Fördermittel:Fördersätze

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Informationen zum Förderantrag

Förderhöchstbeträge

Wohngebäude

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.

Hinweis: Zum aktuellen Datum 11.1.2024 ist eine Antragstellung für den Sanierungsfahrplan (iSFP) nicht möglich!

Förderfähige Ausgaben für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf 5 000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20 000 Euro.

Nichtwohngebäude

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung beträgt insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG).

Fördersätze

Fördersätze der vom BAFA betreuten Programme
Einzelmaßnahmen Zuschuss iSFP-Bonus Effizienz-Bonus Klimageschwindigkeits-Bonus Einkommensbonus
Gebäudehülle 15 % 5 % - - -
Anlagentechnik 15 % 5 % - - -
Heizungsoptimierung 15 % 5 % - - -


Fördersätze der von der KfW betreuten Programme
Einzelmaßnahmen Zuschuss iSFP-Bonus Effizienz-Bonus Klimageschwindigkeits-Bonus Einkommensbonus
Solarthermische Anlagen 30 % - - max. 20 % 30 %
Biomasseheizungen 30 % - - max. 20 % 30 %
Wärmepumpen 30 % - 5 % max. 20 % 30 %
Brennstoffzellenheizung 30 % - - max. 20 % 30 %
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) 30 % - - max. 20 % 30 %
Innovative Heizungstechnik 30 % - - max. 20 % 30 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz 30 % - - max. 20 % 30 %
Gebäudenetzanschluss 30 % - - max. 20 % 30 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 % - - - -