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Version vom 11. Januar 2024, 16:48 Uhr
Informationen zum Förderantrag
Förderhöchstbeträge
Wohngebäude
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
Hinweis: Zum aktuellen Datum 11.1.2024 ist eine Antragstellung für den Sanierungsfahrplan (iSFP) nicht möglich!
Förderfähige Ausgaben für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf 5 000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20 000 Euro.
Nichtwohngebäude
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung beträgt insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG).
Fördersätze
Einzelmaßnahmen ! Zuschuss ! iSFP-Bonus ! Effizienz-Bonus ! Klimageschwindigkeits-Bonus ! Einkommensbonus |
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