Dämmung der Fassade: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Brandschutz_bei_WDVS-2465787.html Artikel im Bundesbaublatt]
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<h1>Baubegleitung</h1>
Bei einer Förderung des Wärmedämmverbundsystems im Rahmen der geförderten [[Fachplanung und Baubegleitung]] sollte vor Ausführung der Putzarbeiten beziehungsweise vor Aufbringung von Verkleidungen mindestens eine Baustellenbegehung durchgeführt werden, um die später nicht mehr zugänglichen Bauteile einer Sichtprüfung zu unterziehen.
<h1>Ausführung</h1>
<h2>Welcher Bereich sollte gedämmt werden?</h2>
Generell sollten alle Wände beheizter Räume mit einer Dämmung versehen werden. Dabei müssen alle Übergänge „wärmebrückenreduziert“ ausgeführt sein. Wärmebrücken führen neben Energieverlusten zu Tauwasserbildung und ­dadurch zu einer erheblichen Minderung der Wohnqualität und möglicherweise sogar zur Schimmelbildung.
Fensterbänke und -laibungen sind nicht selten eine konstruktive Schwachstelle der Fassadendämmung. Fensterbänke müssen nach außen geneigt und spannungsfrei eingebaut werden. Zur Kompensation der Ausdehnung bedarf es geeigneter Profile mit elastischen Dehnungskedern.
Grundsätzlich sollten beim WDVS Anschlüsse an andere Bauteile durch eine Anschlussfuge mit einem Fugendichtband ausgebildet werden. Hohlräume am Bordprofil einer Fensterbank und unter der Fensterbank sind mit Dämmstoff oder Füllschaum auszufüllen. Und natürlich sollten bei Altbauten, bei denen die Fenster nicht am äußeren Ende der tragenden Wand eingebaut sind, auch die Laibungen der tragenden Wand gedämmt werden. Die Fensteröffnungen sind dann mit mindestens zwei Zentimetern Dämmstoff bis zum Fensterrahmen zu dämmen. Werden die Fenster außenbündig ins Mauerwerk gesetzt ist die Fassadendämmung mindestens drei
Zentimeter über den Fensterrahmen zu ziehen.
Die wärmedämmende Hülle soll ein Haus vollkommen lückenlos umfassen und die Dämmwirkung möglichst überall gleichgut sein.
[[Datei:Kd41z.png|mini|links|100px|Bildquelle: DENA]]
Bei Gebäuden mit unbeheiztem Keller sollte eine Perimeterdämmung mindestens 50 cm tief unter die Kellerdecke geführt werden. Bei Gebäuden mit beheiztem Keller sollte die Perimeterdämmung bis zur Unterseite der Bodenplatte geführt sein. Je nach Gelände kann dies bedeuten, dass man eine Ausschachtung vornehmen muss.<br clear="all" />
Bereiche bei denen eine Dämmung in voller Stärke nicht möglich ist sollten mit der maximal möglichen Dämmstärke, mindestens 3 cm, versehen werden. Hier kann gegebenenfalls ein Material mit besonders großer Dämmwirkung verwendet werden.
Auskragende Balkone stellen eine erhebliche Wärmebrücke dar. Aus energetischer Sicht ist die radikalste Lösung am sinnvollsten. Die alte, auskragende Balkonplatte
abschneiden (-> vorher: Statiker fragen) und durch eine neue, thermisch getrennte Konstruktion zu ersetzen. Die zweitbeste Lösung ist das beidseitige Einpacken der
Balkonplatte. Das einseitige Dämmen einer Balkonplatte auf der Unterseite bleibt weitgehend wirkungslos, wenn die Oberseite nicht entsprechend gedämmt ist. Zur
Vermeidung vom Schimmelbildung sollte mindestens auf der Rauminnenseite eine partielle, zusätzliche Wärmedämmung in den betroffenen Eckbereichen vorgenommen werden.
<h2>Allgemeines zur Ausführung</h2>
Wärmedämmverbund-Systeme bestehen aus aufeinander abgestimmten Komponenten. Bei der Ausführung dürfen nur vom Hersteller zugelassene Komponenten verwendet werden. Bei Hochhäusern, deren oberstes bewohnbares Geschoss in über 22 Metern Höhe beginnt, dürfen in Deutschland laut Muster-Hochhaus-Richtlinie generell nur "nichtbrennbare" Außenwandbekleidungen verwendet werden.
[[Datei:Brandriegel Abstände.png|mini|links|alternativtext=Brandriegel|Brandriegel]]
Seit 2016 sind Wärmedämmverbundsysteme mit EPS-Dämmung mit Brandriegeln auszuführen. Ein erster Brandriegel ist maximal 90 cm über der Geländeoberkante anzubringen. Dieser darf durch Türen unterbrochen sein. Ebenfalls verpflichtend ist ein zweiter Brandriegel in Höhe der Decke des ersten Geschosses. Der nächste Riegel ist in Höhe der Decke des dritten Geschosses über der Geländeoberkante einzubauen. Demnach kann der bisher übliche Brandriegel über dem zweiten Geschoss entfallen. Dafür gibt es ja direkt darunter bereits zwei Riegel. Doch aufgepasst: Der Abstand zwischen dem zweiten und dritten Riegel darf maximal 8 m betragen. Ist er größer – was bei Gebäuden mit sehr großen Geschosshöhen passieren kann –, so ist dazwischen ein weiterer Brandriegel einzubauen. Das gilt ebenfalls, wenn der Abstand zwischen den beiden untersten Brandriegeln am Gebäude mehr als 3 m beträgt.
Die Brandriegel sind mindestens 20 cm hoch, vollflächig angeklebt mit mineralischem Klebemörtel und verdübelt.
Beim Zuschneiden von Passstücken ist auf die Einhaltung der Rechtwinkeligkeit zu achten, daher sollen dafür geeignete Werkzeuge (z. B. Hartschaum-Schneidegeräte) verwendet werden.<br clear="all" />
Beschädigte Platten (z. B. mit abgebrochenen oder eingedrückten Ecken oder Kanten) dürfen nicht verwendet werden. Das Abschneiden von Platten, die an den Kanten überstehen, darf erst nach Abbinden des Klebers (in der Regel in etwa 2–3 Tagen, Herstellerangaben beachten) erfolgen. Dämmplattenstöße dürfen nicht in die Leibungskanten von Wandöffnungen übergehen.<br clear="all" />
[[Datei:Dämmung Außenwand mit Mineralwolle.jpg|mini|links|200px|alternativtext=Dämmung|Dämmung]]
Eine Dämmung kann ihre maximale Wirkung nur dann entfalten, wenn sie lücken­los angebracht wird. Die Dämmebene muss daher lückenlos ausgeführt werden. Es muß darauf geachtet werden, daß die Dämmplatten exakt zugeschnitten und fugenfrei angebracht werden. Lücken dürfen nicht mit Mörtel oder ähnlichem gefüllt werden sondern nur mit geeignetem und zugelassenem Dämmstoff.
Die Dämmung ist 50 - 100 cm über die Grenze zu nicht beheizten Bereichen wie z.B. unbeheizter Keller zu führen. Die Fassadendämmung endet 50 - 100 cm tiefer als die Kellerdecke.
<br clear="all" />
[[Datei:Da13e.png|mini|links|200px|Bildquelle: DENA]]Die Dämmung wird lückenlos bis zum Dachanschluss geführt. Auf korrekten Anschluss und Lage der luftdichten Ebene ist zu achten.<br clear="all" />
[[Datei:Fe51z2.png|mini|links|200px|Bildquelle: DENA]]
Fensterlaibungen, auskragende Balkone oder Vordächer müssen mitgedämmt werden – sonst erhalten Sie problematische Wärmebrücken. Bei Fensterrahmen, Traufe etc. ist auf einen luftdichten Anschluss innen, sowie einen wind- und schlagregendichten Anschluss außen zu achten. In den Fensterlaibungen ist mit einer mindestens 20 mm dicken Dämmplatte die Dämmebene bis zum Fenster auszuführen. Der Anschluß zwischen verschiedenen Materialien muß dicht ausgeführt werden z.B. mit einem Dichtband / Quellband.<br clear="all" />
[[Datei:Dämmsystem Lastabtrag.jpg|mini|links|200px|Bildquelle: InDiGuD]]
An der Dämmschicht lassen sich keine Lasten befestigen. Daher muß ein geeignetes Verankerungssystem vorgesehen werden.
Fensterbänke, Dachüberstände und Regenrohre müssen gegebenenfalls angepasst werden.<br clear="all" />
<h2>Anmerkung zu Fenster u. Türen</h2>
[[Datei:Rollladen-Dämmebene reduziert.jpg|mini|links|200px|Bildquelle: InDiGuD|alternativtext=Rollladen in Dämmebene]]
Tipp: Rollläden können auch vor die Fassade gesetzt werden. Sie verschwinden dann bei entsprechender Dämmstärke in der Dämmebene.

Aktuelle Version vom 21. Oktober 2024, 15:08 Uhr

Wärmedämmverbundsysteme

Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ist ein aufeinander abgestimmtes mehrschichtiges System zur Dämmung von Gebäudeaußenwänden. Es besteht aus den Komponenten

  • Befestigung auf der Wand (z.B. kleben, dübeln)
  • Wärmedämmung
  • Armierungsschicht
  • Außenputz

WDVS in der Wikipedia

Brandschutz

Die Anforderungen an die Baustoffe werden länderweise in den jeweilige Landesbauordnungen der Bundesländer wie beispielweise in der Hessische Bauordnung vorgegeben. Je höher das Gebäude umso anspruchsvoller sind die Anforderungen an den Brandschutz.

Dafür sind die Gebäude in Gebäudeklassen eingeteilt. Die Gebäudeklassen orientieren sich an der Höhe zwischen Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses in dem sich Personen aufhalten können und der Geländeoberfläche im Mittel.

Die Hessische Bauordnung legt nur fest, daß Außenwände und Außenwandteile wie Brüstungen und Schürzen so auszubilden sind, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lang begrenzt ist.

An Gebäuden geringer Höhe (bis 7m, GK 1 bis 3) und normaler Art und Nutzung (Wohn- und Bürogebäude) ist bauordnungsrechtlich die Verwendung normalentflammbarer Außenwandbekleidungen, also auch von WDVS mit EPS-Dämmung größerer Dicke (> 100 mm) ohne zusätzliche Brandschutzmaßnahmen zulässig. Gebäude mittlerer Höhe (7 bis 22m, GK 4 bis 5) wird eine schwerentflammbare Außenwandbekleidung gefordert. Hochhäuser (ab 22m) dürfen nur mit nicht brennbarer Außenwandbekleidung versehen werden.

Es wird jedoch empfohlen, Systeme an Gebäuden der Klassen 1 bis 3 grundsätzlich schwerentflammbar auszuführen. Bei EPS-Dämmung erfordert dies Brandriegel. Fragen Sie unbedingt beim örtlichen Bauamt nach, welche Vorschriften für Ihr Haus gelten.

Artikel im Bundesbaublatt

Baubegleitung

Bei einer Förderung des Wärmedämmverbundsystems im Rahmen der geförderten Fachplanung und Baubegleitung sollte vor Ausführung der Putzarbeiten beziehungsweise vor Aufbringung von Verkleidungen mindestens eine Baustellenbegehung durchgeführt werden, um die später nicht mehr zugänglichen Bauteile einer Sichtprüfung zu unterziehen.

Ausführung

Welcher Bereich sollte gedämmt werden?

Generell sollten alle Wände beheizter Räume mit einer Dämmung versehen werden. Dabei müssen alle Übergänge „wärmebrückenreduziert“ ausgeführt sein. Wärmebrücken führen neben Energieverlusten zu Tauwasserbildung und ­dadurch zu einer erheblichen Minderung der Wohnqualität und möglicherweise sogar zur Schimmelbildung. Fensterbänke und -laibungen sind nicht selten eine konstruktive Schwachstelle der Fassadendämmung. Fensterbänke müssen nach außen geneigt und spannungsfrei eingebaut werden. Zur Kompensation der Ausdehnung bedarf es geeigneter Profile mit elastischen Dehnungskedern. Grundsätzlich sollten beim WDVS Anschlüsse an andere Bauteile durch eine Anschlussfuge mit einem Fugendichtband ausgebildet werden. Hohlräume am Bordprofil einer Fensterbank und unter der Fensterbank sind mit Dämmstoff oder Füllschaum auszufüllen. Und natürlich sollten bei Altbauten, bei denen die Fenster nicht am äußeren Ende der tragenden Wand eingebaut sind, auch die Laibungen der tragenden Wand gedämmt werden. Die Fensteröffnungen sind dann mit mindestens zwei Zentimetern Dämmstoff bis zum Fensterrahmen zu dämmen. Werden die Fenster außenbündig ins Mauerwerk gesetzt ist die Fassadendämmung mindestens drei Zentimeter über den Fensterrahmen zu ziehen. Die wärmedämmende Hülle soll ein Haus vollkommen lückenlos umfassen und die Dämmwirkung möglichst überall gleichgut sein.

Bildquelle: DENA

Bei Gebäuden mit unbeheiztem Keller sollte eine Perimeterdämmung mindestens 50 cm tief unter die Kellerdecke geführt werden. Bei Gebäuden mit beheiztem Keller sollte die Perimeterdämmung bis zur Unterseite der Bodenplatte geführt sein. Je nach Gelände kann dies bedeuten, dass man eine Ausschachtung vornehmen muss.
Bereiche bei denen eine Dämmung in voller Stärke nicht möglich ist sollten mit der maximal möglichen Dämmstärke, mindestens 3 cm, versehen werden. Hier kann gegebenenfalls ein Material mit besonders großer Dämmwirkung verwendet werden. Auskragende Balkone stellen eine erhebliche Wärmebrücke dar. Aus energetischer Sicht ist die radikalste Lösung am sinnvollsten. Die alte, auskragende Balkonplatte abschneiden (-> vorher: Statiker fragen) und durch eine neue, thermisch getrennte Konstruktion zu ersetzen. Die zweitbeste Lösung ist das beidseitige Einpacken der Balkonplatte. Das einseitige Dämmen einer Balkonplatte auf der Unterseite bleibt weitgehend wirkungslos, wenn die Oberseite nicht entsprechend gedämmt ist. Zur Vermeidung vom Schimmelbildung sollte mindestens auf der Rauminnenseite eine partielle, zusätzliche Wärmedämmung in den betroffenen Eckbereichen vorgenommen werden.


