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Ablaufplan BEGEM 458: Unterschied zwischen den Versionen

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<span style="color:#0000ff">Voraussetzung</span>
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Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.
Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.


<span style="color:#0000ff">Antragsberechtigt sind</span>
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  ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werdem)
  ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werdem)
  ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
  ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
<span style="color:#0000ff">Zuschusshöhe</span>
Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste
Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit
zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe,
zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und
Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich
oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige
Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre
Stand: 19.02.2025
alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt
wird.
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens
40.000€ betragen.

Version vom 18. Juli 2025, 17:09 Uhr

Ablaufplan BEG-EM

Heizungsförderung (KfW) - Programm 458

Heizungsförderung für Privatpersonen

geförderte Maßnahmen

✓ solarthermische Anlagen
✓ Wärmepumpen
✓ Biomasseheizung
👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen

Voraussetzung

Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.

Antragsberechtigt sind

✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind
✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind
✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werdem)
✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.

Zuschusshöhe

Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit. Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%. Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre Stand: 19.02.2025 alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird. Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.