Zum Inhalt springen

Heizungstausch

Aus InDiGuD-Wiki

Neues GModG beschlossen

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 29. Juli 2026 in Kraft getreten (Art. 9).

Diese Regelungen gelten ab sofort

INFORMATION
  • Die 65-%-EE-Vorgabe (§§ 71 ff. GEG) entfällt.
  • Das bisherige Betriebsverbot alter Heizkessel (§ 72 GEG) entfällt.
  • Für den Einbau neuer Heizungen gelten ab sofort die neuen Regelungen des GModG (u.a. Biotreppe)
  • Die bisher verpflichtende Energieberatung vor dem Einbau bestimmter fossil betriebener Heizungen entfällt (§ 71 Abs. 11 GEG).