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| ab 2005 | | 1978 bis 1995 | ||
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<sup>(1)</sup> Oberflächentemperatur bei -10°C Außentemperatur und 20°C Raumtemperatur | |||
<h1>Voraussetzungen für einen Fenstertausch</h1> | <h1>Voraussetzungen für einen Fenstertausch</h1> |
Aktuelle Version vom 13. Juni 2024, 13:52 Uhr
Fenster nach Baualter
Baujahr | Einfachverglasung | 2-Scheiben Isolierglas | 2-Scheiben Wärmeschutzglas | 3-Scheiben Wärmeschutzglas |
---|---|---|---|---|
Oberflächentemperatur(1) | -1,8°C | 9,1°C | 15,3°C | 17,5°C |
UW-Wert | 4,7 W/m2K | 2,7 W/m2K | 1,3 - 1,8 W/m2K | 0,8 - 1,1 W/m2K |
verbaut | bis 1978 | 1978 bis 1995 | 1995 bis 2008 | ab 2005 |
(1) Oberflächentemperatur bei -10°C Außentemperatur und 20°C Raumtemperatur
Voraussetzungen für einen Fenstertausch
In den Technischen Mindestanforderungen der BEG EM wird darauf hingewiesen, dass bei Sanierungsnaßnahmen an der wärmeübertragenden Gebäudehülle, zu der auch Fenster und Türen gehören, zu prüfen ist, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz erforderlich sind. Dies gilt besonders für die Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung. Auf eine wärmenbrückenreduzierte und luftdichte Ausführung ist zu achten.
Wenn der Uw-Wert des Fensters besser als der U-Wert der Fassade ist, sind immer weitere Maßnahmen erforderlich um die obige Bedingung zu erfüllen. Bei Gebäuden ab Baujahr 1995 ist es sicher die Fenster gegen aktuelle moderne 3-fach verglaste Fenster zu tauschen, bei allen anderen Gebäuden ist zu prüfen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. Wird die Fassade gedämmt bzw. ist auf der Fassade bereits eine zusätzliche Dämmung vorhanden ist davon auszugehen, dass auch hier ein Fenstertausch ohne weitere Maßnahmen erfolgen kann.
Eine Orientierung gibt das Merkblatt ES.06 des VFF (Verband Fenster- und Fassadenhersteller e.V.).
Damit die Abdichtung von Anschlussfugen von Einbauteilen zum Innen- oder Außenputz nach den aberkannten Regeln der Technik vorgenommen werden kann, kann zur Sicherstellung einer definierten Haft- bzw- Pressfläche ein Putzabschlussprofil notwendig sein.
Unebenheiten in den Laibungsbereichen, die ebenfalls keine fachgerechte Abdichtung zulassen, müssen durch einen Glattstrich ausgeglichen werden. Der Glattstrich muss vor dem Einbau der Fenster ausgeführt werden. Sowohl die VOB als auch die DIN 4108-7 stellen klar, dass ein Glattstrich erforderlich ist.
Heutzutage ist es Pflicht die Fenster nach RAL-Vorgaben zu montieren. Die Zeiten in denen die Fenster nur mit Montageschaum montiert wurden sind vorbei. Eine RAL-Montage beinhaltet das Abdichten der Innen- und Außenfuge. Dabei muß die innere Fuge dichter sein als die äußere. Der Einsatz von PU-Ortschaum oder Volumenkleber als Dämm- und Dichtsystem ohne vollständigen Nachweis der Eignung die den Anwendungsfall abdeckt ist nicht zulässig. Es gibt keinen „Wunderschaum“ der alle Funktionen erfüllt.
Bei späterer Dämmung kann, entsprechende Dämmstärke vorausgesetzt, der Rolladen oberhalb des Fensters vor der Wand angeordnet werden. Der Rollladenkasten verschwindet später in der Dämmebene und ist nicht mehr sichtbar.
Steinbänke unterhalb der Fenster stellen Wärmebrücken dar und müssen entsprechend aufgearbeitet werden. Es empfiehlt sich, diese Steinbänke vor der Montage neuer Fenstern zu entfernen.
- Luftdichter Anschluss erfolgt an verputzer Fläche - siehe Grafik
- Bei Verwendung von luftdichten, vorkomprimierten Dichtbändern (Kompribänder"): gesamte Laibung mit Glattstrich verputzt
- Brüstungsbereich mit Glattstrich versehen
HINWEIS: Bei „Kompribändern“ auf die Bandgrößen entsprechend den Fugenbreiten achten. Die Bänder müssen in den Ecken aneinanderstoßen.
Weitere Informationen: FLIB e.V..