Effizienzhaus
Effizienzhaus
Mit den Technischen FAQ werden die Technischen Mindestanforderungen der „Bundesförderung effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“, der „Bundesförderung effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)“, der „Bundesförderung effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) sowie Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der GEG-Normen und sonstiger Regelwerke erläutert.
Effizienzhausklasse | WPB-Bonus möglich | serielle Sanierung | |
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Denkmal | - | - | |
Denkmal EE oder NH | - | - | |
85 | - | - | |
85 EE oder NH | - | - | |
70 | - | - | |
70 EE | X | - | |
70 NH | - | - | |
55 | X | X | |
55 EE oder NH | X | X | |
40 | X | X | |
40 EE oder NH | X | X |
Die Boni für „Worst Performing Building“ und die Serielle Sanierung sind kumulierbar, werden jedoch auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.
Für alle Effizienzhäuser der EE-Klasse ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Pflicht. Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise für das Gebäude sicher zu stellen. Die Lüftungsanlage muss einreguliert werden. Für die EE-Klasse muss die Luftdichtheit der Gebäudehülle messtechnisch bestimmt werden, auch wenn in der Bilanzierung zum Nachweis des Effizienzhauses/-gebäudes kein Dichtheitstest angesetzt und die Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage für die EE-Klasse nicht berücksichtigt wird.
Die Einhaltung der Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz ist bei Effizienzhäusern/-gebäuden im Neubau und in der Sanierung nach DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8 nachzuweisen.
Effizienzhäuser/-gebäude sind so zu realisieren, dass sie Niedertemperatur-Ready (NT-Ready) sind, d. h. eine Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55 °C im Auslegungsfall und Betrieb nicht überschreiten. Die Einhaltung der NT-Ready Anforderung ist über eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (für Sanierungen zum Effizienzhaus in Anlehnung an DIN EN 12831) und eine entsprechende Auslegung der Heizflächen bzw. der Wärmeübergabesysteme nachzuweisen.