Förderantrag

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Liefer- und Leistungsverträge

Vor Eingang des Förderantrags beim Fördergeber darf kein verbindlicher Liefer- und Leistungsvertrag geschlossen werden. Auf eigenes Risiko können Liefer- und Leistungsverträge nach Eingang des Antrags beim Fördergeber abgeschlossen werden. Nehmen Sie unbedingt die Eingangsbestätigung des Fördergebers zu Ihren Unterlagen. Selbst nach Eingag des Zuwendungsbescheids gilt, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht und die Förderung vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel zugesagt wird.