TMA:Sommerlicher Wärmeschutz

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Sommerlicher Wärmeschutz

Gefördert wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung.

Nachweise

  • Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de)
  • Herstellernachweis über die oben beschriebenen Funktionen
  • Nachweis der Einhaltung der Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz
  • vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben

Anforderungen

Die Einhaltung der Vorgaben der DIN 4108-2: 2013-02 durch Sonnenschutzvorrichtungen nach deren Tabelle 7 Zeile 3.1 bis 3.3 (unabhängig von der Art des Antriebes) zum sommerlichen Wärmeschutz sind einzuhalten. Ausgeschlossen sind Sonnenschutzvorrichtungen nach Zeile 3.4 „Vordächer, Markisen allgemein, freistehende Lamellen“. Es werden ausschließlich Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz gefördert, die an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasungsfläche installiert werden.