Gebäudeenergiegesetz
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
In der Anlage 7 des GEG sind die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für die Außenbauteile vorgegeben.
Nummer | Bauteil | U-Wert (Wohngebäude) |
---|---|---|
Außenwände | 0,24 W/(m2K) |