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Zusätzlich zur Zuschussförderung kann voraussichtlich ab dem 27.2.2024 bei der [https://www.kfw.de/kfw.de.html KfW-Bank]] ein [https://www.kfw.de/358 Ergänzungskredit] beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über den Finanzierungspartner (z.B. Hausbank). Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich sowie der Bewilligungsbescheid der BAFA für eine Zuschussförderung nach [[Förderprogramme:BEG EM|BEG EM]]. | |||
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<h2>[[Förderantrag|Informationen zum Förderantrag]]</h2> | <h2>[[Förderantrag|Informationen zum Förderantrag]]</h2> | ||
<h2>[[Förderung:Rückfragen|Häufige Gründe für Rückfragen bei Abruf der Fördermittel]]</h2> | <h2>[[Förderung:Rückfragen|Häufige Gründe für Rückfragen bei Abruf der Fördermittel]]</h2> |
Version vom 8. Februar 2024, 15:23 Uhr
Förderung
Übersicht
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
BEG für Wohngebäude BEG-WG
BEG für Nichtwohngebäude (NWG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Zusatzprogramme
Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude
Zusätzlich zur Zuschussförderung kann voraussichtlich ab dem 27.2.2024 bei der KfW-Bank] ein Ergänzungskredit beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über den Finanzierungspartner (z.B. Hausbank). Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich sowie der Bewilligungsbescheid der BAFA für eine Zuschussförderung nach BEG EM.