Dämmung der Fassade: Unterschied zwischen den Versionen
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<h1>Ausführung</h1> | |||
<h2>Welcher Bereich sollte gedämmt werden?</h2> | |||
Generell sollten alle Wände beheizter Räume mit einer Dämmung versehen werden. Dabei müssen alle Übergänge „wärmebrückenreduziert“ ausgeführt sein. Wärmebrücken führen neben Energieverlusten zu Tauwasserbildung und dadurch zu einer erheblichen Minderung der Wohnqualität und möglicherweise sogar zur Schimmelbildung. | |||
Fensterbänke und -laibungen sind nicht selten eine konstruktive Schwachstelle der Fassadendämmung. Fensterbänke müssen nach außen geneigt und spannungsfrei eingebaut werden. Zur Kompensation der Ausdehnung bedarf es geeigneter Profile mit elastischen Dehnungskedern. | |||
Grundsätzlich sollten beim WDVS Anschlüsse an andere Bauteile durch eine Anschlussfuge mit einem Fugendichtband ausgebildet werden. Hohlräume am Bordprofil einer Fensterbank und unter der Fensterbank sind mit Dämmstoff oder Füllschaum auszufüllen. Und natürlich sollten bei Altbauten, bei denen die Fenster nicht am äußeren Ende der tragenden Wand eingebaut sind, auch die Laibungen der tragenden Wand gedämmt werden. Die Fensteröffnungen sind dann mit mindestens zwei Zentimetern Dämmstoff bis zum Fensterrahmen zu dämmen. Werden die Fenster außenbündig ins Mauerwerk gesetzt ist die Fassadendämmung mindestens drei | |||
Zentimeter über den Fensterrahmen zu ziehen. | |||
Die wärmedämmende Hülle soll ein Haus vollkommen lückenlos umfassen und die Dämmwirkung möglichst überall gleichgut sein. | |||
Bei Gebäuden mit unbeheiztem Keller sollte eine Perimeterdämmung mindestens 50 cm tief unter die Kellerdecke geführt werden. Bei Gebäuden mit beheiztem Keller | |||
sollte die Perimeterdämmung bis zur Unterseite der Bodenplatte geführt sein. Je nach Gelände kann dies bedeuten, dass man eine Ausschachtung vornehmen muss. | |||
Bereiche bei denen eine Dämmung in voller Stärke nicht möglich ist sollten mit der maximal möglichen Dämmstärke, mindestens 3 cm, versehen werden. Hier kann gegebenenfalls ein Material mit besonders großer Dämmwirkung verwendet werden. | |||
Auskragende Balkone stellen eine erhebliche Wärmebrücke dar. Aus energetischer Sicht ist die radikalste Lösung am sinnvollsten. Die alte, auskragende Balkonplatte | |||
abschneiden (-> vorher: Statiker fragen) und durch eine neue, thermisch getrennte Konstruktion zu ersetzen. Die zweitbeste Lösung ist das beidseitige Einpacken der | |||
Balkonplatte. Das einseitige Dämmen einer Balkonplatte auf der Unterseite bleibt weitgehend wirkungslos, wenn die Oberseite nicht entsprechend gedämmt ist. Zur | |||
Vermeidung vom Schimmelbildung sollte mindestens auf der Rauminnenseite eine partielle, zusätzliche Wärmedämmung in den betroffenen Eckbereichen vorgenommen werden. | |||
<h2>Allgemeines zur Ausführung</h2> | |||
Wärmedämmverbund-Systeme bestehen aus aufeinander abgestimmten Komponenten. Bei der Ausführung dürfen nur vom Hersteller zugelassene Komponenten verwendet werden. Bei Hochhäusern, deren oberstes bewohnbares Geschoss in über 22 Metern Höhe beginnt, dürfen in Deutschland laut Muster-Hochhaus-Richtlinie generell nur "nichtbrennbare" Außenwandbekleidungen verwendet werden. | |||
[[Datei:Dämmung Außenwand mit Mineralwolle.jpg|mini|links|alternativtext=Dämmung|Dämmung]] |
Version vom 26. Juni 2024, 14:27 Uhr
Wärmedämmverbundsysteme
Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ist ein aufeinander abgestimmtes mehrschichtiges System zur Dämmung von Gebäudeaußenwänden. Es besteht aus den Komponenten
- Befestigung auf der Wand (z.B. kleben, dübeln)
- Wärmedämmung
- Armierungsschicht
- Außenputz
Brandschutz
Die Anforderungen an die Baustoffe werden länderweise in den jeweilige Landesbauordnungen der Bundesländer wie beispielweise in der Hessische Bauordnung vorgegeben. Je höher das Gebäude umso anspruchsvoller sind die Anforderungen an den Brandschutz.
Dafür sind die Gebäude in Gebäudeklassen eingeteilt. Die Gebäudeklassen orientieren sich an der Höhe zwischen Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses in dem sich Personen aufhalten können und der Geländeoberfläche im Mittel.
Die Hessische Bauordnung legt nur fest, daß Außenwände und Außenwandteile wie Brüstungen und Schürzen so auszubilden sind, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lang begrenzt ist.
