Fachplanung und Baubegleitung
Fachplanung und Baubegleitung
förderfähige Kosten
Es werden die Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt (keine Fördermittelberatung). Darüber hinaus sind auch Leistungen der Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle im Zusammenhang mit der Umsetzung der energetischen Maßnahmen förderfähig.
Mit der Förderung der energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen werden die Leistungen von unabhängigen Energieeffizienz-Experten gefördert. Wird eine Maßnahme im Rahmen der BEG EM ohne einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten durchgeführt, sind die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen nach Förderrichtlinie förderfähig. Für Fachaufgaben dürfen auch Dritte beauftrag werden, der Energieeffizienz-Experte verantwortet den Leistungsumfang im Rahmen der Erstellung der Bestätigung nach Durchführung.
Die förderfähigen optionalen Leistungen sind in einem Infoblatt aufgeführt.