Förderprogramme:BEG: Unterschied zwischen den Versionen
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Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz | Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz | ||
** [[Förderprogramme:BEG WG|für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime]] | |||
** [[Förderprogramme:BEG NWG|für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser]] | |||
Für geförderte Maßnahmen gib es [[BEG EM:Technische Mindestanforderung|Technische Mindestanforderungen]] die einzuhalten sind. | Für geförderte Maßnahmen gib es [[BEG EM:Technische Mindestanforderung|Technische Mindestanforderungen]] die einzuhalten sind. |
Aktuelle Version vom 15. November 2024, 15:17 Uhr
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Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz
Für geförderte Maßnahmen gib es Technische Mindestanforderungen die einzuhalten sind.