Allgemeines zur Ausführung

Wärmedämmverbund-Systeme bestehen aus aufeinander abgestimmten Komponenten. Bei der Ausführung dürfen nur vom Hersteller zugelassene Komponenten verwendet werden. Bei Hochhäusern, deren oberstes bewohnbares Geschoss in über 22 Metern Höhe beginnt, dürfen in Deutschland laut Muster-Hochhaus-Richtlinie generell nur "nichtbrennbare" Außenwandbekleidungen verwendet werden.

Brandriegel
Brandriegel

Seit 2016 sind Wärmedämmverbundsysteme mit EPS-Dämmung mit Brandriegeln auszuführen. Ein erster Brandriegel ist maximal 90 cm über der Geländeoberkante anzubringen. Dieser darf durch Türen unterbrochen sein. Ebenfalls verpflichtend ist ein zweiter Brandriegel in Höhe der Decke des ersten Geschosses. Der nächste Riegel ist in Höhe der Decke des dritten Geschosses über der Geländeoberkante einzubauen. Demnach kann der bisher übliche Brandriegel über dem zweiten Geschoss entfallen. Dafür gibt es ja direkt darunter bereits zwei Riegel. Doch aufgepasst: Der Abstand zwischen dem zweiten und dritten Riegel darf maximal 8 m betragen. Ist er größer – was bei Gebäuden mit sehr großen Geschosshöhen passieren kann –, so ist dazwischen ein weiterer Brandriegel einzubauen. Das gilt ebenfalls, wenn der Abstand zwischen den beiden untersten Brandriegeln am Gebäude mehr als 3 m beträgt. Die Brandriegel sind mindestens 20 cm hoch, vollflächig angeklebt mit mineralischem Klebemörtel und verdübelt. Beim Zuschneiden von Passstücken ist auf die Einhaltung der Rechtwinkeligkeit zu achten, daher sollen dafür geeignete Werkzeuge (z. B. Hartschaum-Schneidegeräte) verwendet werden.

Beschädigte Platten (z. B. mit abgebrochenen oder eingedrückten Ecken oder Kanten) dürfen nicht verwendet werden. Das Abschneiden von Platten, die an den Kanten überstehen, darf erst nach Abbinden des Klebers (in der Regel in etwa 2–3 Tagen, Herstellerangaben beachten) erfolgen. Dämmplattenstöße dürfen nicht in die Leibungskanten von Wandöffnungen übergehen.

Dämmung
Dämmung

Eine Dämmung kann ihre maximale Wirkung nur dann entfalten, wenn sie lücken­los angebracht wird. Die Dämmebene muss daher lückenlos ausgeführt werden. Es muß darauf geachtet werden, daß die Dämmplatten exakt zugeschnitten und fugenfrei angebracht werden. Lücken dürfen nicht mit Mörtel oder ähnlichem gefüllt werden sondern nur mit geeignetem und zugelassenem Dämmstoff.

Die Dämmung ist 50 - 100 cm über die Grenze zu nicht beheizten Bereichen wie z.B. unbeheizter Keller zu führen. Die Fassadendämmung endet 50 - 100 cm tiefer als die Kellerdecke.

Bildquelle: DENA

Die Dämmung wird lückenlos bis zum Dachanschluss geführt. Auf korrekten Anschluss und Lage der luftdichten Ebene ist zu achten.


Bildquelle: DENA

Fensterlaibungen, auskragende Balkone oder Vordächer müssen mitgedämmt werden – sonst erhalten Sie problematische Wärmebrücken. Bei Fensterrahmen, Traufe etc. ist auf einen luftdichten Anschluss innen, sowie einen wind- und schlagregendichten Anschluss außen zu achten. In den Fensterlaibungen ist mit einer mindestens 20 mm dicken Dämmplatte die Dämmebene bis zum Fenster auszuführen. Der Anschluß zwischen verschiedenen Materialien muß dicht ausgeführt werden z.B. mit einem Dichtband / Quellband.

Bildquelle: InDiGuD

An der Dämmschicht lassen sich keine Lasten befestigen. Daher muß ein geeignetes Verankerungssystem vorgesehen werden. Fensterbänke, Dachüberstände und Regenrohre müssen gegebenenfalls angepasst werden.

Anmerkung zu Fenster u. Türen

Rollladen in Dämmebene
Bildquelle: InDiGuD


Tipp: Rollläden können auch vor die Fassade gesetzt werden. Sie verschwinden dann bei entsprechender Dämmstärke in der Dämmebene.