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Ablaufplan BEGEM 458: Unterschied zwischen den Versionen

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<h1>Ablaufplan BEG-EM</h1>
<h1>Ablaufplan BEG-EM</h1>
<h2>Heizungsförderung (KfW) - Programm 458</h2>
<h2>Heizungsförderung (KfW) - Programm 458</h2>
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  ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind
  ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind
  ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind
  ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind
  ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werdem)
  ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden)
  ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
  ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.


<span style="color:#0000ff">Zuschusshöhe</span>
<span style="color:#0000ff">Zuschusshöhe</span>


Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste
Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.
Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit
 
zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe,
 
zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.
 
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird.
oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
 
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.
Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre
 
Stand: 19.02.2025
<span style="color:#0000ff">Ablauf</span>
alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt
 
wird.
# Experten beauftragen (EEE-Liste oder Fachunternehmen)
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens
# Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Experte beantrag eine BzA-Nummer. Diese benötigen Sie für die Antragstellung.
40.000€ betragen.
# Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.<br />Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).
# Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).
# Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/# Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude]

Aktuelle Version vom 18. Juli 2025, 17:26 Uhr

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Ablaufplan BEG-EM

Heizungsförderung (KfW) - Programm 458

Heizungsförderung für Privatpersonen

geförderte Maßnahmen

✓ solarthermische Anlagen
✓ Wärmepumpen
✓ Biomasseheizung
👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen

Voraussetzung

Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.

Antragsberechtigt sind

✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind
✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind
✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden)
✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.

Zuschusshöhe

Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.

Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.

Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird.

Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.

Ablauf

  1. Experten beauftragen (EEE-Liste oder Fachunternehmen)
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Experte beantrag eine BzA-Nummer. Diese benötigen Sie für die Antragstellung.
  3. Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.
    Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).
  4. Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).
  5. Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude