KfW Förderantrag
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Antragsprozess bei der KfW
Stand 29.1.2024
Die KfW betreut aktuell folgende Programme:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude Kredit (261)
Haus und Wohnung energieeffizient sanieren. Gefördert wird die Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.- Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes muss dazu mindestens 5 Jahre zurückliegen. - Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen
Mit einem Förderkredit werden Sie auch von der KfW unterstützt, wenn Sie eine bisher nicht bewohnte Fläche in eine Wohnfläche umwidmen.
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus
- Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz
Die Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten.
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 bei der KfW einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.