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<h1>Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)</h1>
<h1>Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)</h1>
Eine [https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html Energieberatung für Wohngebäude] soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Eine [https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html Energieberatung für Wohngebäude] soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
<h2>Antragsverfahren</h2>
Dieses Programm wird vom [https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html BAFA] betreut.
Förderfähig ist bei Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist. Hierzu ist im Antragsformular die dena-Beraternummer des Energieberaters/der Energieberaterin anzugeben. Bitte beachten Sie, dass die vollständige dena-Beraternummer anzugeben ist, d.h. einschließlich des vorangestellten Kürzels „EB“. Unsere DENA-Beraternummer lautet: '''EB653136'''.
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages über die Durchführung einer Energieberatung.
Ein Vertragsabschluss ist ausnahmsweise vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird (durch vertragliche Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung).
Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden.
Wir können die Antragstellung auch für Sie übernehmen. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine [[Media:Vorlage 166 24-01-26.pdf|Vollmacht]]
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Version vom 26. Februar 2024, 14:00 Uhr

Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

Antragsverfahren

Dieses Programm wird vom BAFA betreut.

Förderfähig ist bei Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist. Hierzu ist im Antragsformular die dena-Beraternummer des Energieberaters/der Energieberaterin anzugeben. Bitte beachten Sie, dass die vollständige dena-Beraternummer anzugeben ist, d.h. einschließlich des vorangestellten Kürzels „EB“. Unsere DENA-Beraternummer lautet: EB653136.

Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages über die Durchführung einer Energieberatung. Ein Vertragsabschluss ist ausnahmsweise vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird (durch vertragliche Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung). Planungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden.

Wir können die Antragstellung auch für Sie übernehmen. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht