Förderprogramme:BEG WG: Unterschied zwischen den Versionen
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Voraussetzung ist, daß der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurück liegt. | |||
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! Tilgunszuschuss in % je Wohneinheit | |||
! geförderte Investitionssumme je Wohneinheit höchstens | |||
! Höchstbetrag je Wohneinheit | |||
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| 10 % | |||
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Version vom 28. März 2024, 09:46 Uhr
Sanierung zum Effizienzhaus einschl. weiterer Förderung für eine qualifizierte Baubegleitung. Dieses Programm wird von der KfW betreut.
Für geförderte Maßnahmen gib es Technische Mindestanforderungen die einzuhalten sind.
Voraussetzung ist, daß der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurück liegt.
Effizienzhaus (EH) | Tilgunszuschuss in % je Wohneinheit | geförderte Investitionssumme je Wohneinheit höchstens | Höchstbetrag je Wohneinheit |
---|---|---|---|
85 EE oder NH | 10 % | 150.000€ | 15.000€ |