Geländeoberfläche
Geländeoberfläche ist die Höhe, die sich aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans ergibt oder die in der Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung bestimmt ist. Sonst ist die Höhe der natürlichen Geländeoberfläche maßgebend.
Bei der natürlichen Geländeoberflächei handelt es sich um die Geländeoberfläche, die natürlich vorhanden (also „gewachsen“) ist und somit nicht durch Aufschüttungen oder Abgrabungen verändert wurde. Betrachtet wird der Höhenverlauf des Geländes an allen Außenwänden. Der übrige Geländeverlauf auf dem Grundstücks kann also eine unterschiedliche Höhenlage aufweisen.