Gebäudeenergiegesetz
Erscheinungsbild
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
In der Anlage 7 des GEG sind die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für die Außenbauteile vorgegeben.
| Bauteil | U-Wert (Wohngebäude) |
|---|---|
| Außenwände | 0,24 W/(m2K) |
| Fenster und Fenstertüren | 1,3 W/(m2K) |
| Dachflächenfenster | 1,4 W/(m2K) |
| Dachflächen u. oberste Geschossdecke | 0,20 W/(m2K) |
| Decken zu unbeheizt oder zum Erdreich | 0,30 W/(m2K) |