Gebäudeenergiegesetz

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Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

In der Anlage 7 des GEG sind die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für die Außenbauteile vorgegeben.

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, stark vereinfachte Aufstellung
Bauteil U-Wert (Wohngebäude)
Außenwände 0,24 W/(m2K)
Fenster und Fenstertüren 1,3 W/(m2K)
Dachflächenfenster 1,4 W/(m2K)
Dachflächen u. oberste Geschossdecke 0,20 W/(m2K)
Decken zu unbeheizt oder zum Erdreich 0,30 W/(m2K)