Förderprogramme:BEG: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Für geförderte Maßnahmen gib es Technische Mindestanforderungen die einzuhalten sind.“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Förderung|zurück zu den Förderprogrammen]] | |||
Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz | |||
** [[Förderprogramme:BEG WG|für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime]] | |||
** [[Förderprogramme:BEG NWG|für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser]] | |||
Für geförderte Maßnahmen gib es [[BEG EM:Technische Mindestanforderung|Technische Mindestanforderungen]] die einzuhalten sind. | Für geförderte Maßnahmen gib es [[BEG EM:Technische Mindestanforderung|Technische Mindestanforderungen]] die einzuhalten sind. |
Aktuelle Version vom 15. November 2024, 15:17 Uhr
zurück zu den Förderprogrammen
Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz
Für geförderte Maßnahmen gib es Technische Mindestanforderungen die einzuhalten sind.