Fenster

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Voraussetzungen für einen Fenstertausch

In den Technischen Mindestanforderungen der BEG EM wird darauf hingewiesen, dass bei Sanierungsnaßnahmen an der wärmeübertragenden Gebäudehülle, zu der auch Fenster und Türen gehören, zu prüfen ist, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz erforderlich sind. Dies gilt besonders für die Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung. Auf eine wärmenbrückenreduzierte und luftdichte Ausführung ist zu achten.

Wenn der Uw-Wert des Fensters besser als der U-Wert der Fassade ist, sind immer weitere Maßnahmen erforderlich um die obige Bedingung zu erfüllen. Bei Gebäuden ab Baujahr 1995 ist es sicher die Fenster gegen aktuelle moderne 3-fach verglaste Fenster zu tauschen, bei allen anderen Gebäuden ist zu prüfen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. Wird die Fassade gedämmt bzw. ist auf der Fassade bereits eine zusätzliche Dämmung vorhanden ist davon auszugehen, dass auch hier ein Fenstertausch ohne weitere Maßnahmen erfolgen kann.

Eine Orientierung gibt das Merkblatt ES.06 des VFF (Verband Fenster- und Fassadenhersteller e.V.).

Damit die Abdichtung von Anschlussfugen von Einbauteilen zum Innen- oder Außenputz nach den aberkannten Regeln der Technik vorgenommen werden kann, kann zur Sicherstellung einer definierten Haft- bzw- Pressfläche ein Putzabschlussprofil notwendig sein. Unebenheiten in den Laibungsbereichen, die ebenfalls keine fachgerechte Abdichtung zulassen, müssen durch einen Glattstrich ausgeglichen werden. Der Glattstrich muss vor dem Einbau der Fenster ausgeführt werden. Sowohl die VOB als auch die DIN 4108-7 stellen klar, dass ein Glattstrich erforderlich ist.