Förderprogramme:BEG WG

Aus InDiGuD-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sanierung zum Effizienzhaus einschl. weiterer Förderung für eine qualifizierte Baubegleitung.

Dieses Programm wird von der KfW betreut.

Voraussetzungen

Für geförderte Maßnahmen gib es Technische Mindestanforderungen die einzuhalten sind.

Voraussetzung ist, daß der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurück liegt.

Effizienzhaus (EH) Tilgunszuschuss je Wohneinheit geförderte Investitionssumme je Wohneinheit höchstens
Denkmal 5% 120.000€
85 5% 120.000€
85 EE1 oder NH2 10% 150.000€
70 10% 120.000€
70 EE1 oder NH2 15% 150.000€
55 15% 120.000€
55 EE1 oder NH2 20% 150.000€
40 20% 120.000€
40 EE1 oder NH2 25% 150.000€

Die Förderung für ein Effizienzhaus Denkmal kann nur für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gewährt werden.

Wenn Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performin Building (WPB) erfüllen steigt der Tilgungszuschuss um 10%. Dazu muss das Gebäude 1957 oder früher gebaut worden sein und mindestens 75% der Außenwände sind nicht energetisch saniert oder der Energieausweis für das Gebäude weist die Effizienzklasse "H" aus. Um den Bonus zu bekommen muss das Haus mindestens zu folgenden Effizienzhaus-Stufen saniert werden:

  • EH 70 EE1 WPB
  • EH 55 EE1 WPB
  • EH 55 WPB
  • EH 40 WPB
  • EH 40 EE1 WPB

1Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist in der EE-Klasse verpflichtend. Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise für das Gebäude sicher zu stellen. Die Lüftungsanlage muss einreguliert werden. Für die EE-Klasse muss die Luftdichtheit der Gebäudehülle messtechnisch bestimmt werden.

2Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohn­gebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. Eine Kumulierung von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.

Eine „serielle Sanierung“ liegt vor, wenn die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehenden Gebäuden durchgeführt wird. Die abseits der Baustelle vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert. Die Boni für „Worst Performing Building“ und die Serielle Sanierung sind kumulierbar, werden jedoch auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.

Eigenleistungen

Bei Eigenleistungen von Privatpersonen sind die mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Der Energieeffizienz-Experte bestätigt mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) die fachgerechte Durchführung und die Materialkosten. Anmerkung: Der Energieberater ist für eine energetische Beurteilung fachkundig. Für die technisch fachgerechte Durchführung ist i.d.R. immer eine zusätzliche Bestätigung erforderlich.

Energietische Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung

Gefördert werden die nicht-investiven Maßnahmen

  • energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung zu Effizienzhäusern.
  • für ein Effizienzhaus mit NH-Klasse: Nachhaltigkeitszertifizierungen und die damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen einer geförderten

Maßnahme, sofern diese von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sind. Das Zertifikat bestätigt die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG).

Die Fachplanung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgunszuschuss gefördert.

Immobilie max. Kreditbetrag Tilgungszuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppel­haus­hälfte und Reihenhaus 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz­haus-Stufe erreicht wird 50 %, bis zu 5.000 Euro
Eigentumswohnung (nur für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz­haus-Stufe erreicht wird 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
 Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz­haus-Stufe erreicht wird 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben

Die Nachhaltigkeitszertifizierung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag gefördert, es gelten die gleichen Höchstbeträge und Tilgungszuschusse wir bei der Baubegleitung.


Der max. Kreditbetrag ist begrenzt auf 10.000€ pro Vorhaben für Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälften und Reihenhaus.

Vorausetzungen Effizienzhaus

Mit den Technischen FAQ werden die Technischen Mindestanforderungen der „Bundesförderung effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“, der „Bundesförderung effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)“, der „Bundesförderung effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) sowie Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der GEG-Normen und sonstiger Regelwerke erläutert.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Liste der technischen FAQ - Effizienzhäuser / Effizienzgebäude / Klimafreundliche Gebäude

Effizienzhausklassen
Effizienzhausklasse WPB-Bonus möglich serielle Sanierung
Denkmal - -
Denkmal EE oder NH - -
85 - -
85 EE oder NH - -
70 - -
70 EE X -
70 NH - -
55 X X
55 EE oder NH X X
40 X X
40 EE oder NH X X

Die Boni für „Worst Performing Building“ und die Serielle Sanierung sind kumulierbar, werden jedoch auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.

Für alle Effizienzhäuser der EE-Klasse ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Pflicht. Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise für das Gebäude sicher zu stellen. Die Lüftungsanlage muss einreguliert werden. Für die EE-Klasse muss die Luftdichtheit der Gebäudehülle messtechnisch bestimmt werden, auch wenn in der Bilanzierung zum Nachweis des Effizienzhauses/-gebäudes kein Dichtheitstest angesetzt und die Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage für die EE-Klasse nicht berücksichtigt wird.

Die Einhaltung der Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz ist bei Effizienzhäusern/-gebäuden im Neubau und in der Sanierung nach DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8 nachzuweisen.

Effizienzhäuser/-gebäude sind so zu realisieren, dass sie Niedertemperatur-Ready (NT-Ready) sind, d. h. eine Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55 °C im Auslegungsfall und Betrieb nicht überschreiten. Die Einhaltung der NT-Ready Anforderung ist über eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (für Sanierungen zum Effizienzhaus in Anlehnung an DIN EN 12831) und eine entsprechende Auslegung der Heizflächen bzw. der Wärmeübergabesysteme nachzuweisen.

Förderfähige Maßnahmen Effiziezhaus


weitere Hinweise

Das Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren