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Ablaufplan BEGEM 458: Unterschied zwischen den Versionen

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  ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind
  ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind
  ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind
  ✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind
  ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werdem)
  ✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden)
  ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
  ✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.


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# Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.<br />Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).
# Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.<br />Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).
# Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).
# Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).
# Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/#]
# Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/#]

Version vom 18. Juli 2025, 17:14 Uhr

Ablaufplan BEG-EM

Heizungsförderung (KfW) - Programm 458

Heizungsförderung für Privatpersonen

geförderte Maßnahmen

✓ solarthermische Anlagen
✓ Wärmepumpen
✓ Biomasseheizung
👍 einschließlich Planung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen

Voraussetzung

Das Gebäude ist älter als 5 Jahre und der Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystem einschl. Durchführung des hydraulischen Abgleichs verbunden.

Antragsberechtigt sind

✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten oder vermieteten Einfamilienhäuser sind
✓ Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäuser sind
✓ Privatpersonen die Eigentümer von Eigentumswohnungen sind (sofern Maßnahmen am Sondereigentum durchgeführt werden)
✓ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.

Zuschusshöhe

Einfamilienhäuser bzw. erste Wohneinheit 30.000€, zweite bis sechste Wohneinheit jeweils zusätzlich 15.000€, ab der siebenten Wohneinheit zusätzlich 8.000€ je Wohneinheit.

Die Grundförderung beträgt 30% der investierten Summe bzw. Zuschusshöhe, zusätzlich möglich Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20% und Einkommensbonus 30% jedoch höchstens 70%.

Der Effizienzbonus wird für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird.

Für den Einkommensbonus darf das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 40.000€ betragen.

Ablauf

  1. Experten beauftragen (EEE-Liste oder Fachunternehmen)
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Experte beantrag eine BzA-Nummer. Diese benötigen Sie für die Antragstellung.
  3. Sie registrieren sich im Kundenportal „Meine KfW“. Dort stellen Sie dann mit der BzA-Nummer den Antrag auf Förderung.
    Hinweis: Die KfW erlaubt keine Antragstellung mit Vollmacht, d.h. der Förderempfänger muss den Antrag stellen (bei WEG ist das i.d.R. die Hausverwaltung).
  4. Nach Umsetzung des Vorhabens erstellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).
  5. Mit der Bestätigung BnD rufen Sie (nach Identifizierung und Einreichen der Nachweise) die Förderung ab. Eine Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie unter [1]