Förderprogramme:BEG

Aus InDiGuD-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser


Für geförderte Maßnahmen gib es Technische Mindestanforderungen die einzuhalten sind.