Musterformulierung Liefer- oder Leistungsvertrag

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Musterformulierung aufschiebende Bedingung

Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungs­vorhabens], für das eine der Vertrags­parteien eine Förderung über das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) des Bundes­ministeriums für Wirt­schaft und Klima­schutz (BMWK) bei der KfW [beantragt hat / innerhalb von […] Tagen nach Vertrags­schluss beantragen wird].

Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungs­pflichten zur Um­setzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kauf­verträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzel­maßnahme / eines Sanierungs­vorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antrag­stellenden Vertrags­partei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antrag­stellende Vertrags­partei wird die jeweils andere Vertrags­partei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

Musterformulierung auflösende Bedingung

Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungs­vorhabens], für das eine der Vertrags­parteien eine Förderung über das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) des Bundes­ministeriums für Wirt­schaft und Klima­schutz (BMWK) bei der KfW [beantragt hat / innerhalb von […] Tagen nach Vertrags­schluss beantragen wird].

Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungs­pflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzel­maßnahme / eines Sanierungs­vorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antrag­stellenden Vertrags­partei zusagt, sondern mit einem Ablehnungs­bescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antrag­stellende Vertrags­partei wird die jeweils andere Vertrags­partei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.