Gebäudeenergiegesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „<h1>Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden</h1> In der Anlage 7 des GEG sind die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für die Außenbauteile vorgegeben. {| class="gtable" |+Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden |- ! Nummer !! Bauteil !! U-Wert (Wohngebäude) |- | 1a<sup>10</sup> | Außenwände | 0,24 W/(m<sup>2…“) |
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| Dachflächenfenster || 1,4 W/(m<sup>2</sup>K) | |||
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| Dachflächen u. oberste Geschossdecke || 0,20 W/(m<sup>2</sup>K) | |||
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| Decken zu unbeheizt oder zum Erdreich || 0,30 W/(m<sup>2</sup>K) | |||
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Version vom 11. März 2024, 19:12 Uhr
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
In der Anlage 7 des GEG sind die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für die Außenbauteile vorgegeben.
Bauteil | U-Wert (Wohngebäude) |
---|---|
Außenwände | 0,24 W/(m2K) |
Fenster und Fenstertüren | 1,3 W/(m2K) |
Dachflächenfenster | 1,4 W/(m2K) |
Dachflächen u. oberste Geschossdecke | 0,20 W/(m2K) |
Decken zu unbeheizt oder zum Erdreich | 0,30 W/(m2K) |