An Gebäuden geringer Höhe (bis 7m, GK 1 bis 3) und normaler Art und Nutzung (Wohn- und Bürogebäude) ist bauordnungsrechtlich die Verwendung normalentflammbarer Außenwandbekleidungen, also auch von WDVS mit EPS-Dämmung größerer Dicke (> 100 mm) ohne zusätzliche Brandschutzmaßnahmen zulässig. Gebäude mittlerer Höhe (7 bis 22m, GK 4 bis 5) wird eine schwerentflammbare Außenwandbekleidung gefordert. Hochhäuser (ab 22m) dürfen nur mit nicht brennbarer Außenwandbekleidung versehen werden.
Es wird jedoch empfohlen, Systeme an Gebäuden der Klassen 1 bis 3 grundsätzlich schwerentflammbar auszuführen. Bei EPS-Dämmung erfordert dies Brandriegel. Fragen Sie unbedingt beim örtlichen Bauamt nach, welche Vorschriften für Ihr Haus gelten.
Baubegleitung
Bei einer Förderung des Wärmedämmverbundsystems im Rahmen der geförderten Fachplanung und Baubegleitung sollte vor Ausführung der Putzarbeiten beziehungsweise vor Aufbringung von Verkleidungen mindestens eine Baustellenbegehung durchgeführt werden, um die später nicht mehr zugänglichen Bauteile einer Sichtprüfung zu unterziehen.
Ausführung
Welcher Bereich sollte gedämmt werden?
Generell sollten alle Wände beheizter Räume mit einer Dämmung versehen werden. Dabei müssen alle Übergänge „wärmebrückenreduziert“ ausgeführt sein. Wärmebrücken führen neben Energieverlusten zu Tauwasserbildung und dadurch zu einer erheblichen Minderung der Wohnqualität und möglicherweise sogar zur Schimmelbildung. Fensterbänke und -laibungen sind nicht selten eine konstruktive Schwachstelle der Fassadendämmung. Fensterbänke müssen nach außen geneigt und spannungsfrei eingebaut werden. Zur Kompensation der Ausdehnung bedarf es geeigneter Profile mit elastischen Dehnungskedern. Grundsätzlich sollten beim WDVS Anschlüsse an andere Bauteile durch eine Anschlussfuge mit einem Fugendichtband ausgebildet werden. Hohlräume am Bordprofil einer Fensterbank und unter der Fensterbank sind mit Dämmstoff oder Füllschaum auszufüllen. Und natürlich sollten bei Altbauten, bei denen die Fenster nicht am äußeren Ende der tragenden Wand eingebaut sind, auch die Laibungen der tragenden Wand gedämmt werden. Die Fensteröffnungen sind dann mit mindestens zwei Zentimetern Dämmstoff bis zum Fensterrahmen zu dämmen. Werden die Fenster außenbündig ins Mauerwerk gesetzt ist die Fassadendämmung mindestens drei Zentimeter über den Fensterrahmen zu ziehen. Die wärmedämmende Hülle soll ein Haus vollkommen lückenlos umfassen und die Dämmwirkung möglichst überall gleichgut sein. Bei Gebäuden mit unbeheiztem Keller sollte eine Perimeterdämmung mindestens 50 cm tief unter die Kellerdecke geführt werden. Bei Gebäuden mit beheiztem Keller sollte die Perimeterdämmung bis zur Unterseite der Bodenplatte geführt sein. Je nach Gelände kann dies bedeuten, dass man eine Ausschachtung vornehmen muss. Bereiche bei denen eine Dämmung in voller Stärke nicht möglich ist sollten mit der maximal möglichen Dämmstärke, mindestens 3 cm, versehen werden. Hier kann gegebenenfalls ein Material mit besonders großer Dämmwirkung verwendet werden. Auskragende Balkone stellen eine erhebliche Wärmebrücke dar. Aus energetischer Sicht ist die radikalste Lösung am sinnvollsten. Die alte, auskragende Balkonplatte abschneiden (-> vorher: Statiker fragen) und durch eine neue, thermisch getrennte Konstruktion zu ersetzen. Die zweitbeste Lösung ist das beidseitige Einpacken der Balkonplatte. Das einseitige Dämmen einer Balkonplatte auf der Unterseite bleibt weitgehend wirkungslos, wenn die Oberseite nicht entsprechend gedämmt ist. Zur Vermeidung vom Schimmelbildung sollte mindestens auf der Rauminnenseite eine partielle, zusätzliche Wärmedämmung in den betroffenen Eckbereichen vorgenommen werden.
Allgemeines zur Ausführung
Wärmedämmverbund-Systeme bestehen aus aufeinander abgestimmten Komponenten. Bei der Ausführung dürfen nur vom Hersteller zugelassene Komponenten verwendet werden. Bei Hochhäusern, deren oberstes bewohnbares Geschoss in über 22 Metern Höhe beginnt, dürfen in Deutschland laut Muster-Hochhaus-Richtlinie generell nur "nichtbrennbare" Außenwandbekleidungen verwendet werden.