Unternehmererklärung
Unternehmererklärung
Rechtliche Grundlage
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der aktuellen Ausgabe vom 16. Oktober 2023 legt in §96 ("Private Nachweise") fest, dass bei Änderungen der Aussenbauteile oder der Anlagentechnik eine Unternehmererklärung auszustellen ist. Diese ist "unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten" dem Eigentümer in schriftlicher Form zu übergeben. Die Erklärung (Unternehmererklärung) bestätigt, dass die Bauteile den Vorschriften entsprechen.
Form der Unternehmererklärung
Die Form der Unternehmererklärung ist nicht vorgegeben. Für Förderprogramme empfiehlt sich eines der bereitgestellten Formulare dafür zu verwenden.
Gebäudehülle
Werden Arbeiten wie Dämmung von Dach oder Fassade, Tausch von Fenster oder Aussentüren, Dämmung der unteren oder oberen Geschossdecke durchgeführt kann dieses Muster verwendet werden:
Datei:Fachunternehmererklaerung.pdf