Dämmung der Fassade

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Brandschutz

An Gebäuden geringer Höhe (GK 1 bis 3) und normaler Art und Nutzung (Wohn- und Bürogebäude) ist bauordnungsrechtlich die Verwendung normalentflammbarer Außenwandbekleidungen, also auch von WDVS mit EPS-Dämmung größerer Dicke (> 100 mm) ohne zusätzliche Brandschutzmaßnahmen zulässig. Es wird empfohlen, Systeme an Gebäuden der Klassen 1 bis 3 grundsätzlich schwerentflammbar auszuführen. Bei EPS-Dämmung erfordert dies Brandriegel.

Artikel im Bundesbaublatt

Wärmedämmverbundsysteme

->Wikipedia