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Aktuelle Version vom 18. Juli 2025, 17:26 Uhr
Ablaufplan BEG-EM
Heizungsförderung (KfW) - Programm 458
Heizungsförderung für Privatpersonen
geförderte Maßnahmen
✓ solarthermische Anlagen ✓ Wärmepumpen ✓ Biomasseheizung 👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen
Voraussetzung
Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.
Antragsberechtigt sind
✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden) ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Zuschusshöhe
Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.
Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.
Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird.
Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.
Ablauf
- Experten beauftragen (EEE-Liste oder Fachunternehmen)
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Experte beantrag eine BzA-Nummer. Diese benötigen Sie für die Antragstellung.
- Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.
Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung). - Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).
- Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude