Dämmung der Gebäudehülle, Sanierung von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden

Aus InDiGuD-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

zurück zu den technischen Mindestanforderungen

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Dämmung der Gebäudehülle, Sanierung von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden

Bei Sanierungsmaßnahmen – insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle – ist stets zu prüfen, ob Maß- nahmen zum Feuchteschutz, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes in Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme erforderlich sind.

Bei Wohn- und Nichtwohngebäuden ist bei allen Maßnahmen auf eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Aus- führung zu achten. Folgende Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) sind bei dem jeweiligen Bauteil für eine Förderung als Einzelmaßnahme einzuhalten. Die Anforderungen beziehen sich nur auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen.

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/ (m2· K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit ʎ in W/(m · K)
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden
T ≥ 19 °C
Zonen von Nichtwohngebäuden mit
12 °C < T < 19 °C
Bauteilgruppe:
Außenwände
Außenwand 0,20 0,25
Einblasdämmung/Kerndämmung bei bestehendem zwei-
schaligem Mauerwerk
ʎ ≤ 0,035 W/(m·K) λ ≤ 0,040 W/(m·K)
Außenwände bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders
erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude
0,45 0,55
Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fach-
werkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen)
0,65 0,80
Bauteilgruppe:
Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden sowie
Tore bei Nichtwohngebäuden
Fenster, Balkon- und Terrassentüren1 0,95 1,3
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren
sowie von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung
1,3 1,6
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren 1,1 1,4
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung
(Verglasung zum Schall- und Brandschutz sowie Durchschuss-,
Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung)
1,1 1,4
Fenster, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger
besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude
1,4 1,7
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen
für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude
1,6 1,7
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger
besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude
1,6 1,9
Dachflächenfenster 1,0 1,1
Glasdächer 1,6 1,9
Lichtbänder und Lichtkuppeln 1,5 1,9
Vorhangfassaden2 1,3 1,6
Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren3 1,3 1,6
Tore (nur Nichtwohngebäude) 1,0 2,0
Bauteilgruppe:
Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen
Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörige Kehlbalkenlagen 0,14 0,25
Dachgauben 0,20 0,25
Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume 0,14 0,25
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung 0,14 0,20
Dachflächen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz
nur für Wohngebäude höchstmögliche Dämmstoffdicke (Flachdächer, Schrägdächer sowie dazugehörige Kehlbalkenlagen,
Dachgauben oder oberste Geschossdecken)
λ ≤ 0,040 W/(m·K) λ ≤ 0,040 W/(m·K)
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume 0,25 0,25
Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken 0,25 0,25
Geschossdecken gegen Außenluft von unten 0,20 0,25
Bodenflächen gegen Erdreich 0,25 0,25
Neuer Fußbodenaufbau bei bestehenden Bodenflächen gegen Erdreich (nur NWG) 0,35 0,35

1 Umax bezieht sich auf den UW-Wert

2 Vorhangfassaden, deren Bauart in DIN Euronorm 12631:2018-01 beschrieben ist, Umax bezieht sich auf den UCW-Wert

3 Umax bezieht sich auf den UD-Wert

Sonderverglasungen sind die in Fußnote 4 der Tabelle aus Anlage 7 des GEG beschriebenen Verglasungen zum Schallschutz, Brandschutz sowie zur Durchschusshemmung, Durchbruchhemmung oder Sprengwirkungshemmung, die aufgrund von Vorschriften der Landesbauordnung oder anderer Vorschriften für den bestimmungsgemäßen Betrieb eines Gebäudes einzubauen sind.

Bei der Erneuerung barrierearmer Fenster, Balkon- und Terrassentüren müssen diese mit einem geringen Kraftaufwand bedient werden können. Beim Ver- und Entriegeln der Fenster muss das Drehmoment am Fenstergriff kleiner als 5 Nm und die auf das Hebelende aufgebrachte Kraft kleiner 30 N sein. Die Fenstergriffe dürfen nicht höher als 1,05 m über dem Fußboden angeordnet sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, sind automatische Öffnungs- und Schließsysteme förderfähig. Bei Balkon- und Terrassentüren darf die untere Schwelle eine Höhe von 2,0 cm nicht überschreiten.

Beim Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren müssen diese die Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser aufweisen (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände).

Für Bauteile von Gebäuden mit Auflagen des Denkmalschutzes im Sinne des § 105 GEG (Wohn- und Nichtwohngebäude) sowie bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz bei Wohngebäuden gelten jeweils angepasste Anforderungswerte gemäß der obenstehenden Tabelle.

Nachweise

  • Nachweise für die wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung
  • Bei Sanierungsmaßnahmen, welche die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen: Lüftungskonzept über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (zum Beispiel unter Anwendung der DIN 1946-6)
  • Bestätigung und Dokumentation zum Aufbau und zur Art der Dämmung beziehungsweise bei Fenstern und Türen Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen an die U-Werte und zum wärmebrückenminimierten und luftdichten Einbau
  • Herstellernachweise der energetischen Eigenschaften, insbesondere bei Dämmmaßnahmen zu den Bemessungs- werten der Wärmeleitfähigkeit der verbauten Materialien beziehungsweise den U-Werten bei Fenstern/Türen/Toren
  • vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben