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Gebäudeenergiegesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 11. März 2024, 19:04 Uhr

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

In der Anlage 7 des GEG sind die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für die Außenbauteile vorgegeben.

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
Nummer Bauteil U-Wert (Wohngebäude)
Außenwände | 0,24 W/(m2K)