Förderprogramme:BEG WG: Unterschied zwischen den Versionen

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! Effizienzhaus (EH)
! Effizienzhaus (EH)
! Tilgunszuschuss in % je Wohneinheit
! Tilgunszuschuss je Wohneinheit
! geförderte Investitionssumme je Wohneinheit höchstens
! geförderte Investitionssumme je Wohneinheit höchstens
! Höchstbetrag je Wohneinheit
|-
|-
| 85 EE oder NH
| 85
| 10 %
| 5%
| 120.000€
|-
| 85 EE<sup>1</sup> oder NH<sup>2</sup>
| 10%
| 150.000€
|-
| 70
| 10%
| 120.000€
|-
| 70 EE<sup>1</sup> oder NH<sup>2</sup>
| 15%
| 150.000€
|-
| 55
| 15%
| 120.000€
|-
| 55 EE<sup>1</sup> oder NH<sup>2</sup>
| 20%
| 150.000€
|-
| 40
| 20%
| 120.000€
|-
| 40 EE<sup>1</sup> oder NH<sup>2</sup>
| 25%
| 150.000€
| 150.000€
| 15.000€
|-
|-
|}
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Wenn Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude-Wohngebäude-Kredit-(261-262)/ Worst Performin Building (WPB)] erfüllen steigt der Tilgungszuschuss um 10%. Dazu muss das Gebäude 1957 oder früher gebaut worden sein und mindestens 75% der Außenwände sind nicht energetisch saniert oder der Energieausweis für das Gebäude weist die Effizienzklasse "H" aus. Um den Bonus zu bekommen muss das Haus mindestens zu folgenden Effizienzhaus-Stufen saniert werden:
* EH 70 EE<sup>1</sup> WPB
* EH 55 EE<sup>1</sup> WPB
* EH 55 WPB
* EH 40 WPB
* EH 40 EE<sup>1</sup> WPB
<sup>1</sup>Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
<sup>2</sup>Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienz­haus eine neue Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt wird

Version vom 28. März 2024, 10:04 Uhr

Sanierung zum Effizienzhaus einschl. weiterer Förderung für eine qualifizierte Baubegleitung. Dieses Programm wird von der KfW betreut.

Für geförderte Maßnahmen gib es Technische Mindestanforderungen die einzuhalten sind.

Voraussetzung ist, daß der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurück liegt.

Effizienzhaus (EH) Tilgunszuschuss je Wohneinheit geförderte Investitionssumme je Wohneinheit höchstens
85 5% 120.000€
85 EE1 oder NH2 10% 150.000€
70 10% 120.000€
70 EE1 oder NH2 15% 150.000€
55 15% 120.000€
55 EE1 oder NH2 20% 150.000€
40 20% 120.000€
40 EE1 oder NH2 25% 150.000€

Wenn Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performin Building (WPB) erfüllen steigt der Tilgungszuschuss um 10%. Dazu muss das Gebäude 1957 oder früher gebaut worden sein und mindestens 75% der Außenwände sind nicht energetisch saniert oder der Energieausweis für das Gebäude weist die Effizienzklasse "H" aus. Um den Bonus zu bekommen muss das Haus mindestens zu folgenden Effizienzhaus-Stufen saniert werden:

  • EH 70 EE1 WPB
  • EH 55 EE1 WPB
  • EH 55 WPB
  • EH 40 WPB
  • EH 40 EE1 WPB

1Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt wird.

2Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienz­haus eine neue Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt wird