Gebäudeenergiegesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. März 2024, 19:04 Uhr
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
In der Anlage 7 des GEG sind die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für die Außenbauteile vorgegeben.
| Nummer | Bauteil | U-Wert (Wohngebäude) |
|---|---|---|
| Außenwände | 0,24 W/(m2K) |