Gebäudeenergiegesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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|+Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
|+Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, stark vereinfachte Aufstellung
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! Nummer !! Bauteil !! U-Wert (Wohngebäude)
! Bauteil !! U-Wert (Wohngebäude)
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| 1a<sup>10</sup> | Außenwände | 0,24 W/(m<sup>2</sup>K)
| Außenwände || 0,24 W/(m<sup>2</sup>K)
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| Fenster und Fenstertüren || 1,3 W/(m<sup>2</sup>K)
|-
| Dachflächenfenster || 1,4 W/(m<sup>2</sup>K)
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| Dachflächen u. oberste Geschossdecke || 0,20 W/(m<sup>2</sup>K)
|-
| Decken zu unbeheizt oder zum Erdreich || 0,30 W/(m<sup>2</sup>K)
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Aktuelle Version vom 11. März 2024, 19:12 Uhr

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

In der Anlage 7 des GEG sind die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für die Außenbauteile vorgegeben.

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, stark vereinfachte Aufstellung
Bauteil U-Wert (Wohngebäude)
Außenwände 0,24 W/(m2K)
Fenster und Fenstertüren 1,3 W/(m2K)
Dachflächenfenster 1,4 W/(m2K)
Dachflächen u. oberste Geschossdecke 0,20 W/(m2K)
Decken zu unbeheizt oder zum Erdreich 0,30 W/(m2K)