Luftdichtheitsmessung: Unterschied zwischen den Versionen

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Blowerdoor2.jpg|Blowerdoor, eingebaut
Blowerdoor2.jpg|Blowerdoor, eingebaut
Blowerdoor3.jpg|Blowerdoor von innen gesen
Blowerdoor3.jpg|Blowerdoor von innen gesen
bd1701.jpg|Messgerät in der Terrassentür
bd1701.jpg|Messgerät in der Terrassentür von innen gesehen
bd1703.jpg|Luftundichtheit der Dampfbremse (1)
bd1703.jpg|Luftundichtheit der Dampfbremse (1)
bd1705.jpg|Luftundichtheit der Dampfbremse (2)
bd1705.jpg|Luftundichtheit der Dampfbremse (2)
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Version vom 16. Juli 2024, 08:51 Uhr

Die Luftdichtheit der Gebäudehülle wird mit einer Luftdichtheitsmessung überprüft. Dazu wird in eine Tür- oder Fensteröffnung mit Hilfe eines verstellbaren Rahmens ein Nylontuch luftdicht eingespannt. In den elastischen Kragen des Nylontuchs wird ein Gebläse eingesetzt und damit ein Unter- oder Überdruck erzeugt. Wir erzeugen zuerst einen Unterdruck von 50Pa und führen eine Leckagensuche durch. Mit der Hand kann überprüft werden, ob an Fugen und Anschlüssen Durchdringungen der Luftdichtheitsschicht stattfinden. Ein Luftgeschindigkeitsmessgerät (Thermoanemometer) erlaubt die Beurteilung der Leckage. Mit Rauch (Rauchstift oder Nebelgerät) kann die Luftströmung auch optisch sichtbar gemacht werden. Bei einer Temperaturdifferenz von mehr als 10° zwischen innen und außen kann auch mittels Innenthermografie eine Suche der undichten Stellen erfolgen.

Aus dem Volumenstrom kann die Luftwechselrate n50 ermittelt werden. Dazu muss das Innenvolumen des gemessenen Gebäudes bekannt sein. Zur Ermittlung des Innenvolumens sind Gebäudepläne erforderlich, aus denen die Innenmaße (Größe und Höhe bzw. Volumen) der Räume hervorgehen. Die Messung erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN EN13829.

Eine aussagefähige Messung ist nur bei Windstärken kleiner 3 Bft (Windgeschwindigkeit kleiner 20 km/h) möglich.