Solarthermie: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Förderung ===
=== Förderung ===
Im Rahmen der Bundesrichtlinie für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG-EM) werden sowohl Solarthermieanlagen als Nachrüstung wie auch Gas-Hybridheizungen mit solarthermischer Unterstützung gefördert (Stand: 22.05.2021). Für die Gas-Hybridheizung ist erforderlich, daß die neu zu errichtende Anlage einen regenerativen Heizlastbeitrag von mindestens 25% erbringt. Die Solarthermie-Kollektoren müssen auf der Anlagenliste des [https://www.bafa.de/ BAFA] aufgeführt sein. Zur Berechnung der Heizleistung einer Solarthermie-Anlage ist für alle Kollektortechnologien eine pauschale Kollektorleistung von 635 Watt pro m² Bruttokollektorfläche anzusetzen. Die Gebäudeheizlast soll bevorzugt nach DIN EN 12831 ermittelt werden, es sind alternativ auch "überschlägige" [[Heizlast|Heizlastermittlungen]] zulässig.
Die Förderquote für Solarthermieanlagen und/oder Gas-Hybridheizungen beträgt 30 Prozent. Wird dadurch eine Ölheizung ersetzt wird, im Fall einer Gas-Hybridheizung, ein zusätzlicher Bonus von 10% gewährt. Wird eine Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.

Aktuelle Version vom 22. Mai 2021, 15:38 Uhr

Einleitung

Eine Solarthermie-Anlage gewinnt effizient und einfach Wärme aus kostenloser Sonnenenergie. Für ein Einfamilenhaus kann schon eine kleine Anlage mit zwei Kollektoren bis zu 65% des jährlichen Wasserbedarfs bereitstellen. So wird Energie gespart und der Verbrauch fossiler Brennstoffe gesenkt.

Funktionsweise

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Solarthermie auf meinem Haus
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Funktionsprinzip

Die Funktionsweise ist einfach. Sobald Wasser der Sonne ausgesetzt wird erwärmt es sich. Je dunkler das Behältnis ist, desto höhere Temperaturen werden erreicht. Sobald die Temperatur ausreichend hoch ist pumpt eine Pumpe Flüssigkeit durch die Kollektoren und sorgt so für die Übertragung der Wärme in einen Pufferspeicher. Der Pufferspeicher, im Funktionsprinzip ist die Variante mit einem Schichtenspeicher gezeigt, sorgt für die korrekte Verteilung der Wärme. Der Heizkessel muß nur noch aktiv werden, wenn der Ertrag der Solarthermie-Anlage nicht ausreichend ist.


Auslegung und Ertrag

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Mittlere Sonneneinstrahlung in kWh/m²
Einfluss Ausrichtung
Einfluss der Ausrichtung auf den Ertrag

Als grobe Abschätzung der erforderlichen Größe kann eine Kollektorfläche von 0,04 m² pro m² Wohnfläche im Einfamilienhaus für reine Trinkwassererwärmung und 0,072 m² pro m² Wohnfläche für Anlagen mit Heizungsunterstützung angesetzt werden. Im Mehrfamilienhaus wird mit einer Kollektorfläche von 0,03 m² pro m² Wohnfläche für Trinkwassererwärmung bzw. 0,054 m² pro m² Wohnfläche für Anlagen mit Heizungsunterstützung geplant. Alternativ kann auch eine Kollektorfläche von 1,0 bis 1,5 m² pro Person für die Trinkwassererwärmung zu Grunde gelegt werden.

Mit Heizungsunterstützung im Einfamilienhaus ergibt sich so für eine Wohnfläche von 100 m² eine empfohlene Kollektorfläche von 5,40 m² bis 8 m².

Die Größe des bivalenten Speichers sollte mindestens 50 l/m² Kollektorfläche betragen, für 8 m² Kollektorfläche sind es 400 l.


Förderung

Im Rahmen der Bundesrichtlinie für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG-EM) werden sowohl Solarthermieanlagen als Nachrüstung wie auch Gas-Hybridheizungen mit solarthermischer Unterstützung gefördert (Stand: 22.05.2021). Für die Gas-Hybridheizung ist erforderlich, daß die neu zu errichtende Anlage einen regenerativen Heizlastbeitrag von mindestens 25% erbringt. Die Solarthermie-Kollektoren müssen auf der Anlagenliste des BAFA aufgeführt sein. Zur Berechnung der Heizleistung einer Solarthermie-Anlage ist für alle Kollektortechnologien eine pauschale Kollektorleistung von 635 Watt pro m² Bruttokollektorfläche anzusetzen. Die Gebäudeheizlast soll bevorzugt nach DIN EN 12831 ermittelt werden, es sind alternativ auch "überschlägige" Heizlastermittlungen zulässig.

Die Förderquote für Solarthermieanlagen und/oder Gas-Hybridheizungen beträgt 30 Prozent. Wird dadurch eine Ölheizung ersetzt wird, im Fall einer Gas-Hybridheizung, ein zusätzlicher Bonus von 10% gewährt. Wird eine Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.