Dämmung der Fassade: Unterschied zwischen den Versionen

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<h1>Brandschutz</h1>
<h1>Brandschutz</h1>
Der Brandschutz ist in den Landesbauordnungen geregelt. Die [https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2023-06/hessische_baurodnung_in_der_fassung_vom_juni_2023.pdf Hessische Bauordnung] legt nur fest, daß Außenwände und Außenwandteile wie Brüstungen und Schürzen so auszubilden sind, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lang begrenzt ist.
Die Anforderungen an die Baustoffe werden länderweise in den jeweilige Landesbauordnungen der Bundesländer wie beispielweise in der [https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2023-06/hessische_baurodnung_in_der_fassung_vom_juni_2023.pdf Hessische Bauordnung] vorgegeben. Je höher das Gebäude umso anspruchsvoller sind die Anforderungen an den Brandschutz.


An Gebäuden geringer Höhe (GK 1 bis 3) und normaler Art und Nutzung (Wohn- und Bürogebäude) ist bauordnungsrechtlich die Verwendung normalentflammbarer Außenwandbekleidungen, also auch von WDVS mit EPS-Dämmung größerer Dicke (> 100 mm) ohne zusätzliche Brandschutzmaßnahmen zulässig. Es wird empfohlen, Systeme an Gebäuden der Klassen 1 bis 3 grundsätzlich schwerentflammbar auszuführen. Bei EPS-Dämmung erfordert dies Brandriegel.
Dafür sind die Gebäude in [[Gebäudeklassen]] eingeteilt. Die Gebäudeklassen orientieren sich an der Höhe zwischen Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses in dem sich Personen aufhalten können und der Geländeoberfläche im Mittel.
 
Die [https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2023-06/hessische_baurodnung_in_der_fassung_vom_juni_2023.pdf Hessische Bauordnung] legt nur fest, daß Außenwände und Außenwandteile wie Brüstungen und Schürzen so auszubilden sind, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lang begrenzt ist.
 
An Gebäuden geringer Höhe (bis 7m, GK 1 bis 3) und normaler Art und Nutzung (Wohn- und Bürogebäude) ist bauordnungsrechtlich die Verwendung normalentflammbarer Außenwandbekleidungen, also auch von WDVS mit EPS-Dämmung größerer Dicke (> 100 mm) ohne zusätzliche Brandschutzmaßnahmen zulässig.
Gebäude mittlerer Höhe (7 bis 22m, GK 4 bis 5) wird eine schwerentflammbare Außenwandbekleidung gefordert. Hochhäuser (ab 22m) dürfen nur mit nicht brennbarer Außenwandbekleidung versehen werden.
 
Es wird jedoch empfohlen, Systeme an Gebäuden der Klassen 1 bis 3 grundsätzlich schwerentflammbar auszuführen. Bei EPS-Dämmung erfordert dies Brandriegel.
Fragen Sie unbedingt beim örtlichen Bauamt nach, welche Vorschriften für Ihr Haus gelten.
Fragen Sie unbedingt beim örtlichen Bauamt nach, welche Vorschriften für Ihr Haus gelten.


[https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Brandschutz_bei_WDVS-2465787.html Artikel im Bundesbaublatt]
[https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Brandschutz_bei_WDVS-2465787.html Artikel im Bundesbaublatt]

Aktuelle Version vom 1. März 2024, 22:11 Uhr

Wärmedämmverbundsysteme

Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ist ein aufeinander abgestimmtes mehrschichtiges System zur Dämmung von Gebäudeaußenwänden. Es besteht aus den Komponenten

  • Befestigung auf der Wand (z.B. kleben, dübeln)
  • Wärmedämmung
  • Armierungsschicht
  • Außenputz

WDVS in der Wikipedia

Brandschutz

Die Anforderungen an die Baustoffe werden länderweise in den jeweilige Landesbauordnungen der Bundesländer wie beispielweise in der Hessische Bauordnung vorgegeben. Je höher das Gebäude umso anspruchsvoller sind die Anforderungen an den Brandschutz.

Dafür sind die Gebäude in Gebäudeklassen eingeteilt. Die Gebäudeklassen orientieren sich an der Höhe zwischen Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses in dem sich Personen aufhalten können und der Geländeoberfläche im Mittel.

Die Hessische Bauordnung legt nur fest, daß Außenwände und Außenwandteile wie Brüstungen und Schürzen so auszubilden sind, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lang begrenzt ist.

An Gebäuden geringer Höhe (bis 7m, GK 1 bis 3) und normaler Art und Nutzung (Wohn- und Bürogebäude) ist bauordnungsrechtlich die Verwendung normalentflammbarer Außenwandbekleidungen, also auch von WDVS mit EPS-Dämmung größerer Dicke (> 100 mm) ohne zusätzliche Brandschutzmaßnahmen zulässig. Gebäude mittlerer Höhe (7 bis 22m, GK 4 bis 5) wird eine schwerentflammbare Außenwandbekleidung gefordert. Hochhäuser (ab 22m) dürfen nur mit nicht brennbarer Außenwandbekleidung versehen werden.

Es wird jedoch empfohlen, Systeme an Gebäuden der Klassen 1 bis 3 grundsätzlich schwerentflammbar auszuführen. Bei EPS-Dämmung erfordert dies Brandriegel. Fragen Sie unbedingt beim örtlichen Bauamt nach, welche Vorschriften für Ihr Haus gelten.

Artikel im Bundesbaublatt