TMA:Anlagentechnik

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Anlagentechnik (außer Heizung)

Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung

Gefördert werden bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen – Wohngebäude

Gefördert wird die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, die Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt sind und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m3/h) aufweisen
  • Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager, mit denen
    • ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m3/h) oder
    • ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m3/h) erreicht wird
  • Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe, mit denen
    • ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75 Prozent bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energie- effizienz von ηs (ETAs) ≥ 140 Prozent (bei 35 °C) und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m3/h) erreicht wird
  • Kompaktgeräte ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe, mit denen
    • eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von ηs (ETAs) ≥ 140 Prozent (bei 35 °C) bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m3/h) erreicht wird

Die Einhaltung der Anforderungen an Lüftungsanlagen ist durch eine Fachunternehmererklärung zusammen mit einer Herstellerbescheinigung für die Gerätekomponenten auf Grundlage der DIN V 4701-10/12, DIN V 18599-6 und DIN 1946-6 zu dokumentieren.

Eine Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannte Lüftung zum Feuchteschutz für das Gebäude beziehungsweise für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicherzustellen.

Die jeweiligen Anforderungen an die spezifische elektrische Leistungsaufnahme von Ventilatoren und an den Wärmebereitstellungsgrad von Lüftungsanlagen werden gleichwertig erfüllt, wenn die Lüftungsanlage einen spezifischen Energieverbrauch von SEV < -26 kWh/(m2 · a) gemäß Ökodesign-Richtlinie aufweist.

Lüftungsanlagen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an die umweltgerechte Gestaltung von Wohnungslüftungsanlagen einhalten.

Empfehlenswert ist folgende Maßnahmenkombination:

  • Erneuerung oder Erstinstallation einer Zu- und Abluftanlage mit einem Wärmeübertrager, die die unter Abschnitt „Lüftungsanlagen“ genannten Anforderungen erfüllt.
  • Zusätzliche Umsetzung mindestens einer der in Abschnitt „Dämmung der Gebäudehülle, Sanierung von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden“ genannten Maßnahmen an der Gebäudehülle mit den dort genannten Anforderungen.
  • Messtechnische Bestimmung der Luftdichtheit der Gebäudehülle entweder für das/die fertig gestellte Gebäude/ Wohneinheit oder während der Bauphase als Bestandteil der Qualitätssicherung.

Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen – Nichtwohngebäude

Gefördert wird die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung, die Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgas- geführt geführt sind. Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass bei Auslegungsvolumenstrom die auf das Fördervolumen bezogene elektrische Ventilatorleistung je Ventilator den Grenzwert der Kategorie SFP 3 nach DIN 16798-3:2017-11 nicht überschreitet (Validierungslastbedingung). Das Luftleitungsnetz muss der Dichtheits- klasse B nach DIN Euronorm 15727:2010-10 (Luftleitungen mit rundem und eckigem Querschnitt), DIN Euronorm 12237:2003-07 (Luftleitungsformteile mit rundem Querschnitt) und DIN Euronorm 1507:2006-07 (Luftleitungsformteile mit eckigem Querschnitt) entsprechen.

Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen – Nichtwohngebäude

Gefördert wird die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • Einbau drehzahlgeregelter Ventilatoren mit einem Effizienzgrad gemäß Anhang IV Tabelle 1 der Verordnung der Europäischen Union Nummer 327/2011
  • Einbau von RLT-Geräten, die mindestens den Anforderungen nach Anhang III Nummer 2 der Verordnung der Europäischen Union Nummer 1253/2014 vom 7. Juli 2014 entsprechen
  • Einbau energieeffizienter, drehzahlgeregelter Motoren
  • Elektromotoren mit einer Nennausgangsleistung unterhalb von 0,75 kW müssen eine Nenn-Mindesteffizienz größer gleich 82,4 Prozent nach dem Verfahren in Verordnung (EG) Nr. 640/2009 vom 22. Juli 2009 aufweisen
  • im Leistungsbereich größer 0,75 kW mindestens Effizienzklasse IE 4 nach Verordnung (EG) Nr. 640/2009 in Verbindung mit IEC 60034-30
  • Nachrüstung von Frequenzumformern zur stufenlosen Regelung von Bestandsmotoren
  • Erneuerung und Instandsetzung von Luftleitungen zur Erreichung mindestens der Dichtheitsklasse B nach DIN Euronorm 1507:2006-07 beziehungsweise nach DIN Euronorm 15727:2010-10 oder DIN Euronorm 12237:2003-07
  • Einbau einer Wärmerückgewinnung, die mindestens der Klassifizierung H1 nach DIN Euronorm 13053:2012-02 entspricht
  • Reduzierung der Wärmeverluste durch nachträgliche Wärmedämmung der Außen- und Fortluftleitungen bei Innenaufstellung oder der Zu- und Abluftleitungen bei Außenaufstellung (dmin ≥ 6 cm; λBW = 0,035 W/(m · K) oder gleichwertig)

Nachweise

Wohngebäude:

  • Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de)
  • Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen entsprechend den oben beschriebenen Funktionen der jeweils ein- gesetzten Technik oder
  • Bestätigung der oben beschriebenen Funktionen oder Eigenschaften der jeweils eingesetzten Technik (zum Beispiel Fachunternehmererklärung)
  • vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben

Nichtwohngebäude:

  • Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de)
  • Herstellernachweis zu den produktspezifischen Kenndaten (wie zum Beispiel Wärmerückgewinnungsklasse, Dichtheitsklasse, Effizienzklasse von Ventilatoren)
  • bei Ersteinbau, umfassender Erneuerung der Gesamtanlage oder Austausch des Ventilators: Bericht zur Übergabe der Anlage nach DIN Euronorm 12599:2013-01 Abschnitt 9
  • bei Erneuerung und Instandsetzung der Luftleitungen: Protokoll der Messung des Leckluftvolumenstroms nach DIN Euronorm 12599:2013-01 Abschnitt D-8
  • bei der Dämmung von Luftleitungen: Herstellerangaben über Dämmstoffdicke und Wärmeleitfähigkeit
  • vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben


Wohngebäude: Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beziehungsweise zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“)

Gefördert wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Betriebsoptimierung durch elektronische Systeme mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz beziehungsweise der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen in einem Gebäude (Heizung, Trinkwarmwasserbereitung, Lüftungs-/Klimatechnik, Beleuchtung et cetera). Eine Verbrauchsoptimierung kann dabei auch durch verbesserte Nutzerinformation erreicht werden. Dafür muss mindestens je Wohneinheit der Energieverbrauch erfasst und dem Nutzer über ein Interface visualisiert werden. Systeme zur Verbesserung der Netzdienlichkeit müssen sicherstellen, dass energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge über ein Smart-Meter-Gateway entsprechend den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes abgewickelt werden können.

Nachweise

  • Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen entsprechend den oben beschriebenen Funktionen der jeweils ein- gesetzten Technik oder
  • Bestätigung der oben beschriebenen Funktionen oder Eigenschaften der jeweils eingesetzten Technik (zum Beispiel Fachunternehmererklärung)
  • vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben

Nichtwohngebäude: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Gefördert wird der Einbau sowie Ersatz von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die der Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 dienen (inklusive notwendiger Feldgeräte).

Nachweise

  • Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de)
  • Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen entsprechend den oben beschriebenen Funktionen der jeweils ein- gesetzten Technik oder
  • Bestätigung der oben beschriebenen Funktionen oder Eigenschaften der jeweils eingesetzten Technik (zum Beispiel Fachunternehmererklärung)
  • vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben

Nichtwohngebäude: Kältetechnik zur Raumkühlung

Einbau einer energieeffizienten Kälteerzeugung

  • Wärmegetriebene Kälteanlagen zur Nutzung von Wärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung oder von Prozessabwärme
  • Kompressionskälteanlagen mit Leistungsregelung und einem Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad (ηs,c), der mindestens den nachfolgenden Werten entspricht:
Kompressionskälteanlagen mit Leistungsregelung
Kühlgeräte, Antrieb mit einem Elektromotor ηs,c
Luft-Wasser-Kühler < 400 kW ≥175%
Luft-Wasser-Kühler ≥ 400 kW ≥195%
Wasser/Sole-Wasser-Kühler < 400 kW ≥215%
Wasser/Sole-Wasser-Kühler ≥ 400 < 1 500 kW  ≥270%
Wasser/Sole-Wasser-Kühler ≥ 1 500 kW ≥290%
Luft-Luft-Klimageräte ≤ 12 kW ≥241%
Luft-Luft-Klimageräte > 12 kW ≥210%
Rooftop-Raumklimagerät ≥160%
Kühlgeräte, Antrieb mit einem Verbrennungsmotor
Luft-Wasser-Kühler < 400 kW ≥160%
Luft-Wasser-Kühler ≥ 400 kW ≥170%
Luft-Luft-Klimageräte ≥185%
  • Die für den Wärmebereich genannten Maßnahmen zur Verteilung und Übergabe gelten analog auch für den Kältebereich.
  • Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen zur Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung ist bei hydraulisch betriebenen Systemen die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs des angeschlossenen Verteilsystems.


Nachweise

  • Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de)
  • Nachweis des hydraulischen Abgleichs (Fachunternehmererklärung)
  • Herstellernachweise zu den produktspezifischen Kenndaten
  • vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben

Nichtwohngebäude: energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme

Anforderungen

Die Systemlichtausbeute des eingebauten Leuchtmittels mit Betriebsgerät (Leuchtenlichtausbeute) muss mindestens

  • 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten;
  • 120 Lumen je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen

betragen.

Der Lichtstromerhalt der eingesetzten Leuchten muss mindestens folgende Werte erreichen:

  • für LED-Leuchten ≥ 80 Prozent (L80) bei 50 000 Betriebsstunden;
  • für alle anderen Beleuchtungstypen größer oder gleich 90 Prozent bei 16 000 Betriebsstunden.

Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch innerhalb des Gebäudes einschließlich sonstiger erforderlicher Neben- arbeiten und Komponenten. Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, zum Beispiel Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.

Nachweise

  • Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de)
  • Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen Leuchtenlichtausbeute, Bemessungslebensdauer und Lichtstromerhalt
  • vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben