gt;
      &amp;lt;thead&amp;gt;&lt;br /&gt;
        &amp;lt;tr&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;th&amp;gt;Temperatur [°C]&amp;lt;/th&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;th&amp;gt;Heizanteil [%]&amp;lt;/th&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;th&amp;gt;COP&amp;lt;/th&amp;gt;&lt;br /&gt;
        &amp;lt;/tr&amp;gt;&lt;br /&gt;
      &amp;lt;/thead&amp;gt;&lt;br /&gt;
      &amp;lt;tbody&amp;gt;&lt;br /&gt;
        &amp;lt;tr&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;+12&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;15&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;&amp;lt;input type=&amp;quot;number&amp;quot; name=&amp;quot;cop12&amp;quot; step=&amp;quot;0.1&amp;quot; required&amp;gt;&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
        &amp;lt;/tr&amp;gt;&lt;br /&gt;
        &amp;lt;tr&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;+7&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;35&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;&amp;lt;input type=&amp;quot;number&amp;quot; name=&amp;quot;cop7&amp;quot; step=&amp;quot;0.1&amp;quot; required&amp;gt;&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
        &amp;lt;/tr&amp;gt;&lt;br /&gt;
        &amp;lt;tr&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;+2&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;25&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;&amp;lt;input type=&amp;quot;number&amp;quot; name=&amp;quot;cop2&amp;quot; step=&amp;quot;0.1&amp;quot; required&amp;gt;&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
        &amp;lt;/tr&amp;gt;&lt;br /&gt;
        &amp;lt;tr&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;-7&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;15&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;&amp;lt;input type=&amp;quot;number&amp;quot; name=&amp;quot;copMinus7&amp;quot; step=&amp;quot;0.1&amp;quot; required&amp;gt;&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
        &amp;lt;/tr&amp;gt;&lt;br /&gt;
        &amp;lt;tr&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;-10 (Volllast)&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;10&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
          &amp;lt;td&amp;gt;&amp;lt;input type=&amp;quot;number&amp;quot; name=&amp;quot;copMinus10&amp;quot; step=&amp;quot;0.1&amp;quot; required&amp;gt;&amp;lt;/td&amp;gt;&lt;br /&gt;
        &amp;lt;/tr&amp;gt;&lt;br /&gt;
      &amp;lt;/tbody&amp;gt;&lt;br /&gt;
    &amp;lt;/table&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
    &amp;lt;button type=&amp;quot;submit&amp;quot;&amp;gt;SCOP berechnen&amp;lt;/button&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;/form&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div class=&amp;quot;result&amp;quot; id=&amp;quot;result&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
  &amp;lt;script&amp;gt;&lt;br /&gt;
    document.getElementById(&amp;quot;scopForm&amp;quot;).addEventListener(&amp;quot;submit&amp;quot;, function(event) {&lt;br /&gt;
      event.preventDefault();&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
      const weights = [15, 35, 25, 15, 10]; // Prozentuale Anteile&lt;br /&gt;
      const copValues = [&lt;br /&gt;
        parseFloat(event.target.cop12.value),&lt;br /&gt;
        parseFloat(event.target.cop7.value),&lt;br /&gt;
        parseFloat(event.target.cop2.value),&lt;br /&gt;
        parseFloat(event.target.copMinus7.value),&lt;br /&gt;
        parseFloat(event.target.copMinus10.value)&lt;br /&gt;
      ];&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
      let numerator = 0;&lt;br /&gt;
      let denominator = 0;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
      for (let i = 0; i &amp;lt; copValues.length; i++) {&lt;br /&gt;
        numerator += copValues[i] * weights[i];&lt;br /&gt;
        denominator += weights[i];&lt;br /&gt;
      }&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
      const scop = numerator / denominator;&lt;br /&gt;
      document.getElementById(&amp;quot;result&amp;quot;).innerHTML = `⟶ Geschätzter &amp;lt;strong&amp;gt;SCOP&amp;lt;/strong&amp;gt;: &amp;lt;strong&amp;gt;${scop.toFixed(2)}&amp;lt;/strong&amp;gt;`;&lt;br /&gt;
    });&lt;br /&gt;
  &amp;lt;/script&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/body&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/html&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die [[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]] kann aus der berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) berechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s (s steht für &amp;quot;seasonal&amp;quot;) läßt sich aus dem SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) errechnen.&lt;br /&gt;
Der [[SCOP]] wird dazu einfach mit 40 multipliziert. Die 40 steht für einen Wirkungsgrad zur Stromerzeugung in der EU von 40 %.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine Förderung gilt beispielsweise für eine [[Luft-Wasser Wärmepumpe]] ein ETA_s bei 35°C Vorlauftemperatur von mindestens 145% und ein ETA_s bei 55°C von mindestens 125%. Dies entspricht einem SCOP (35°C) von mindestens 3,625 bzw. einem SCOP (55°C) von 3,125.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,0 betragen, wenn die Wärmepumpe gefördert werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Anlagentechnik&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Pufferspeicher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Betrieb einer Wärmepumpe ohne Pufferspeicher ist zwar möglich, aber aus vielen Gründen störanfällig und nicht zu empfehlen. Die Größe des Pufferspeichers mindestens 20l/kW Leistung im Auslegungspunkt betragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist mit einer Reduzierung der Leistung bzw. Sperrdauer zu rechnen, sind je kW Wärmepumpenleistung und je Stunde Sperrdauer 30l bis 40l Speichervolumen erforderlich.&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für eine Wärmepumpe mit 5 kW Leistung sind somit mindestens 100l Speichervolumen zu empfehlen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei einer mit Wärmepumpe betriebenen Heizkörperheizung ist, wenn nicht aus anderen Gründen ohnehin erforderlich, ein Pufferspeicher sinnvoll}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=812</id>
		<title>Wärmepumpe</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=812"/>
		<updated>2025-07-07T16:07:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Allgemeines&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es gibt verschiedene Arten der Energiequellen die mittels einer Wärmepumpe erschlossen werden können.&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Erdwärme&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Außenluft&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wasser&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wärmetauscher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Kenndaten der Wärmepumpe&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Leider hat man sich auf der Herstellerseite nicht auf einheitliche Angaben in den Datenblättern geeinigt, so daß es schwer ist verschiedene Modelle zu vergleichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizkreisgrenztemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gemäß VDI 4650 wird für die Heizkreisgrenztemperatur für bestehende Gebäude 15°C empfohlen. Die Heizkreisgrenztemperatur ist die Temperatur, ab der die Heizung abschaltet. Für kernsanierte Effizienzhäuser wird 12° empfohlen, für Häuser nach Passivhaustandard 10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Normaußentemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur kennzeichnet die kleinste anzunehmende Außentemperatur. Sie wird anhand der Klimazonen in Deutschland festgelegt. Für unsere Region (Flörsheim am Main) gilt eine Normaußentemperatur von -10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Bivalenzpunkt&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bivalenzpunkt ist die Temperatur ab der die Wärmepumpe alleine zur Deckung des Heizwärmebedarfs genügt. Unterhalb dieses Punkts wird entweder der zweite Wärmeerzeuger (z.B. Heizstab) zugeschaltet (bivalent-parallel ) oder auf den zweiten Wärmeerzeuger (z.B. Gas-Brennwertkessel) umgeschaltet (bivalent-alternativ).&lt;br /&gt;
Es ist nicht sinnvoll, die Wärmepumpe so auszulegen dass diese alleinig die Wärmeversorgung bis zur Normaußentemperatur übernimmt. In diesem Fall wird die Wärmepumpe dann bei den am meisten vorherrschenden Temperaturbedingungen vermutlich den Regelbereich verlassen und &amp;quot;takten&amp;quot;, d.h. Ein- und Ausschalten. Auch wäre die Wärmepumpe unnötig groß und teuer nur um an wenigen Tage mit Normaußentemperatur die Wärmeversorgung alleinig zu meistern. Eine gute Wahl für den Bivalenzpunkt sind -7°C bis -3°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Wp-grafische-auslegung-45.png|mini|500px|links|grafische Auslegung, Quelle: Wolf CHA-16 für 45°C Vorlauftemperatur]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur wird auf der horizontalen Achse (1) gesucht und mit einer senkrechten Linie markiert (4). In waagrechter Richtung wird der Schnittpunkt mit der roten Linie der maximalen Kompressordrehzahl (3) zur linken Achse (2) gezeichnet (8). Das ist die maximale Leistung der Wärmepumpe bei dieser Normaußentemperatur. Ausgehend von der Heizkreisgrenztemperatur (hier: 15°C) wird eine Linie zur notwendigen Spitzenleistung der Wärmepumpe (5) gezogen. Im Beispiel sind es 17 kW. Diese Linie kennzeichnet den Wärmebedarf des Gebäudes (6). Der Schnittpunkt mit der roten Linie (3) ergibt den Punkt bei dem die Wärmepumpe allein den Wärmebedarf des Gebäudes deckt. Dies ist der Bivalenzpunkt (7) der an der horizontalen Achse (1) abgelesen werden kann. Zwischen Bivalenzpunkt und Normaußentemperatur muss der zweite Wärmeerzeuger unterstützend eingreifen. Im Falle eines Heizstabes ist die Differenz zwischen der benötigten Leistung (5) und der Spitzenleistung der Wärmepumpe (8) die erforderliche Leistung des Heizstabes (9). Der schraffierte Anteil wird dann mit dem zweiten Wärmeerzeuger geleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[SCOP|berechnete Jahresarbeitszahl (SCOP)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) wird aus den Leistungszahlen [[COP]] unter Festlegung standardisierter Randbedingungen berechnet. Es gibt unterschiedliche Verfahren (z.B. VDI 4650 Blatt 1 oder DIN EN 14825).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;SCOP = \frac{( COP_{-7} * 24 ) + ( COP_{2} * 320 ) + ( COP_{7} * 326) + ( COP_{12} * 169 ) }{839}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1 für Luft-Wasser Wärmepumpe (Normaußentemperatur = -12&amp;amp;deg;C):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div id=&amp;quot;scop-wrapper&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Berechnung erfolgt nur näherungsweise und ersetzt nicht eine genaue Berechnung. Ein weiterer Rechner findet sich auch beim [https://www.waermepumpe.de/jazrechner/ Bundesverband Wärmepumpen e.V.]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div id=&amp;quot;scop-wrapper-neu&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die [[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]] kann aus der berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) berechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s (s steht für &amp;quot;seasonal&amp;quot;) läßt sich aus dem SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) errechnen.&lt;br /&gt;
Der [[SCOP]] wird dazu einfach mit 40 multipliziert. Die 40 steht für einen Wirkungsgrad zur Stromerzeugung in der EU von 40 %.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine Förderung gilt beispielsweise für eine [[Luft-Wasser Wärmepumpe]] ein ETA_s bei 35°C Vorlauftemperatur von mindestens 145% und ein ETA_s bei 55°C von mindestens 125%. Dies entspricht einem SCOP (35°C) von mindestens 3,625 bzw. einem SCOP (55°C) von 3,125.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,0 betragen, wenn die Wärmepumpe gefördert werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Anlagentechnik&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Pufferspeicher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Betrieb einer Wärmepumpe ohne Pufferspeicher ist zwar möglich, aber aus vielen Gründen störanfällig und nicht zu empfehlen. Die Größe des Pufferspeichers mindestens 20l/kW Leistung im Auslegungspunkt betragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist mit einer Reduzierung der Leistung bzw. Sperrdauer zu rechnen, sind je kW Wärmepumpenleistung und je Stunde Sperrdauer 30l bis 40l Speichervolumen erforderlich.&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für eine Wärmepumpe mit 5 kW Leistung sind somit mindestens 100l Speichervolumen zu empfehlen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei einer mit Wärmepumpe betriebenen Heizkörperheizung ist, wenn nicht aus anderen Gründen ohnehin erforderlich, ein Pufferspeicher sinnvoll}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=811</id>
		<title>Wärmepumpe</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmepumpe&amp;diff=811"/>
		<updated>2025-07-07T16:06:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Allgemeines&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es gibt verschiedene Arten der Energiequellen die mittels einer Wärmepumpe erschlossen werden können.&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Erdwärme&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Außenluft&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wasser&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Wärmetauscher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Kenndaten der Wärmepumpe&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Leider hat man sich auf der Herstellerseite nicht auf einheitliche Angaben in den Datenblättern geeinigt, so daß es schwer ist verschiedene Modelle zu vergleichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Heizkreisgrenztemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gemäß VDI 4650 wird für die Heizkreisgrenztemperatur für bestehende Gebäude 15°C empfohlen. Die Heizkreisgrenztemperatur ist die Temperatur, ab der die Heizung abschaltet. Für kernsanierte Effizienzhäuser wird 12° empfohlen, für Häuser nach Passivhaustandard 10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Normaußentemperatur&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur kennzeichnet die kleinste anzunehmende Außentemperatur. Sie wird anhand der Klimazonen in Deutschland festgelegt. Für unsere Region (Flörsheim am Main) gilt eine Normaußentemperatur von -10°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Bivalenzpunkt&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bivalenzpunkt ist die Temperatur ab der die Wärmepumpe alleine zur Deckung des Heizwärmebedarfs genügt. Unterhalb dieses Punkts wird entweder der zweite Wärmeerzeuger (z.B. Heizstab) zugeschaltet (bivalent-parallel ) oder auf den zweiten Wärmeerzeuger (z.B. Gas-Brennwertkessel) umgeschaltet (bivalent-alternativ).&lt;br /&gt;
Es ist nicht sinnvoll, die Wärmepumpe so auszulegen dass diese alleinig die Wärmeversorgung bis zur Normaußentemperatur übernimmt. In diesem Fall wird die Wärmepumpe dann bei den am meisten vorherrschenden Temperaturbedingungen vermutlich den Regelbereich verlassen und &amp;quot;takten&amp;quot;, d.h. Ein- und Ausschalten. Auch wäre die Wärmepumpe unnötig groß und teuer nur um an wenigen Tage mit Normaußentemperatur die Wärmeversorgung alleinig zu meistern. Eine gute Wahl für den Bivalenzpunkt sind -7°C bis -3°C.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Wp-grafische-auslegung-45.png|mini|500px|links|grafische Auslegung, Quelle: Wolf CHA-16 für 45°C Vorlauftemperatur]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Normaußentemperatur wird auf der horizontalen Achse (1) gesucht und mit einer senkrechten Linie markiert (4). In waagrechter Richtung wird der Schnittpunkt mit der roten Linie der maximalen Kompressordrehzahl (3) zur linken Achse (2) gezeichnet (8). Das ist die maximale Leistung der Wärmepumpe bei dieser Normaußentemperatur. Ausgehend von der Heizkreisgrenztemperatur (hier: 15°C) wird eine Linie zur notwendigen Spitzenleistung der Wärmepumpe (5) gezogen. Im Beispiel sind es 17 kW. Diese Linie kennzeichnet den Wärmebedarf des Gebäudes (6). Der Schnittpunkt mit der roten Linie (3) ergibt den Punkt bei dem die Wärmepumpe allein den Wärmebedarf des Gebäudes deckt. Dies ist der Bivalenzpunkt (7) der an der horizontalen Achse (1) abgelesen werden kann. Zwischen Bivalenzpunkt und Normaußentemperatur muss der zweite Wärmeerzeuger unterstützend eingreifen. Im Falle eines Heizstabes ist die Differenz zwischen der benötigten Leistung (5) und der Spitzenleistung der Wärmepumpe (8) die erforderliche Leistung des Heizstabes (9). Der schraffierte Anteil wird dann mit dem zweiten Wärmeerzeuger geleistet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[SCOP|berechnete Jahresarbeitszahl (SCOP)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) wird aus den Leistungszahlen [[COP]] unter Festlegung standardisierter Randbedingungen berechnet. Es gibt unterschiedliche Verfahren (z.B. VDI 4650 Blatt 1 oder DIN EN 14825).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;SCOP = \frac{( COP_{-7} * 24 ) + ( COP_{2} * 320 ) + ( COP_{7} * 326) + ( COP_{12} * 169 ) }{839}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1 für Luft-Wasser Wärmepumpe (Normaußentemperatur = -12&amp;amp;deg;C):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div id=&amp;quot;scop-wrapper&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Berechnung erfolgt nur näherungsweise und ersetzt nicht eine genaue Berechnung. Ein weiterer Rechner findet sich auch beim [https://www.waermepumpe.de/jazrechner/ Bundesverband Wärmepumpen e.V.]}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div id=&amp;quot;scop-wrapper-neu&amp;quot;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die [[ETA S|jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s]] kann aus der berechnete Jahresarbeitszahl ([[SCOP]]) berechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz η_s (s steht für &amp;quot;seasonal&amp;quot;) läßt sich aus dem SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) errechnen.&lt;br /&gt;
Der [[SCOP]] wird dazu einfach mit 40 multipliziert. Die 40 steht für einen Wirkungsgrad zur Stromerzeugung in der EU von 40 %.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine Förderung gilt beispielsweise für eine [[Luft-Wasser Wärmepumpe]] ein ETA_s bei 35°C Vorlauftemperatur von mindestens 145% und ein ETA_s bei 55°C von mindestens 125%. Dies entspricht einem SCOP (35°C) von mindestens 3,625 bzw. einem SCOP (55°C) von 3,125.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,0 betragen, wenn die Wärmepumpe gefördert werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Anlagentechnik&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Pufferspeicher&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Betrieb einer Wärmepumpe ohne Pufferspeicher ist zwar möglich, aber aus vielen Gründen störanfällig und nicht zu empfehlen. Die Größe des Pufferspeichers mindestens 20l/kW Leistung im Auslegungspunkt betragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist mit einer Reduzierung der Leistung bzw. Sperrdauer zu rechnen, sind je kW Wärmepumpenleistung und je Stunde Sperrdauer 30l bis 40l Speichervolumen erforderlich.&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für eine Wärmepumpe mit 5 kW Leistung sind somit mindestens 100l Speichervolumen zu empfehlen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Bei einer mit Wärmepumpe betriebenen Heizkörperheizung ist, wenn nicht aus anderen Gründen ohnehin erforderlich, ein Pufferspeicher sinnvoll}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmedurchlasswiderstand_R&amp;diff=810</id>
		<title>Wärmedurchlasswiderstand R</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmedurchlasswiderstand_R&amp;diff=810"/>
		<updated>2025-04-03T10:18:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Wärmedurchlasswiderstand R&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Wärmedurchlasswiderstand berechnet sich aus der Dämmstoffdicke und dem Wärmeleitwert λ:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;R = \frac {d}{\lambda}&amp;lt;/math&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist d im m anzugeben, 1 cm entspricht 0,01 m.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 cm Wärmedämmung mit λ = 0,035 W/(mK)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;R = \frac{0,02m}{0,035 W/(mK)} = 0,571 (m^2K)/W&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmedurchlasswiderstand_R&amp;diff=809</id>
		<title>Wärmedurchlasswiderstand R</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmedurchlasswiderstand_R&amp;diff=809"/>
		<updated>2025-04-03T10:04:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: Die Seite wurde neu angelegt: „&amp;lt;h1&amp;gt;Wärmedurchlasswiderstand R&amp;lt;/h1&amp;gt; Der Wärmedurchlasswiderstand berechnet sich aus der Dämmstoffdicke und dem Wärmeleitwert λ:“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Wärmedurchlasswiderstand R&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Wärmedurchlasswiderstand berechnet sich aus der Dämmstoffdicke und dem Wärmeleitwert λ:&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=D%C3%A4mmung_der_Innenwand_(Innend%C3%A4mmung)&amp;diff=808</id>
		<title>Dämmung der Innenwand (Innendämmung)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=D%C3%A4mmung_der_Innenwand_(Innend%C3%A4mmung)&amp;diff=808"/>
		<updated>2025-04-03T10:01:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Innendämmung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei einer Innendämmung besteht praktisch immer das Risiko einer Schimmelbildung. Bei Verwendung geeigneter Materialien, sorgfältiger Planung und korrekte Ausführung kann dieses Risiko in der Praxis aber ausgeschlossen werden. Im Winter bei kalter Außenwand diffundiert der in der Raumluft enthaltene Wasserdampf durch die Aussenwand nach draußen. Stößt er auf ein kaltes Hindernis kondensiert der Wasserdampf an diese, Hindernis und es fällt Tauwasser aus. Durch eine Dampfbremse kann dies verbessert werden, hier ist aber Qualität, Ausführung und Eignung entscheidend. Eine Dampfbremse dauerhaft vollständig dicht zu bekommen ist nicht möglich. Daher versucht man Dämmmaterialien einzusetzen, die feuchteunempfindlich und kapillaraktiv sind. &lt;br /&gt;
Entscheidend ist, dass die Dämmmaterialien ohne Hohlräume aufgebracht werden. Darunter liegende Sperrschichten wie Putze, Fliesen oder Farbschichten sollten entfernt werden. Betonwände sind ebenso schlecht für eine Innendämmung geeignet. Es gibt Dämmstoffe die selbst Feuchtigkeit aufnehmen und abgeben können dazu gehören beispielsweise Calcium-Silikat Platten oder Holzweichfaser-Dämmplatten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Möglichkeit ist, ein Ständerwerk vor die Wand zu bauen und den Zwischenraum mit Zelluloseflocken auszublasen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Fachwerk ist besondere Vorsicht geboten, da eine erhöhte Holzfeuchte durch die Innendämmung zu Schäden führen könnte. Insbesondere Balkenköpfe von z.B. einbindenden Holzbalkendecken können durch eine fehlerhaft geplante Innenndämmung Schaden nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=In Verbindung mit Innendämmung wird oft mit dem [[Wärmedurchlasswiderstand R]] gerechnet. Für den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 ist bei schweren Wänden mindestens 1,2 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;K/W erforderlich. Dabei ist immer der Feuchteschutz nach DIN 4108 zu beachten. Nachweisfreie Konstruktionen nach DIN 4108 Teil 3 sind Innendämmungen mit sehr geringem Wärmedurchlasswiderstand (R ≤ 0,5 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;K(W). Dies entspricht 2 cm Dämmung mit WLG040. Wird auf der Raumseite eine Dampfbremse angebracht (sd ≥ 0,5 m) darf ohne Nachweis eine Dämmung mit 0,5 &amp;lt; R ≤ 1,0 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;K/W eingesetzt werden, entsprechend 4 cm WLG040.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Hohlräume in Innendämmsystemen stellen eine besondere Gefahr der Kondensatbildung dar. Innendämmsysteme sollten immer hohlraumfrei umgesetzt werden.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Achtung|text=Durchdringungen müssen immer gesondert bewertet und dicht angeschlossen werden.}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=807</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=807"/>
		<updated>2025-03-13T17:48:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Einleitung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Unsere Wiki soll Informationen rund ums energetische Sanieren liefern. Im Gegensatz zu den Informationsseiten kann nach Themen gesucht werden. Auch ist es für uns einfacher den Datenbestand aktuell zu halten. Die Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert aber ohne Gewähr. Sollten Sie fehlerhafte Angaben finden, Informationen zu vermissen oder sich weitere Themen wünschen, lassen Sie uns bitte eine kurze Nachricht über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular] zukommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle mit [[Bild:Externe Link Zeichen.png|30px]] gekennzeichneten Verweise führen zu externe Angebote. Sollten diese Verweise nicht mehr funktionsfähig sein, dann informieren Sie uns bitte über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular]. Insbesondere die öffentlichen Informationen von Bundesanzeiger, Ministerien und Fördergeber wechseln oft ihren Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bilder die mit Bildquelle &amp;quot;InDiGuD&amp;quot; gekennzeichnet sind dürfen, bei Quellenangabe, frei verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Themen&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Anlagentechnik|Anlagentechnik (außer Heizung)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Baustoffe|Baustoffe]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Bauteile|Bauteile]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Förderung|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#1B9A29&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Förderung&#039;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudeenergiegesetz|Gebäudeenergiegesetz (GEG)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudehülle|Gebäudehülle]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Heizung|Heizung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Lüftung|Lüftung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Qualitätssicherung|Qualitätssicherung z.B. Luftdichtheitsmessung, Thermografie …]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Smart-Home|Smart-Home]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Sonstiges|Sonstige Themen]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;In den letzten 7 Tagen aktualisiert&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Special:RecentChanges/days=7,limit=10,hidebots,hideminor}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=806</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=806"/>
		<updated>2025-03-13T17:41:25Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Einleitung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Unsere Wiki soll Informationen rund ums energetische Sanieren liefern. Im Gegensatz zu den Informationsseiten kann nach Themen gesucht werden. Auch ist es für uns einfacher den Datenbestand aktuell zu halten. Die Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert aber ohne Gewähr. Sollten Sie fehlerhafte Angaben finden, Informationen zu vermissen oder sich weitere Themen wünschen, lassen Sie uns bitte eine kurze Nachricht über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular] zukommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle mit [[Bild:Externe Link Zeichen.png|30px]] gekennzeichneten Verweise führen zu externe Angebote. Sollten diese Verweise nicht mehr funktionsfähig sein, dann informieren Sie uns bitte über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular]. Insbesondere die öffentlichen Informationen von Bundesanzeiger, Ministerien und Fördergeber wechseln oft ihren Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bilder die mit Bildquelle &amp;quot;InDiGuD&amp;quot; gekennzeichnet sind dürfen, bei Quellenangabe, frei verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Themen&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Anlagentechnik|Anlagentechnik (außer Heizung)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Baustoffe|Baustoffe]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Bauteile|Bauteile]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Förderung|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#1B9A29&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Förderung&#039;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudeenergiegesetz|Gebäudeenergiegesetz (GEG)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudehülle|Gebäudehülle]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Heizung|Heizung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Lüftung|Lüftung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Qualitätssicherung|Qualitätssicherung z.B. Luftdichtheitsmessung, Thermografie …]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Smart-Home|Smart-Home]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Sonstiges|Sonstige Themen]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;[[intern|intern]]&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;In den letzten 7 Tagen aktualisiert&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Special:RecentChanges/days=7,limit=10,hidebots,hideminor}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=805</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=805"/>
		<updated>2025-03-13T17:40:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Einleitung&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Unsere Wiki soll Informationen rund ums energetische Sanieren liefern. Im Gegensatz zu den Informationsseiten kann nach Themen gesucht werden. Auch ist es für uns einfacher den Datenbestand aktuell zu halten. Die Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert aber ohne Gewähr. Sollten Sie fehlerhafte Angaben finden, Informationen zu vermissen oder sich weitere Themen wünschen, lassen Sie uns bitte eine kurze Nachricht über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular] zukommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle mit [[Bild:Externe Link Zeichen.png|30px]] gekennzeichneten Verweise führen zu externe Angebote. Sollten diese Verweise nicht mehr funktionsfähig sein, dann informieren Sie uns bitte über unser [https://energieberatung.indigud.de/php/kontakt.php Kontaktformular]. Insbesondere die öffentlichen Informationen von Bundesanzeiger, Ministerien und Fördergeber wechseln oft ihren Platz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bilder die mit Bildquelle &amp;quot;InDiGuD&amp;quot; gekennzeichnet sind dürfen, bei Quellenangabe, frei verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Themen&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Anlagentechnik|Anlagentechnik (außer Heizung)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Baustoffe|Baustoffe]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Bauteile|Bauteile]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Förderung|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#1B9A29&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;&#039;Förderung&#039;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudeenergiegesetz|Gebäudeenergiegesetz (GEG)]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Gebäudehülle|Gebäudehülle]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Heizung|Heizung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Lüftung|Lüftung]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Qualitätssicherung|Qualitätssicherung z.B. Luftdichtheitsmessung, Thermografie …]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Smart-Home|Smart-Home]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Sonstiges|Sonstige Themen]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;intern&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;In den letzten 7 Tagen aktualisiert&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Special:RecentChanges/days=7,limit=10,hidebots,hideminor}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmestrom,_R-Wert,_U-Wert&amp;diff=804</id>
		<title>Wärmestrom, R-Wert, U-Wert</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=W%C3%A4rmestrom,_R-Wert,_U-Wert&amp;diff=804"/>
		<updated>2025-01-27T13:03:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Wärmedurchgang und Wärmestrom&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Bild:Wärmedurchgang.jpg|400px|mini|links|alternativtext=Wärmedurchgang|Wärmedurchgang]]&lt;br /&gt;
Der Wärmestrom (&amp;lt;math&amp;gt;\dot{Q}&amp;lt;/math&amp;gt;, &amp;lt;math&amp;gt;\Phi_{th}&amp;lt;/math&amp;gt; oder auch nur &amp;lt;math&amp;gt;\Phi&amp;lt;/math&amp;gt;) beschreibt die Menge an Wärmeenergie die in einer Zeitspanne von einem Ort höherer Temperatur zu einem Ort mit niedrigerer Temperatur übertragen wird. Der Wärmestrom wird in W gemessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei setzen unterschiedliche Bauteile dem Wärmeübergang einen Widerstand (R) entgegen und vermindern diesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Summe aller einzelnen Widerstände ist der gesamte Wärmewiderstand des Bauteils (&amp;lt;math&amp;gt;R_{ges}&amp;lt;/math&amp;gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Skizze ist der Wärmetransport des Raums mit der Innentemperatur &amp;lt;math&amp;gt;T_i&amp;lt;/math&amp;gt; zur Außenluft mit der geringeren Temperatur &amp;lt;math&amp;gt;T_e&amp;lt;/math&amp;gt; gezeigt. Dabei hat die Wand eine Oberflächentemperatur &amp;lt;math&amp;gt;T_{si}&amp;lt;/math&amp;gt;, das &amp;quot;S&amp;quot; steht für das englische Wort &amp;quot;Surface&amp;quot; oder auf deutsch Oberfläche. Die niedrigere Oberflächentemperatur entsteht durch einen Übergangswiderstand (&amp;lt;math&amp;gt;R_{si}&amp;lt;/math&amp;gt;) zwischen Innen und Wandoberfläche und führt bei ungedämmten Altbau-Wänden oft zu Problemen. Je nach Ausführung der Wand (&amp;lt;math&amp;gt;R_{W}&amp;lt;/math&amp;gt;) verringert sich die Temperatur in der Wand weiter bis zur Dämmschicht (&amp;lt;math&amp;gt;R_D&amp;lt;/math&amp;gt;). Die Dämmschicht erschwert den Wärmetransport erheblich. Auf der Außenseite der Wand stellt sich die Temperatur &amp;lt;math&amp;gt;T_{se}&amp;lt;/math&amp;gt; ein, die höher als die Außentemperatur ist. Schließlich wird über einen Übergangswiderstand &amp;lt;math&amp;gt;R_{se}&amp;lt;/math&amp;gt; die Wärme an die Außenluft abgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wand setzt dem Wärmestrom den Wärmewiderstand &amp;lt;math&amp;gt;R_{ges}=R_{si} + R_W + R_D + R_{se}&amp;lt;/math&amp;gt; entgegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[RSI RSE|Wärmeübergangswiderstände]] &amp;lt;math&amp;gt;R_{si}&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math&amp;gt;R_{se}&amp;lt;/math&amp;gt; sind abhängig von Luftbewegungen, Richtung des Wärmestroms und einigen weiteren Faktoren. Bei der Berechnung werden dafür Normwerte angenommen. Bei waagrechtem Wärmestrom wie bei einer Wand beträgt &amp;lt;math&amp;gt;R_{si} = 0,13 [m^2K/W]&amp;lt;/math&amp;gt; und &amp;lt;math&amp;gt;R_{se} = 0,04 [m^2K/W]&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Die Einheit &amp;quot;K&amp;quot; steht für Kelvin und gibt eine Temperaturdifferenz an.}}Der Wärmewiderstand eines Bauteils wird mit Hilfe der Wärmeleitfähigkeit (&amp;lt;math&amp;gt;\lambda&amp;lt;/math&amp;gt;) berechnet. Die Wärmeleitfähigkeit gibt den Wärmestrom an, der bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin (K) durch eine 1 &amp;lt;math&amp;gt;m^2&amp;lt;/math&amp;gt; große Fläche mit 1 m Schichtdicke entsteht. Die Einheit ist &amp;lt;math&amp;gt;[W/mK]&amp;lt;/math&amp;gt;. Je kleiner die Wärmeleitfähigkeit, desto besser ist die Dämmwirkung des Baustoffs.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wärmewiderstand berechnet sich wie folgt: &amp;lt;math&amp;gt;R = d / \lambda&amp;lt;/math&amp;gt;. Dabei muss die Dicke d in m angegeben werden. Soll die Dicke eines Dämmstoffs berechnet werden wird die Gleichung nach d umgestellt und es ergibt sich &amp;lt;math&amp;gt;d = R * \lambda&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgabewerte werden meist als U-Wert vorgegeben. Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) ist der Kehrwert des Wärmewiderstandes &amp;lt;math&amp;gt;R_{ges}&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;U = 1 / R_{ges}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem nun die &amp;quot;Theorie&amp;quot; bekannt ist läßt sich berechnen mit welcher Dämmstärke eines Materials eine Wand gedämmt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: &amp;lt;math&amp;gt;U \leq 0,2 [W/m^2K]&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;R_{ges} = 1 / U = 1/0,2 [W/m^2K] = 5 [m^2K/W] = R_{se} + R_D + R_W + R_{si}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Altbauwand mit einem U-Wert von &amp;lt;math&amp;gt;1,4 [W/m^2 K ]&amp;lt;/math&amp;gt; hat einen R-Wert von&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;R = 1 / U = 1 / 1,4 [W/m^2 K] = 0,714 [m^2 K/W]&amp;lt;/math&amp;gt;, hier ist &amp;lt;math&amp;gt;R_{si} und R_{se}&amp;lt;/math&amp;gt; bereits enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;R_{si} + R_{se} + R_W = 0,714 [m^2 K/W]&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;R_D = 5 [m^2 K/W] - 0,714 [m^2 K/W] = 4,285 [m^2 K(W)]&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird z.B. eine Dämmung mit &amp;lt;math&amp;gt;\lambda = 0,035 [W/mK]&amp;lt;/math&amp;gt; eingesetzt, ergibt sich:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt;d = R * \lambda = 4,285 [m^2 K/W] * 0,035 [W/mK] = 0,15 [m] = 15 [cm]&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Für die Berechnung muss in Deutschland der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit gemäß DIN 4108-4 verwendet werden.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Oft wird nur der Nennwert (&amp;lt;math&amp;gt;\lambda_D&amp;lt;/math&amp;gt;)  angegeben. Dieser ist meist besser als der Bemessungswert. Wenn nichts bekannt ist ist der Bemessungswert das 1,2 fache des Nennwerts.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Auch verwendet wird die Wärmeleitstufe (WLS) oder Wärmeleitgruppe (WLG). Diese Werte ergeben sich aus der Wärmeleitfähigkeit &amp;lt;math&amp;gt;\lambda &amp;lt;/math&amp;gt; indem die ersten drei Ziffern nach dem Komma verwendet werden. Beispiel: &amp;lt;math&amp;gt;\lambda &amp;lt;/math&amp;gt;-Wert 0,035 W/(mK) entspricht einer WLG bzw. WLS von 035. Bei der WLS erfolgt die Einteilung in 1er, bei der WLG in 5er Schritten. WLG und WLS werden ausschließlich für Dämmstoffe verwemdet.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Ein einfacher Dämmstoffdickenrechner&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Hinweis: Der Rechner berücksichtigt keine Wärmeübergänge an den Oberflächen. Er dient nur der ersten Abschätzung der erforderlichen Dämmstoffdicke und ersetzt keine ausführliche Berechnung des Bauteils. Das zu dämmende Bauteil wird ebenfalls nicht berücksichtigt.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div id=&amp;quot;dlambda-wrapper&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:EBW&amp;diff=803</id>
		<title>Förderprogramme:EBW</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=F%C3%B6rderprogramme:EBW&amp;diff=803"/>
		<updated>2025-01-16T16:54:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Förderung|zurück zu den Förderprogrammen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eine [https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html Energieberatung für Wohngebäude] soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Antragsverfahren&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dieses Programm wird vom [https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html BAFA] betreut.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Förderfähig ist bei Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist. Hierzu ist im Antragsformular die dena-Beraternummer des Energieberaters/der Energieberaterin anzugeben. Bitte beachten Sie, dass die vollständige dena-Beraternummer anzugeben ist, d.h. einschließlich des vorangestellten Kürzels „EB“. Unsere DENA-Beraternummer lautet: &#039;&#039;&#039;EB653136&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages über die Durchführung einer Energieberatung.&lt;br /&gt;
Ein Vertragsabschluss ist ausnahmsweise vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird (durch vertragliche Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung).&lt;br /&gt;
Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir können die Antragstellung auch für Sie übernehmen. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine [[Media:Vollmacht_EBW.pdf |Vollmacht]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- &amp;lt;pdf&amp;gt;Datei:Vollmacht_EBW.pdf&amp;lt;/pdf&amp;gt; --&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.indigud.de/index.php?title=BEG_EM_F%C3%B6rderantrag&amp;diff=802</id>
		<title>BEG EM Förderantrag</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.indigud.de/index.php?title=BEG_EM_F%C3%B6rderantrag&amp;diff=802"/>
		<updated>2025-01-16T13:43:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Guenter: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Antragsprozess beim BAFA ab dem 1.1.2024&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Stand: 11.1.2024&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das BAFA betreut folgende Förderprogramme:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Förderprogramme:BEG EM|Einzelmaßnahmen (BEG EM)]]&lt;br /&gt;
* [[Förderprogramme:EBW|Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Fördervoraussetzungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;Einschaltung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Erforderlich für&lt;br /&gt;
* Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle&lt;br /&gt;
* Anlagentechnik (außer Heizung)&lt;br /&gt;
* Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes&lt;br /&gt;
* Fachplanung und Baubegleitung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Optional für&lt;br /&gt;
* Heizungsoptimierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn ein Energieberater eingeschaltet wird, ist diese Leistung förderfähig. Der Energieberater stellt eine Technische Projektbeschreibung &amp;quot;TPB&amp;quot; aus. Diese hat eine Gültigkeit von 2 Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss der Förderantrag gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn wir in Ihrem Namen einen Förderantrag stellen sollen benötigen wir dafür eine &lt;br /&gt;
[[:Media:Vollmacht BEG Einzelmassnahmen.pdf|Vollmacht]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach vollständiger Umsetzung und Zahlung aller Rechnungen stellt der Energieberater für den Verwendungsnachweis einen technischen Verwendungsnachweis &amp;quot;TPN&amp;quot; aus. Auch dieser hat eine Gültigkeit von 2 Monaten. Nur innerhalb dieser Zeit kann der Verwendungsnachweis VN übermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;[[Förderprogramme:EBW|Sanierungsfahrplan (iSFP)]]&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, kann sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte („iSFP-Bonus“) erhöhen, wenn in der beantragten Maßnahme ein EEE eingebunden ist. Im Rahmen der Antragstellung bestätigt der EEE das Vorliegen eines iSFP bei der Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TBP).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind Sanierungsmaßnahmen im Fördersegment der Wärmeerzeuger (beim BAFA bei Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen), der Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme vorgenommene Leistungen für Fachplanung und Baubegleitung im Sinne der Richtlinie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Antragsverfahren&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Antragsstufe beginnt mit der Antragstellung und endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheides. Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 36 Monaten reserviert. Der Bewilligungszeitraum kann nicht verlängert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Infobox_Information|text=Maßnahmen die im Förderantrag nicht angegeben worden sind, können nicht nachträglich gefördert werden. Sie dürfen im Verwendungsnachweis nicht angegeben werden.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verwendungsnachweisstufe erfolgt nach Realisierung der zu fördernden Maßnahme und Zahlung aller Rechnungen der umsetzenden Fachunternehmen. Nach positiver Prüfung durch das BAFA wird der Festsetzungsbescheid erstellt und die Fördersumme ausgezahlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem eigentlichen Antrag können Angebote von Fachunternehmen eingeholt werden. Auch die Beauftragung von Planungsleistungen vor Antragstellung ist nicht förderschädlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spätestens zur Antragstellung muss ein abgeschlossener [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Liefer- und Leistungsvertrag]] vorliegen. Dieser muss eine [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|auflösende oder aufschiebende Bedingung]] der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein. Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung auf Basis der für die Maßnahme geplanten und im Antrag bezifferten Ausgaben bestimmt und verbindlich bewilligt. Sie können dazu beispielsweise das [[:Media:Musterformular_Liefer-Leistungsvertrag_aufschiebender_Bedingung_ausfüllbar.pdf|ausfüllbares Musterformular mit aufschiebender Bedingung]] oder [[:Media:Musterformular_Liefer-Leistungsvertrag_auflösender_Bedingung_ausfüllbar.pdf|ausfüllbares Musterformular mit auflösender Bedingung]] verwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Online-Antragsformular ist auf www.bafa.de/beg unter dem Bereich „Informationen zur Antragstellung“ zu finden. Im ersten Schritt erfolgt die Anmeldung im BAFA Benutzerkonto. Sollte noch kein Benutzerkonto existieren, kann dieses erstellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im BAFA Portal kann über den Button „+ NEUER ANTRAG“ ein Antrag gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als erstes erfolgt die Abfrage, ob der Antrag „für sich selbst“ oder „als bevollmächtigte Person“ gestellt wird. Nach bestätigter Auswahl gelangt man zum Antragsformular. Hier werden alle für die 1. Stufe der Antragsbearbeitung relevanten Informationen abgefragt (auch für Maßnahmen in Eigenleistung). Im letzten Schritt wird der Antrag elektronisch an das BAFA übermittelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Nach Umsetzung der Maßnahme - Verwendungsnachweis&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Nach Fertigstellung der Maßnahme, bezahlt der Antragsteller alle Rechnungen der eingesetzten Fachunternehmen. Vor Einreichen des Verwendungsnachweises muss entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen. Dieser TPN erfasst alle relevanten Projektangaben nach tatsächlicher Umsetzung der beantragten Maßnahmen. Zudem ersetzt der TPN die bisher analoge Fachunternehmererklärung und digitalisiert das Antragsverfahren weiter. Das digitale TPN- Formular ist auf www.bafa.de/beg unter dem Bereich „Informationen zur Energieberatung“ zu finden. Der Fachunternehmer oder EEE stellt im Anschluss die TPN-ID zur Verfügung. Die TPN-ID ist ebenfalls zwei Monate gültig und wird im Verwendungsnachweis abgefragt.&lt;br /&gt;
Danach kann der Verwendungsnachweis vom Antragsteller oder der bevollmächtigten Person online im BAFA-Portal eingereicht werden:&lt;br /&gt;
Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen. Wird der Verwendungsnachweis erst danach eingereicht, verliert der Antragsteller den Anspruch auf die Auszahlung des Investitionszuschusses.&lt;br /&gt;
Der Bearbeitungsstatus für gestellte Anträge kann jederzeit im BAFA-Portal eingesehen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wurde der Verwendungsnachweis erfolgreich erstellt und an das BAFA übermittelt, erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die eingereichten Unterlagen werden dann schnellstmöglich vom BAFA gesichtet. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und veranlasst die Auszahlung des gewährten Zuschusses über die Bundeskasse Trier.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;Erforderliche Unterlagen&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mit Antragstellung muss ein [[Förderung:Lieferungs- oder Leistungsvertrag|Lieferungs- oder Leistungsvertrag]] mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraumes von 36 Monaten liegen. Im Antrag werden die darin angegebenen voraussichtlichen Ausgaben der Maßnahme für die Berechnung der möglichen Fördersumme abgefragt. Die Lieferung- und Leistungsverträge selbst müssen nicht eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Wird ein Bevollmächtigter mit der Antragstellung oder der Übernahme der Aufgabe im Verlauf des Antragsverfahren beauftragt, benötigt das BAFA die vom Antragsteller unterschriebene BAFA-Vollmacht. Das Formular ist auf www.bafa.de/beg im Bereich „Informationen zur Antragstellung“ unter „Formulare“ zu finden. Der Bevollmächtige übernimmt damit die Aufgaben und Pflichten des Antragstellers. Er ist damit Ansprechpartner des BAFA. Jegliche Kommunikation (z. B. Versand von Bescheiden und Rückfragen) erfolgt über die Kontaktdaten des Bevollmächtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;erforderliche Unterlagen für die Antragstellung&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
* „Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen“: Das Online-Antragsformular ist auf www.bafa.de/beg im Bereich „Informationen zur Antragstellung“ zu finden.&lt;br /&gt;
* Wird die Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes und / oder der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz beantragt, wird im Antrag ein Lageplan der Gebäude als Pflichtupload (PDF-Datei) abgefordert. Dieser kann auch als handschriftliche Skizze eingereicht werden.&lt;br /&gt;
* Erfolgt die Antragstellung durch einen Contractor, ist mit der Antragstellung eine gemeinsam von dem Contractor und dem oder die Contractingnehmer unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass ein Entwurf des Contracting-Vertrages vorliegt, der&lt;br /&gt;
** den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt und&lt;br /&gt;
** inhaltlich die mit dem Förderantrag geltend gemachten Förderbestandteile umfasst und folgende Informationen enthält:&lt;br /&gt;
*** eindeutige Benennung der Vertragsparteien,&lt;br /&gt;
*** Mindestlaufzeit des Contracting-Vertrages von drei Jahren, &lt;br /&gt;
** Contracting-Dienstleistung (beantragte Fördermaßnahmen). Die Erklärung wird als Pflichtupload (PDF-Datei) am Ende der Antragstellung abgefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h3&amp;gt;erforderliche Unterlagen für die Einreichung des Verwendungsnachweis&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise für die jeweilige Maßnahme sind in der &amp;quot;Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)&amp;quot;, Abschnitt &amp;quot;[[BEG EM:Technische Mindestanforderung|Technische Mindestanforderungen zum Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM TMA)]]&amp;quot; vorgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &amp;lt;p&amp;gt;„Bestätigung des antragsgemäßen Einsatzes und der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage“. Die Bestätigung erfolgt durch das Einreichen des Verwendungsnachweises im BAFA-Portal.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;In Verwendungsnachweis ist der Nachweis zu den Ausgaben der umgesetzten Maßnahmen mittels tabellarischer Belegübersicht zu erbringen. Darin werden die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet. Dabei sind die tatsächlich realisierten Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer (bei Vorsteuerabzugsberechtigung dürfen nur die Netto-Ausgaben angesetzt werden), inklusive Skonti (auch wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden) und sonstiger Rabatte anzugeben. Zudem fügt der Antragsteller dem Verwendungsnachweis die Rechnungen zu den getätigten Ausgaben zur tabellarischen Belegübersicht bei (Pflichtupload als PDF-Datei).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Zur Dokumentation der geförderten Maßnahmen sind im Verwendungsnachweis nach Nummer 9.5 der Richtlinie der BEG - EM Rechnungen vorzulegen. Die Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnah men, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren bzw. einzureichen. Abweichend davon kann der Zahlungsnachweis auch durch eine Ratenzahlungsvereinbarung zwischen dem Antragsteller und dem ausführenden Unternehmen erfolgen. Dafür muss die Ratenzahlungsvereinbarung ausdrücklich Bezug auf die, die förderfähigen Ausgaben ausweisende, Rechnung nehmen sowie mindestens eine Rate unbar geleistet worden sein. Die entsprechenden Belege sind vom Antragsteller aufzubewahren bzw. einzureichen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
* &amp;lt;p&amp;gt;Das frühere Formular zur Fachunternehmererklärung ist mit der Änderung des Antragsverfahrens nicht mehr notwendig. Mit dem Technischen Projektnachweis wurden diese Abfragen digitalisiert und werden direkt online vom Fachunternehmen oder dem eingebundenen EEE angegeben. Die [[Unternehmererklärung]] sollte dennoch in Papierform vorliegen, da diese im Rahmen einer Stichprobenkontrolle angefordert werden könnte. Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert. Der jeweilige Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer muss die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis und einem formlosen Schreiben bestätigen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die aufgeführten Ausgaben sind nur dann zuwendungsfähig, wenn die entsprechenden Zahlungen innerhalb des Bewilligungszeitraums geleistet werden. Finanzierungsraten, die z. B. beim Mietkauf oder Leasing anfallen und nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes liegen, sind nicht zuwendungsfähig.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Sollte das BAFA weitere Dokumente für eine abschließende Antragsbearbeitung benötigen, werden diese separat, schriftlich abgefordert. In diesen Fällen können die angeforderten Unterlagen über das BAFA-Portal unter www.bafa.de./beg im Bereich „Informationen zur Antragstellung“ zum Antrag hochgeladen werden.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich gilt:&lt;br /&gt;
Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen Ausgaben, die Arbeitsleistung sowie den Standort der Installation ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein, unbar beglichen werden und den Anforderungen nach §14 UStG Abs. 4 genügen. Die aufbewahrungspflichtigen Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten. Die Zahlungsnachweise sollen insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Datum der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck beinhalten. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt (z. B. die Projektnummer) enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h1&amp;gt;Handwerkerrechnungen&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
Beachten Sie die Anforderungen an die Handwerkerrechnungen&lt;br /&gt;
In Rechnungen sind für die eingebauten Materialien die energetisch relevanten Kennwerte mit anzugeben, wie z. B. Wärmeleitfähigkeit und Materialdicke von Dämmstoffen. Ebenso sind Bescheinigungen, wie z. B. Herstellerbescheinigungen zum UW-Wert von Fenstern den Rechnungen beizulegen.&lt;br /&gt;
Pauschale Rechnungen werden meist nicht anerkannt, in eine Rechnung muss die erbrachten Leistungen detailliert aufgeführt sein. Dabei muss der Zusammenhang zur geförderten Leistung nachvollziehbar aufgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweis vom Antragsteller aufzubewahren bzw. einzureichen.&lt;br /&gt;
Als Zahlungsnachweis können folgende Dokumente anerkannt werden:&lt;br /&gt;
* original Kontoauszug der Bank&lt;br /&gt;
* online Kontoauszug der Bank&lt;br /&gt;
* Überweisungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Bankbestätigung über die erfolgreiche Überweisung&lt;br /&gt;
Nicht relevante Daten dürfen geschwärzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechnungen müssen den Namen des Antragstellers, die förderfähigen Kosten, die Arbeitsleistung, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Gebäudes aufweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Rechnungen müssen unbar beglichen werden und den Anforderungen nach §14 UStG Abs. 4 genügen. Die aufbewahrungspflichtigen Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten. Die Zahlungsnachweise sollen insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Datum der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck beinhalten. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt (z. B. die Projektnummer) enthalten.&lt;br /&gt;
Rechnungen nur über Materialkosten, beispielsweise bei Eigenleistungen, müssen den Namen des Antragstellers aufweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind. Baumarktquittungen erfüllen nicht diese Voraussetzungen und werden als Beleg nicht anerkannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2&amp;gt;[[Förderung:Rückfragen|Häufige Gründe für Rückfragen bei Abruf der Fördermittel]]&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Guenter</name></author>
	</entry>
</feed>