KfW Förderantrag

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Antragsprozess bei der KfW

Stand 29.1.2024

Die KfW betreut aktuell folgende Programme:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude Kredit (261)
    Haus und Wohnung energieeffizient sanieren. Gefördert wird die Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.
    • Komplettsanierung zum Effizienzhaus
      Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes muss dazu mindestens 5 Jahre zurückliegen.
    • Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen
      Mit einem Förderkredit werden Sie auch von der KfW unterstützt, wenn Sie eine bisher nicht bewohnte Fläche in eine Wohnfläche umwidmen.
  • Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz
    Die Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten.
    Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 bei der KfW einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zins­günstiger Ergänzungs­kredit für energetische Einzel­maßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.